Ein Weg in die Selbstständigkeit   

erstellt am
02. 02. 11

Sozialministerium weitet mit Partnern Mikrokredit-Programm aus
Wien (bmask) - Viele arbeitslose UnternehmensgründerInnen, kleine und Einpersonen-Unternehmen haben es schwer, an Kapital für die Gründung bzw. die laufende Finanzierung ihres Unternehmens zu kommen. Der Mikrokredit des Sozialministeriums hilft tragfähige Geschäftsideen in die Tat umzusetzen und stellt Einzelpersonen bis zu 12.500 Euro, Personengesellschaften bis zu 25.000 Euro zur Verfügung. Zur Zielgruppe zählen u.a. beschäftigungslose oder von Beschäftigungslosigkeit bedrohte Personen, am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen, von Armut betroffene oder bedrohte Personen sowie Menschen mit erschwertem bzw. ausgeschlossenem Zugang zum klassischen Kreditmarkt.

"Mit dem österreichischen Pilotprogramm Der Mikrokredit soll die Neugründung, Fortführung, Erweiterung und Übernahme von wirtschaftlich selbstständigen Kleinunternehmen aller Branchen gefördert werden", erklärt Sozialminister Rudolf Hundstorfer das neue Projekt des BMASK, das im Mai 2010 zunächst in den Bundesländern Wien und Steiermark als Pilotprogramm startete und nun angesichts der guten Erfahrungen mit dem Programm und der Nachfrage aus den anderen Bundesländern nach Maßgabe der verfügbaren Kreditmittel mit Hilfe von Finanzierungspartnern Schritt für Schritt auf ganz Österreich ausgeweitet werden soll.

Da die für dieses Programm zur Verfügung stehenden eigenen Fördermittel begrenzt sind, ist Sozialminister Rudolf Hundstorfer um Kooperationen mit weiteren Finanziers bemüht, seien es private Geldgeber, Banken, Gebietskörperschaften oder der Europäische Investitionsfonds.

"Kürzlich ist es gelungen, die ERSTE Bank für dieses Projekt zu gewinnen. Dies erlaubt es uns, diese Aktion über Wien und die Steiermark hinaus auch in den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland anzubieten. Das ist ein erster Schritt in Richtung innovativer Kooperationen zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft an der Schnittstelle von privatwirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen", so Sozialminister Hundstorfer. Die verbindliche Zusage weiterer Geldgeber vorausgesetzt, kann das Programm auf ganz Österreich ausgeweitet werden. Erste Gespräche mit den Sparkassen seien sehr erfolgversprechend verlaufen.

In Summe stellt die Erste Bank EUR 2,5 Millionen für derartige Mikrokredite zur Verfügung, erklärt Generaldirektor Andreas Treichl. "Dies ist für uns als Sparkasse ein Teil unserer Unternehmensphilosophie. Wir sind vor 200 Jahren gegründet worden, um Menschen zu helfen, die in eine Notlage geraten sind bzw. keinen Zugang zu Finanzprodukten bekommen haben. Wir freuen uns aber, dass dies nicht nur eine Kooperation zwischen dem Ministerium und uns als Bank ist, sondern weit darüber hinausgeht. Diese Kooperation wäre ohne die aktive Unterstützung von sechs österreichischen Stiftungen (Essl Foundation, Gerald Schweighofer Privatstiftung, Katharina Turnauer Privatstiftung, Rudolf Humer Privatstiftung, Unruhe Privatstiftung sowie Erste Stiftung), die sich zur Förderung des Gemeinwohls zusammengeschlossen haben, nicht zustande gekommen. Die Stiftungen stellen die für die Kreditvergabe notwendige Garantieeinlage zur Verfügung und sind daher ein essentielles Element, um schnell und wirkungsvoll gute Ideen zur Gründung von Kleinunternehmen zu finanzieren." Auch die Wiener Städtische Versicherung ist Teil des Projekts: Sie übernimmt für die Jungunternehmer die Kreditrestschuldversicherung.

Das im Mai 2010 gestartete Programm entwickelt sich sehr gut. Aus bislang knapp 1.800 Anfragen haben sich 145 eingereichte Anträge entwickelt. 40 Kredite wurden bereits ausbezahlt, 40 weitere werden demnächst folgen. Inzwischen erfolgen bereits die ersten Zins und Darlehensrückzahlungen. Und bislang gibt es keine Ausfälle.

Fixer Zinssatz, keine Gebühren
Die Laufzeit des Mikrokredits beträgt max. fünf Jahre, wobei die ersten sechs Monate tilgungsfrei vereinbart werden können. Bearbeitungsgebühren fallen keine an, ein fixer Zinssatz wird für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Rückzahlung erfolgt in gleichen Raten quartalsweise.

Wie funktioniert der Mikrokredit?
Die Antragstellung verläuft unbürokratisch: Interessenten wenden sich über die Hotline 0800 - 800 807 sowie per e-mail dermikrokredit@oesb.at an die ÖSB Consulting GmbH.

  • Die ÖSB unterstützt die AntragstellerInnen durch Beratung und Qualifizierung bis hin zum fertigen Antrag.
  • Wenn der Antrag fertig ist, wird dieser zur Risikobeurteilung nach regionalen Gesichtspunkten entweder an die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) oder an die Gründercenter der Erste Bank übermittelt, die nach einer positiven Beurteilung die Kredite gestionieren.
  • Nach der Kreditgewährung sind die AntragstellerInnen verpflichtet über den Verlauf des Unternehmens periodisch zu berichten.
  • Bei Zahlungsstörungen, aber auch zur Förderung der Nachhaltigkeit tritt die ÖSB auf den Plan, die durch Beratung und Qualifizierung den erfolgreichen Verlauf des Vorhabens absichert.


Um Redundanzen zu vermeiden, wird die ÖSB Schnittstellen zu zahlreichen Organisationen (Beratungseinrichtungen des AMS, Banken, Wirtschaftskammern, MigrantInnenberatungsstellen, etc.) aufbauen, die ihre Klientel auf das Angebot des BMASK verweisen bzw. diese bei der Erstellung von Businessplänen unterstützen.

Weitere, laufend aktualisierte Informationen

  • zu Programmablauf,
  • dem Start in den Pilotbundesländern
  • den detaillierten Richtlinien sowie
  • Informationsveranstaltungen für Beratungseinrichtungen

finden sich seit Mai 2010 auf dem Webportal http://www.dermikrokredit.at. Angehende UnternehmerInnen können so zusätzlich zur persönlichen Beratung auch e-Learning- und e-Coaching-Angebote nutzen und somit schnell und unkompliziert eine Einschätzung von ExpertInnen und Praktikern zu ihrem Geschäftsplan einholen. Der ausgearbeitete Antrag kann schließlich auch online eingereicht werden.


Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Personen,

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens sechs Monaten mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet sind
  • über eine österreichische Staatsbürgerschaft oder EWR/EU-Staatsbürgerschaft oder Schweizer Staatsbürgerschaft oder einen Aufenthaltstitel, welcher eine selbstständige Tätigkeit erlaubt, verfügen
  • keine laufenden Pfändungen, Exekutionsverfahren oder Konkursverfahren haben
  • eine Geschäftsidee verfolgen, die nach Art und Umfang einer Versicherungspflicht nach GSVG oder BSVG unterliegen
  • ihre Geschäftsidee hauptberuflich verfolgen
  • bei einem Nebeneinkommen im Rahmen eines Dienstverhältnisses 20 Wochenstunden nicht überschreiten
  • ihre Geschäftsidee in Form einer Neugründung, Fortführung oder Übernahme eines Unternehmens verwirklichen


Die Ausübung von Tätigkeiten unter der sozialversicherungsrechtlichen Geringfügigkeitsgrenze sowie freiberufliche selbständige Tätigkeiten (wie Rechtsanwälte, Ärzte, Notare, Ziviltechniker usw. sowie Tätigkeiten, die nach FSVG versichert sind), sind nicht förderfähig.
Die AntragstellerInnen müssen über ausreichend fachliche und kaufmännische Kenntnisse und eine tragfähige, ausgearbeitete Geschäftsidee verfügen.

Gründungen aus der Arbeitslosigkeit sind nachhaltig
"Das Pilotprogramm bildet einen wichtigen Ansatz der Arbeitsmarktpolitik zur Aufnahme einer selbstständigen Beschäftigung und in der Folge zur Schaffung und Sicherung von zusätzlichen Arbeitsplätzen. Die Förderung von Existenzgründungen ist ein wichtiger Mosaikstein im Bestreben der Bundesregierung nachhaltig Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern", so Hundstorfer. "Die Aufgabe der Banken ist es, die Realwirtschaft zu finanzieren und die unternehmerische Kreativität zu unterstützen. Dass diese Aufgabe nicht vor schwierigen Situationen Halt machen darf, zeigt diese Kooperation eindeutig", ergänzt Treichl. "Darüber hinaus ergänzt sie unsere Aktivitäten mit der "Zweite Sparkasse", die Menschen, die auf Grund ihrer Verschuldung in eine Notlage geraten sind und keine Kontoverbindung mehr erhalten, einen Zugang zu einem Habenkonto eröffnet".

Dass die Finanzierung auf fruchtbaren Boden fällt, zeigen die bisherigen Erfahrungen deutlich: 2010 starteten rund 5.500 Personen aus der Arbeitslosigkeit über das Unternehmensgründungsprogramm des AMS in die Selbstständigkeit. Das sind rund 18 % aller Gründungen in Österreich. Deren Erfolgsrate liegt überdurchschnittlich hoch, denn auch nach fünf Jahren sind nur 6% davon wieder von Arbeitslosigkeit betroffen.

Trotz guter Erfolgsaussichten kann gerade diese Gruppe oft keine ausreichenden Sicherheiten vorweisen, was in der Regel den Ausschluss vom Kapitalmarkt bedeutet. Die Erfahrung zeigt, dass rd. 15 % der gründungsinteressierten Personen nicht in das Gründungsprogramm des AMS aufgenommen werden können, weil ihnen das notwendige Startkapital fehlt, obwohl sie eine aussichtsreiche, tragfähige Geschäftsidee verfolgen. Dies führt zum Verlust von Einkommensmöglichkeiten und in weiterer Folge auch von Arbeitsplätzen.

Eine Untersuchung des Instituts für Bildungsforschung der Wirtschaft hat zudem gezeigt, dass jede Gründung, die aus der Arbeitslosigkeit erfolgt, nach fünf Jahren bereits durchschnittlich zusätzlich 1,26 Vollzeitarbeitsplätze geschaffen hat. (Quelle: "Empirische Studie zur Erarbeitung der Maßnahmen der GründerInnenförderung des AMS", Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft, Jänner 2006.)

     
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