Hundstorfer: Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping ist Meilenstein in der Bekämpfung von Sozialbetrug   

erstellt am
22. 02. 11

Neues Gesetz garantiert fairen Wettbewerb - Strafen bis zu 50.000 Euro
Wien (bmask) - Als "Meilenstein" der Sozialgesetzgebung der letzen Jahre bezeichnet Sozialminister Rudolf Hundstorfer das am 22.02. im Ministerrat verabschiedete Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping. "Mit 1. Mai wird das EU-Grundrecht der Personenfreizügigkeit mit Polen, Tschechien, der slowakischen Republik, Ungarn, Slowenien und den baltischen Staaten verwirklicht. Durch das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping soll sichergestellt werden, dass alle in Österreich beschäftigten ArbeitnehmerInnen jedenfalls den kollektivvertraglich festgesetzten Grundlohn erhalten. "Einer Nivellierung des Lohnniveaus nach unten wird ein Riegel vorgeschoben. Mit dieser Neuregelung ist Österreich eines der führenden Länder bei der Sicherung von ArbeitnehmerInnenrechten", erklärt Sozialminister Rudolf Hundstorfer.

"Das Gesetz schützt sowohl österreichische ArbeitnehmerInnen als auch Beschäftigte, die zu uns kommen. Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden. Lohn- und sozialrechtliche Ansprüche zu umgehen ist kein Kavaliersdelikt und muss entsprechend hart sanktioniert werden", so Hundstorfer weiter. Er verwies auch auf ein effizientes, neu gestaltetes Kontrollsystem. Aber auch alle ehrlichen Betriebe profitieren vom neuen Antidumpinggesetz, da es einen fairen Wettbewerb garantiert, unterstrich der Minister.

Die Kontrolle des Grundlohns für nach Österreich überlassene oder entsandte ArbeitnehmerInnen erfolgt durch die Wiener Gebietskrankenkasse als Kompetenzzentrum. Für dem ASVG unterliegende ArbeitnehmerInnen von österreichischen Unternehmen erfolgt die Kontrolle des Grundlohns durch die zuständigen Träger der Krankenversicherung. Im Baubereich erfolgt die Kontrolle auch durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse.

Harte Strafen bei Verstößen
Die Unterentlohnung, die Vereitelung der Lohnkontrolle oder die Nichtbereithalten der Lohnunterlagen ist verwaltungsstrafrechtlich sanktioniert. Die Strafen betragen 1.000 bis 50.000 Euro. Bei wiederholter Bestrafung oder bei gravierenden Verstößen wegen Unterentlohnung hat die Bezirksverwaltungsbehörde dem ausländischen Arbeitgeber die Dienstleistung in Österreich zu untersagen. Die vorgesehenen Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping sollen mit 1. Mai 2011 in Kraft treten.
     
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