Ludwig: Stadt Wien bietet kostenlose Überprüfung von Richtwertmieten   

erstellt am
18. 02. 11

Mit dem Wiener Mietenrechner im Internet und einem umfassenden und kostenlosen Serviceangebot hilft die Stadt Wien bei allen Fragen rund ums Wohnen
Wien (rk) - "Wie die gestern vorgestellte Studie der Arbeiterkammer erneut eindrucksvoll belegt, besteht dringender Handlungsbedarf, das intransparente System der Richtwertmieten umfassend zu reformieren. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf klare gesetzliche Regelungen, die ihnen Transparenz und Rechtssicherheit bieten", betonte der Wiener Wohnbaustadtrat, Dr. Michael Ludwig am 18.02. noch einmal. Ludwig zeigte sich nach den gestrigen Reaktionen zuversichtlich, dass sich das Justizministerium nun intensiv mit dieser mietrechtlichen Bundesgesetzgebung auseinandersetzen wird. Denn es zeige sich einmal mehr, dass das derzeit gültige System dringend überarbeitet werden müsse, sodass künftig auch die Mietenbegrenzung - durch eindeutig definierte Bestimmungen - zentral verankert ist. Gleichzeitig betonte der Wiener Wohnbaustadtrat, dass die Stadt Wien Mieterinnen und Mieter, die ihren Richtwert-Mietvertrag überprüfen wollen, umfassend unterstützt. Von der Möglichkeit der selbstständigen Überprüfung über den Wiener Mietenrechner, der unter der Internetadresse www.mietenrechner.wien.at abrufbar ist, bis hin zur umfassenden Information und Beratung über das Mieterhilfe-Telefon mit der Nummer 4000-25900 dem dichten Netz an Servicestellen bietet die Stadt Wien Unterstützung und kostenlose Hilfe.

"Die Stadt Wien bietet rund um das Thema Wohnen eine Fülle an Service und Beratungsangeboten mit kompetenten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern. Mit dem Wiener Mietenrechner, dem kostenlosen und praktischen Servicetool, kann die Höhe des gesetzlich geregelten Richtwertmietzinses vor Abschluss eines Mietvertrages von Wohnungssuchenden errechnet oder von Mieterinnen und Mietern auch rückwirkend grundlegend überprüft werden", so Ludwig. Zur Ermittlung werden lediglich Angaben zu Adresse, Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale - dazu zählen etwa Aufzüge, Kellerabteile, Balkon, Terrasse etc. - benötigt. Das Servicetool, das von der MA 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) zur Verfügung gestellt wird, ist mit neuer, optimierter BenutzerInnenoberfläche unter www.mietenrechner.wien.at abrufbar. "Wir bieten den Wienerinnen und Wienern damit die Möglichkeit der Überprüfung, die derzeit durch die gegebenen Regelungslücken in der aktuellen Bundesgesetzgebung und die mangelnde Transparenz für die Mieterinnen und Mieter sonst nicht möglich wäre", betont der Wiener Wohnbaustadtrat.

Parallel dazu wird dieses Service auch in den Beratungs- und Servicestellen, wie etwa der Mieterhilfe angeboten. Außerdem bietet die Stadt Wien mit der Schlichtungsstelle der MA 50 eine unabhängige Service- und Beratungsstelle zur Durchsetzung der Rechte von MieterInnen und VermieterInnen, zum Beispiel im Bereich der Mietzinsüberprüfungen. Unterstützt wird die Schlichtungsstelle dabei von der MA 25, die in ihrem Auftrag Gutachten zur Überprüfung des erlaubten Mietzinses erstellt. So gab es 2009 bei der Schlichtungsstelle insgesamt 1.480 Anträge auf Mietzinsüberprüfungen. 94 Prozent davon entfielen auf den privaten Wohnungsmarkt. Ähnlich die Bilanz im Jahr 2010: Insgesamt wurde 1.464 Anträge bearbeitet. Knapp 800 davon entfielen auf den Bereich der Richtwertmieten. Ähnlich wie bei den Ergebnissen der aktuellen AK-Studie, zeige sich auch hier, "dass bei Überprüfungen der Richtwertmieten auf dem privaten Wohnungssektor diese nur in wenigen Ausnahmen auch gerechtfertigt sind. Zumeist ist der eingehobene Mietzins zu hoch oder sogar stark überzogen", erklärt Wohnbaustadtrat Ludwig.

"Unabhängig von der notwendigen gesetzlichen Neuregelung bieten wir mit dem Angebot der Stadt Wien - von der Erstinformation im Infocenter über die Mieterhilfe bis hin zur kostenlosen, unabhängigen Überprüfung bei der Schlichtungsstelle unter Einbeziehung der Fachexpertise der MA 25, samt dem Online-Mietzinsberechner, ein umfassendes Service für Mieterinnen und Mieter", so Ludwig.

In dem Zusammenhang verweist er aber auch darauf, dass ganz besonders und verstärkt auch Vermieterinnen und Vermieter dieses Service der Stadt nutzen. Denn es zeige sich, dass auch Vermieter aufgrund der bestehenden gesetzlichen Mängel auf dieses Service zurückgreifen, um Rechtssicherheit über die Höhe des erlaubten Zinses zu erlangen. Ein weiterer Beleg dafür, dass eine grundlegende Reform des Richtwertmietsystems dringend notwendig sei. Neben den notwendigen Bestimmungen zur transparenten Gestaltung der Zu- und Abschläge und der verpflichtenden Angabe im Mietvertrag sei es auch unumgänglich, entsprechende prozentuelle Obergrenzen einzuführen. "Nur durch eine Begrenzung der Zuschläge kann verhindert werden, dass die Mieten generell angemessen bleiben und am privaten Sektor nicht weiter in die Höhe geschraubt werden", so Ludwig abschließend.

* InfoCenter "Alles rund ums Wohnen"
Bartensteingasse 9,1010 Wien
Tel.: 01/4000 8000
Telefonische Auskünfte: Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
Persönliche Information: Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
* Mieterhilfe
Rathausstraße 2, 1010 Wien
Tel.: 01/4000-25900
Beratungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
* MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle
Muthgasse 62, 1190 Wien
Tel.: 01/4000-74510
http://www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle
* MA 25, Miet- und Nutzwertberechnung
Tel.: 01/4000-25111, 25121, 25115
Muthgasse 62, 1190 Wien
http://www.um-haeuser-besser.at
     
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