Jugendwohlfahrtsgesetz: Bund soll Kosten tragen - oder sich wesentlich beteiligen!   

erstellt am
22. 02. 11

Linz (lk) - Die Länder werden die Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes ganz sicher nicht verhindern, wenn der Bund die Mehrkosten trägt oder sich zumindest wesentlich beteiligt", erklärt Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz.

Es könne jedoch nicht sein, dass der Bund einerseits im Rahmen seiner Sparbemühungen laufend Kosten auf die Länder abschiebt - oder einfach bisher gewährte Förderungen streicht - und andererseits gesetzliche Bestimmungen ausschließlich zu Lasten der Länder verschärft, so Pühringer zur laufenden Diskussion um die Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes. Es liege beim Bund, die Mehrkosten zu tragen oder zumindest einen wesentlichen Teil. Zuvor aber müsse man einvernehmlich zwischen Bund und Ländern die Mehrkosten auch realistisch berechnen.

"Die derzeit vom Bund genannte Gesamtsumme von 3,6 Millionen Euro für ganz Österreich könne von der OÖ Jugendwohlfahrtsabteilung jedenfalls nicht nachvollzogen werden, da die Einführung des Vier-Augen-Prinzips eindeutig höhere Beratungs- und Personalkosten in weitere Folge nach sich ziehen werde", so der Landeshauptmann.

Man dürfe die Länder nicht als Verhinderer hinstellen, aber auch ihre finanziellen Möglichkeiten sind begrenzt. "Es kann nicht das Bundesparlament anschaffen und die Länder beim Zahlen alleine lassen", betonte Pühringer abschließend.
     
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