Bures unterzeichnet neuen GWL-Vertrag mit ÖBB   

erstellt am
04. 02. 11

Leistung und Qualität, Transparenz und Wettbewerb im Mittelpunkt
Wien (bmvit) - Das Verkehrsministerium, die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft (SCHIG) und die Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) Personenverkehr AG haben am 03.02. den neuen Vertrag über die Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) unterzeichnet. Mit diesem Vertrag werden die Leistungsbeziehungen zwischen Bund und Bahn im Schienennah- und -regionalverkehr auf ganz neue Beine gestellt. Mit dem neuen System geht man von den bisher pauschalen Zahlungen im Rahmen der sogenannten Tarifstützung ab und hin zu einem einfachen, transparenten und nachvollziehbaren Modell basierend auf Menge, Preis und Qualität.

Die Verkehrsministerin verweist insbesondere darauf, dass mit dem neuen GWL-Vertrag die Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt werden und die Grundlage für mehr Wettbewerb auf der Schiene gelegt wird. Das Angebot des Bundes beim öffentlichen Schienenverkehr wird langfristig auf hohem Niveau abgesichert, das BMVIT bestellt im Sinne eines angebotsorientierten und leistbaren Schienenverkehr 70,7 Millionen jährliche Fahrplankilometer.

Die Vertrag ist auf eine Dauer von knapp zehn Jahren abgeschlossen (April 2010 bis Ende 2019). Allerdings können einzelne Lose vom Bund mit einer zweijährigen Frist gekündigt und an andere Anbieter vergeben werden. Bures: "Damit legen wir die Grundlage für mehr Wettbewerb auf der Schiene, mit dem bisherigen Vertrag war dies nicht möglich."

Es gelten klare Qualitätskriterien und ein Bonus-Malus-System: Pünktlichkeit, Komfort/Sauberkeit, Fahrgastinformation, Beschwerdemanagement und Schadenfreiheit des Materials sind die entscheidenden Kriterien. Werden die vorgegebenen Zielwerte nicht erreicht, sind Abschläge bei den Zahlungen des Bundes, werden die Zielwerte übererfüllt, sind Zuschläge vorgesehen. Ein Fahrgastbeirat wird eingerichtet, der die Erfüllung der Qualitätskriterien begleitet.

Vom Budget her sind die gemeinwirtschaftlichen Leistungen im öffentlichen Schienenverkehr langfristig abgesichert. Im kommenden Jahr sind für die ÖBB 578 Millionen Euro vorgesehen, für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Privatbahnen 47 Millionen Euro. Auch für die kommenden Jahre ist im Finanzrahmengesetz vorgesorgt.

Für das Unternehmen und den Bund bringt der Vertrag stabile Rahmenbedingungen für die mittelfristige Planung. Und die erstmalige, genaue Festlegung des Grundangebots des Bundes, die bis auf die einzelne Zugebene erfolgt, schafft auch die oft gerade von den Ländern eingeforderte Klarheit für das System öffentlicher Schienennahverkehr. Die Länder wissen damit nunmehr genau, welche Leistungen vom Bund bestellt und finanziert werden, darauf aufbauend bestellen sie nach ihren verkehrspolitischen Schwerpunkten zusätzliche Leistungen.

Die Infrastrukturministerin sieht den neuen GWL-Vertrag auch als Grundlage für mehr Wettbewerb im Schienennahverkehr. "Wie in den rechtlichen Bedingungen der Europäischen Union (EU) durch die Verordnung Public Service Obligation gefordert, wird in Österreich ein transparentes, leistungs- und qualitätsorientiertes System etabliert", so Bures. Derzeit liegt Österreich beim Liberalisierungsindex in der EU auf Rang fünf. Wie im Ministerrat vereinbart, soll noch in dieser Legislaturperiode in Abstimmung mit den Ländern der Vergabeprozess über Teilleistungen in einem offenen, wettbewerblichen Verfahren begonnen werden.

Und die Ministerin betont auch den Einklang mit den Erkenntnissen des letzten Rechnungshofberichts zu den Gemeinwirtschaftlichen Leistungen: "Der Rechnungshof hat sehr klare Empfehlungen ausgesprochen, die wir jetzt umsetzen; denn bisher war viel öffentliches Geld im System, aber wenig Transparenz und Nachvollziehbarkeit."

Die Empfehlungen des Rechnungshofs werden mit dem GWL-Vertrag erfüllt:

  • klare Definition der Ziele und Aufgaben des Bundes im Bereich der Finanzierung des Personenverkehrs auf der Bahn,
  • Transparente und nachvollziehbare Bewertung der Abgeltung (streckenbezogene Kosten- und Einnahmenzuordnung) im Sinne der EU-rechtlichen Vorgaben,
  • Definition des Umfangs und der Qualität der zu erbringenden Leistungen,
  • Bonus-Malus-System: Abweichungen vom geforderten Leistungsumfang und den vereinbarten Qualitätskriterien werden sanktioniert,
  • Finanz und Leistungsdaten sind laufend zu melden, zusätzlich wurden Berichtspflichten aufgenommen.


"Öffentlicher Verkehr erfüllt wichtige Funktionen für die Bürgerinnen, Bürger und für die Regionen", resümiert die Verkehrsministerin, "daher ist die möglichst flächendeckende Erreichbarkeit der österreichischen Regionen mit öffentlichen Verkehrsmittel und die Leistbarkeit dieses Angebots eine politische Zielsetzung, die von allen geteilt wird. Hier geht es um die Gewährleistung vom Grundbedürfnis Mobilität, um Umweltschutz und Klimaschutz."

Aus diesem gesellschaftspolitischen Konsens entstand der spezifische Auftrag des Gesetzgebers. Im Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs-Gesetz (ÖPNRV-G) wird dem Bund die Erfüllung eines Grundangebots aufgetragen, zusätzliche Leistungen fallen in die Kompetenz der Länder und Kommunen. Das bestehende breite Angebot im ÖPNRV wird durch die Bestellung der Gebietskörperschaften ermöglicht und leistungsbezogen bezahlt.

"Diese Feststellung ist unter anderem deswegen so wichtig, weil sie in der öffentlichen Diskussion gerne übergangen wird", betont Bures, "denn die gemeinwirtschaftlichen Leistungen sind keine Subvention für die Unternehmen, sondern ein Angebot für die hunderttausenden Pendlerinnen, Pendler, Schülerinnen, Schüler und alle anderen Fahrgäste, die zu leistbaren Preisen umweltfreundlich unterwegs sein wollen."

     
zurück