Fördermodell für thermische Sanierung  

erstellt am
08. 02. 11

Ludwig: Ausgewogenheit und soziale Gerechtigkeit müssen sichergestellt sein
Bayr fordert sozial treffsicheres Modell für thermische Sanierung
Wien (pid) - Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig bekräftigte am 08.02., einen Tag vor der geplanten Beschlussfassung zum neuaufgelegten Sanierungsscheck, einmal mehr die dringend notwendige Adaptierung der Förderkriterien. Es müsse sichergestellt sein, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner die Chance haben, von den Verbesserungen, die durch die Förderungen erreicht werden sollten, zu profitieren. Das ursprüngliche Fördermodell, das in der Vorwoche von Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner und Umweltminister DI Nikolaus Berlakovich präsentiert wurde, lasse diesen Grundsatz, wie Ludwig betont, jedoch vermissen. "Der Grundsatz der Gleichbehandlung und der Fairness muss jedenfalls gewahrt bleiben. Ausgewogenheit und soziale Gerechtigkeit sollten selbstverständlich sein", so Wohnbaustadtrat Ludwig. Es sei daher nicht einzusehen, warum beispielsweise die Eigentumsverhältnisse eines Hauses dafür entscheidend sein sollen, ob die Sanierung eines Gebäudes vom Bund gefördert wird oder nicht. Alle Bewohnerinnen und Bewohner seien gleich zu behandeln. "Es darf keinen Unterschied machen, ob sie im Ein-Familien-Haus oder in einer Mietwohnung wohnen, ob sie MieterInnen oder EigentümerInnen sind", betonte Stadtrat Ludwig.

Grundsätzlich wird die Erneuerung der Förderaktion des Bundes für thermische Sanierungen vom Wiener Wohnbaustadtrat ausdrücklich begrüßt. In der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die thermische Sanierung sieht Ludwig eine wichtige Unterstützung der intensiven Anstrengungen zur Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und zur Reduktion der CO2-Emissionen. Zudem würden sich die Investitionen, die durch die Förderungen ausgelöst werden, auch auf Konjunktur und Beschäftigung aus.

"So wichtig diese zusätzlichen Mittel sind, umso unverständlicher ist mir, warum diese nur für einen Teil der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zur Verfügung gestellt werden sollen." Weder aus wirtschaftspolitischen Gründen, noch mit Argumenten des Klimaschutzes sei diese Ungleichbehandlung, die einer Diskriminierung jener, die in einem Mietverhältnis wohnen, erklärbar. Denn: Sowohl die positiven Aspekte auf Konjunktur und Beschäftigung, sowie auch jene, die durch die verbesserte Energieeffizienz, die damit verbundenen Einsparungen beim Heizwärmebedarf und die Reduktion der CO2-Emmissionen zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen, sind bei einem Mietshaus genau die selben wie bei einem Gebäude mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Es sei somit für den Klimaschutz, als auch hinsichtlich der Wirtschaftsförderung vollkommen irrelevant. Die soziale Ausgewogenheit, Gerechtigkeit und Fairness fehle dabei gänzlich, betonte der Wiener Wohnbaustadtrat.

...Unter den gegebenen Rahmenbedingungen laufe man Gefahr, dass diese so essentiellen Investitionen im Rahmen einer grundsätzlich begrüßenswerten Aktion zur ausschließlichen Förderung von Häuselbauern und eigenkapitalstarken Betrieben werde. Denn bereits die Erfahrungen der vor zwei Jahren erstmals ins Leben gerufenen Initiative hätten deutlich gezeigt, dass die Förderungen, welche in Form eines Einmalzuschusses ausbezahlt wurden, in erster Linie auf EigentümerInnen von Ein- und Zweifamilienhäusern zugeschnitten worden sind. Zudem sei damit vorrangig der ländliche Raum mit der typischen Ein- und Zweifamilienhausstruktur begünstigt worden. Die Fördermittel wurden jeweils für ein Haus - unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten - gewährt. Gleichzeitig waren jedoch die Eigentumsverhältnisse als entscheidendes Kriterium festgeschrieben. Um künftig auch BewohnerInnen von Mietshäusern sowie mittelbar die urbanen Gebiete Österreichs mit einzubeziehen und damit die Verteilungsgerechtigkeit sicherzustellen, sei es notwendig, die Förderbedingungen auf die Anzahl der Wohneinheiten auszurichten und so auch den mehrgeschossigen Wohnbau im Mietshausbereich anzusprechen.

"Trotz entsprechender Vorschläge wurde es bisher jedoch verabsäumt, die Förderkriterien dahingehend anzupassen. Eine Beschlussfassung des nunmehr vorliegenden Entwurfs der Förderkriterien würde bedeuten, dass auch künftig alle Bewohnerinnen und Bewohner von mehrgeschossigen Wohnhäusern, die in einem Mietverhältnis leben, ausgeschlossen bleiben", kritisierte Ludwig. Die angekündigte Miteinbeziehung des mehrgeschossigen Wohnbaus sei ausschließlich auf Eigentümergemeinschaften, die diesbezüglich einen einstimmigen Beschluss fassen, bzw. im Falle der wenigen Ausnahmen, wo auch MieterInnen angesprochen werden, auf sanierungstechnisch unzulängliche Lösungen bezogen.

"Gerade in Zeiten, wo gezielte Maßnahmen zur Konjunkturbelebung, zum Klimaschutz und vor allem auch zur Entlastung der Haushalte von höchster Bedeutung sind, ist jede zusätzliche Investition in mehrfacher Hinsicht wünschenswert und ausdrücklich zu begrüßen", so Ludwig, der in dem Zusammenhang auch darauf verwies, dass die Stadt Wien dieser Aufgabe und Herausforderungen seit Jahren besonders intensiv nachkommt. Nicht zuletzt mit dem Inkrafttreten der neuen Sanierungsverordnung konnte die Anzahl der Vorhaben und der abgeschlossenen Projekte deutlich gesteigert werden. So konnten alleine im Zeitraum von Jänner 2007 bis Mitte 2010 insgesamt 2.114 geförderte Sanierungsprojekte mit mehr als 50.000 Wohnungen fertig gestellt werden. Eine Größenordnung, die der Sanierung einer ganzen Stadt, wie beispielsweise Klagenfurt, entspricht. Den zentralen Schwerpunkt dabei bildeten thermisch-energetische Maßnahmen. "Die Gesamtsanierungskosten für alle, von Jänner 2007 bis 29. Juli 2010 fertig gestellten Sanierungsprojekte betrugen rund 1,2 Milliarden Euro, die Fördermittel der Stadt Wien rund 780 Millionen Euro. Investitionen, die rund 14.000 Arbeitsplätze vor allem im Bereich der Klein- und Mittelbetriebe gesichert haben", untermauerte der Wiener Wohnbaustadtrat. Zudem sei die Nachfrage ungebrochen stark. Alleine im Vorjahr seien Förderzusagen von Projekten mit rund 15.000 Wohneinheiten gegeben worden.



Bayr fordert sozial treffsicheres Modell für thermische Sanierung
Wien (sk) - "Die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten 100 Millionen Euro für die thermische Sanierung sind aus umwelt-, sozial- und wirtschaftspolitischer Sicht von großer Bedeutung. Jetzt geht es darum ein sozial treffsicheres Fördermodell zu installieren. Die von Wirtschaftsminister Mitterlehner und Umweltminister Berlakovich präsentierten Förderkriterien sind unzureichend. Sie fördern vor allem Einzel-Hausbesitzer, die ein Eigenkapital von mehreren tausend Euro aufbringen können", kritisiert SPÖ-Umweltsprecherin Petra Bayr anlässlich der am 09.02. stattfindenden Kommissionssitzung für Umweltförderung im Inland, in der die Förderkriterien genehmigt werden müssen.

Bayr verweist auf das sozial treffsichere Fördermodell, das sie gemeinsam mit SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter ausgearbeitet hat. Dieses Modell sieht Fördermöglichkeiten für einen Fernwärmeanschluss vor, eine Inanspruchnahme von Förderungen auch bei gemeinnützigem Wohnbau und eine Wahlmöglichkeit zwischen einem Kreditmodell oder Zuschuss. Wobei das Kreditmodell für ärmere Haushalte die einzig reale Möglichkeit darstellt, überhaupt eine Förderung in Anspruch zu nehmen. Die Erfahrungen mit der Wahlmöglichkeit in Deutschland zeigen, dass dort öfter das Kredit- als das Zuschussmodell gewählt wird und der Sanierungsbedarf im mehrgeschossigen Wohnbau besonders groß ist.

"Unser Konzept bringt enorme Vorteile für den Klimaschutz und die Geldbörse der Steuerzahlerinnen und -zahler, denn gerade in einkommensschwächeren Haushalten treten aufgrund fehlender Investitionen die größten Energieverluste auf", so Bayr. Der Koalitionspartner sei eingeladen, gemeinsam ein für alle Bürgerinnen und Bürger sinnvolles Fördermodell zu realisieren und den Klimaschutz endlich auch in Österreich voranzutreiben. In diese Anstrengungen müssen auch ärmere Menschen eingebunden werden, um ihnen durch qualitativ hochwertige thermische Sanierung eine höhere Lebensqualität zu ermöglichen, so Bayr, die hier noch auf ein Umdenken hofft.

 

Walter: Sanierungsscheck ist richtige Maßnahme für Umwelt und Wirtschaft
Bund geht bei Sanierung in Offensive - Stadt Wien spart bei Wohnbau empfindlich ein
Wien (övp-wien) - Der Wohnbausprecher der ÖVP Wien, LAbg. Norbert Walter, lobte die Anstrengungen des Bundes, mit einer Sanierungsoffensive wichtige umwelt- und wirtschaftspolitische Weichenstellungen vorzunehmen: "Die Neuauflage der Aktion eines Sanierungsschecks ist eine richtige Maßnahme für Umwelt und Wirtschaft. Der Bund investiert 70 Millionen Euro in die energetische Sanierung von privatem Wohnbau und 30 Millionen in die Sanierung von Betriebsgebäuden. Die Bundesminister Mitterlehner und Berlakovich setzen mit 100 Millionen Euro pro Jahr bis 2014 den genau richtigen Impuls für die Bauwirtschaft, die Sicherung von Arbeitsplätzen und die notwendigen Anstrengungen, Energieeinsparung und den Umweltgedanken im Wohnbau zu fördern."

Investitionsvolumen von 700 Millionen Euro
Walter sieht darin große Vorteile für ganz Österreich: "Durch den Sanierungsscheck werden Investitionen von bis zu 700 Millionen Euro ausgelöst. Das spart CO2, Energiekosten und sichert wichtige Arbeitsplätze in zukunftsorientierten Branchen." Zudem sei das Ansuchen um Zuschüsse über die Bausparkassen einfach gestaltet, die Förderhöhe für eine umfassende Sanierung liegt bei bis zu 20 Prozent der Investitionskosten bzw. einem maximalen Zuschuss von 5.000 Euro.

Bund investiert, Stadt Wien kritisiert
Nicht nachvollziehbar findet der VP-Wohnbausprecher die Kritik von Seiten der Stadt Wien: "Der Bund investiert, die Stadt Wien kritisiert - und spart selbst massiv beim Wohnbau. Die Förderung ist fair und ermöglicht es, gerade dort Investitionen und Sanierungen auszulösen, wo die Stadt Wien bisher kaum Initiativen gesetzt hat: bei Einfamilienhäusern und bei Teilsanierungen in mehrgeschossigen Bauten." Walter erläutert, dass durch eine Neuregelung bei mehrgeschossigen Bauten eine thermische Sanierung, so sich die Eigentümergemeinschaft dazu ausgesprochen hat, pro Wohneinheit gefördert wird. Teilsanierungen, wie ein Fenstertausch, können auch einzeln gefördert werden. "Dadurch werden deutlich mehr Sanierungen angeregt und in gerechter Weise Förderungen ausbezahlt", schließt Walter.

 

 Ritt: Bei Wärmedämmung nicht nur Reiche fördern
Vor Umweltförderungskommission zu thermischer Sanierung: AK wird Förderung nur für reiche Hausbesitzer nicht zustimmen
Wien (ak) - "Einer Energiesparförderung nur für reiche Hausbesitzer werden wir nicht zustimmen", sagt AK Umweltexperte Thomas Ritt vor der morgigen Sitzung der Umweltförderungskommission. Die Kommission soll am 09.02. beschließen, nach welchen Kriterien ab heuer jährlich 100 Millionen Euro Förderung für die thermische Sanierung von Häusern vergeben werden. Die AK ist in der Kommission vertreten. Den unlängst vom Wirtschafts- und vom Umweltminister präsentierten Vorschlag für die Förderrichtlinien lehnt die AK als sozial ungerecht ab: Es sind keine zinsbegünstigten Kredite vorgesehen, damit sich auch Klein- und MittelverdienerInnen Wärmedämmung für ihre Häuser leisten können. Eigentumswohnungsbesitzer sollen nur unter erschwerten Bedingungen gefördert werden. Normale Wohnungsmieter sollen gar keine umfassende Sanierung in ihrem Haus beantragen können. Der Entwurf muss in der Kommission nachgebessert werden, verlangt die AK.

"Endlich wird in Österreich die Wärmedämmung von Häusern stärker gefördert, und jetzt sind wir mit einer sozial ungerechten Vorlage konfrontiert", sagt Ritt. Die AK kritisiert den Vorschlag des Wirtschafts- und des Umweltministers an die Umweltförderungskommission in vier Punkten.

Erstens soll die Förderung nur als Zuschuss ausbezahlt werden, wenn die Investition in die Wärmedämmung eines Hauses bereits gemacht ist - 5.000 Euro Förderung etwa soll es erst geben, wenn jemand bereits mindestens 25.000 Euro bezahlt hat. "Das können sich nur besser verdienende Hausbesitzer leisten", so Ritt.

Zweitens sollen Eigentumswohnungsbesitzer nur dann gefördert werden, wenn sämtliche anderen Hausbewohner ebenfalls einen Antrag stellen. Die Bestimmung wäre schärfer als das Wohnungseigentumsgesetz, in dem die einfache Mehrheit der Wohnungsbesitzer entsprechende Sanierungen beschließen kann.

Drittens sollen normale MieterInnen überhaupt keine Förderung umfassender Sanierung beantragen können, lediglich kleine Maßnahmen wie etwa einen Fenstertausch.

Viertens ist die Förderung eines Fernwärmeanschlusses für Wohnhäuser im Vorschlag der Minister nicht vorgesehen. "Obwohl Fernwärme aus Abwärme ökologisch und sozial am sinnvollsten ist, sollen dabei nur Betriebe gefördert werden", sagt Ritt.

Die AK fordert, auch MieterInnen und BewohnerInnen mehrgeschoßiger Wohnbauten in das Förderprogramm einzubeziehen. Die Förderung soll wahlweise als Zuschuss oder als zinsloser Kredit gewährt werden. Und der Anschluss an die Fernwärme soll allen gefördert werden. "Sonst werden wir nicht zustimmen", sagt Ritt.
     

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