Zahl der Einbürgerungen auch im Jahr 2010 gesunken   

erstellt am
14. 02. 11

6.190 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft
Wien (statistik austria) - Die Zahl der Einbürgerungen hat sich 2010 gegenüber dem Vorjahr um mehr als ein Fünftel reduziert. Laut Statistik Austria erhielten im abgelaufenen Jahr 6.190 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft (2009: 7.990; -22,5%), darunter 45 Personen mit Wohnsitz im Ausland. Noch weniger Einbürgerungen gab es zuletzt Anfang der 1970er Jahre. Zwei von fünf eingebürgerten Personen kamen bereits in Österreich zur Welt, bei der bisherigen Staatsangehörigkeit führen Bosnien-Herzegowina, Türkei und Serbien.
Bereits siebenter Rückgang in Folge seit dem "Rekordjahr" 2003

Seit 2003 (45.112 Fälle) ist die Zahl der Einbürgerungen kontinuierlich gesunken. Im Wesentlichen sind zwei Aspekte dafür verantwortlich: Zum einen knüpfen die im März 2006 sowie im Jänner 2010 in Kraft getretenen Novellen zum Staatsbürgerschaftsgesetz strengere Voraussetzungen an den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft. Zum anderen ging die Zuwanderung nach Österreich ab dem Jahr 1993 zurück, so dass zeitversetzt in den letzten sieben Jahren auch die Stärke des potenziell für eine Einbürgerung in Frage kommenden Personenkreises kleiner wurde.

Auf 100 in Österreich mit Hauptwohnsitz lebende Ausländer und Ausländerinnen fielen im Jahr 2010 0,7 Einbürgerungen. Die Einbürgerungsrate ist die niedrigste seit 1961, 2003 lag dieser Wert bei 6,0.

Verleihungen auf Grund eines Rechtsanspruchs an erster Stelle
Im Jahr 2010 wurde die österreichische Staatsbürgerschaft in 1.158 Fällen im Ermessen verliehen (19%), wobei es sich mehrheitlich um Einbürgerungen nach mindestens zehnjährigem ununterbrochenem Hauptwohnsitz in Österreich handelt (1.093 Personen; §10, Abs. 1, StbG). Fast die Hälfte der Einbürgerungen (2.993 oder 48%) erfolgte auf Grund eines Rechtsanspruchs: 1.256 Personen wurden nach der Bestimmung §11a, Abs. 4 "mindestens sechsjähriger Wohnsitz in Österreich und besonders berücksichtigungswürdige Gründe" (z.B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt) eingebürgert; weiteren 595 Personen wurde die Staatsbürgerschaft nach §12, Z1 "15-jähriger Wohnsitz in Österreich und nachhaltige Integration" bzw. "30-jähriger Wohnsitz" verliehen; auf 671 Frauen und Männer traf der Einbürgerungsgrund "Ehe mit einem Österreicher bzw. einer Österreicherin" (§11a, Abs. 1 und 2) zu. Hat die antragstellende Person Familienangehörige (Ehepartner bzw. Ehepartnerin sowie minderjährige Kinder), die im gemeinsamen Haushalt leben, kann für diese unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" die österreichische Staatsbürgerschaft mit beantragt werden. Im Jahr 2010 traf dieser Rechtsgrund auf ein Drittel der Einbürgerungen zu und zwar auf 264 Ehegatten (§16) und 1.775 minderjährige Kinder (§17).

Nicht alle Bundesländer folgen dem Trend
Mit Ausnahme von Kärnten und Vorarlberg wurden 2010 in allen Bundesländern weniger Personen eingebürgert als im Vorjahr. In Salzburg war der Rückgang mit -0,4% am geringsten. Die übrigen Bundesländer liegen zwischen -9,2% (Tirol) und -38,5% (Wien). Die zweitstärkste Abnahme war in Niederösterreich (-33,5%) zu verzeichnen. Oberösterreich (-24,2%) und die Steiermark (-22,8%) liegen etwa im Österreich-Durchschnitt, das Burgenland (-12,1%) darunter. Beim Zuwachs rangiert Kärnten (+47,6%) vor dem Bundesland Vorarlberg (+9,9%). 2010 wurden 45 Personen mit Auslandswohnsitz eingebürgert, damit ist die Zahl wieder höher als im Vorjahr.

Bosnien und Herzegowina an der Spitze nach bisheriger Staatsangehörigkeit
Unter den über 100 Ländern der bisherigen Staatsangehörigkeit fallen knapp zwei Drittel der Verleihungen des Jahres 2010 auf fünf Nationalitäten: Bosnien und Herzegowina ist mit 1.279 Personen (21% aller Eingebürgerten) absoluter Spitzenreiter, gefolgt von der Türkei (937; 15%), Serbien (829; 13%), Kroatien (456; 7%) und dem Kosovo (437; 7%). Mehr als 100 Neo-Österreicher und Neo-Österreicherinnen kamen auch aus Mazedonien (150 Personen), Deutschland, der Russischen Föderation (je 140), Rumänien (114), Afghanistan (113) und dem Iran (111). Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2010 um jeweils 25% weniger Türken und Türkinnen sowie Bürger und Bürgerinnen des ehemaligen Jugoslawien eingebürgert. Die Zahl der Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union, die im Jahr 2010 die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten haben, reduzierte sich gegenüber 2009 um 29%, die Zahl der Eingebürgerten aus den übrigen europäischen Ländern blieb unverändert, während die Herkunftsländer außerhalb Europas einen Rückgang von 15% verzeichneten.

Zwei von fünf Personen (2.342 oder 38%), an die im Jahr 2010 die österreichische Staatsangehörigkeit verliehen wurde, sind bereits in Österreich geboren. 3.848 Eingebürgerte haben einen ausländischen Geburtsort und sind somit als Kinder, Jugendliche oder Erwachsene nach Österreich zugewandert. Die Reihung der ausländischen Geburtsstaaten wird von Bosnien-Herzegowina (840 Eingebürgerte), der Türkei (413), Serbien (378) und dem Kosovo (302) angeführt.
     
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