Landesregierung beschließt Neuausrichtung der Tiroler Bodenpolitik   

erstellt am
11. 02. 11

Innsbruck (lk) - "Wir verfolgen zwei Stoßrichtungen: Wir wollen Bewegung in die Baulandhortung bringen und den Gemeinden den Aufwand für die Erschließung von Grundstücken früher abgelten“, präsentiert LH Günther Platter die Eckpunkte der Gesetzesnovelle. Das Mittel dazu ist der so genannte vorgezogene Erschließungsbeitrag auf den Bauplatzanteil, der von den Gemeinden eingehoben werden kann. „Das ist keine zusätzliche Belastung. Durch eine frühere Fälligstellung wollen wir aber einen Anreiz schaffen, das Bauland widmungsgemäß zu verwenden“, so Platter. Andere Bundesländer würden hier noch viel schärfer vorgehen. LHStv Hannes Gschwentner erwartet sich von der Neuregelung keine sofortige Wirkung, aber: „Es wird Bewegung in den Baulandmarkt kommen.“

Bei Neuwidmungen wird der vorgezogene Erschließungsbeitrag mit dem Inkrafttreten der Widmung fällig. Für bereits gewidmete Baugrundstücke kann der Beitrag nach einer Übergangsfrist von drei Jahren von der Gemeinde vorgeschrieben werden. Derzeit gibt es in Tirol rein rechnerisch 5.100 Hektar gewidmetes, aber nicht bebautes Bauland. Der vorgezogene Erschließungsbeitrag bezieht sich auf den Bauplatzanteil und ist in fünf gleichen Teilbeträgen jährlich zu entrichten. Sonderflächen sind vom vorgezogenen Erschließungsbeitrag ausgenommen. LH Platter sieht darin kein Privileg für die Landwirtschaft oder die Wirtschaft, da „Sonderflächenwidmungen ohnehin nur für einen speziellen Zweck gelten und zeitlich mit drei Jahren befristet sind“.

Bürokratieabbau und Bürgerorientierung

„Das neue Raumordnungsgesetz bringt eine Vereinfachung und Beschleunig der Widmungsverfahren im Sinne der Bürgerinnen und Bürger“, erläutert LR Christian Switak. Die Baulandbilanzen, die den Überhang von Bauland ausweisen, werden künftig zentral vom Land erstellt und den Gemeinden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die neuen elektronischen Flächenwidmungspläne garantieren, dass die Verfahren beschleunigt werden. Das bisherige System der allgemeinen und der ergänzenden Bebbauungspläne wird vereinfacht.

Sowohl das Tiroler Raumordnungsgesetz als auch das Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz sollen nach Beschlussfassung im Tiroler Landtag mit 1. Juli 2011 in Kraft treten.
     
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