EU-Kommission strebt eine grenzüberschreitende Vereinfachung der Fahrzeugzulassung in der EU an   

erstellt am
03. 03. 11

Brüssel (ec.europa) - Haben Sie schon einmal versucht, Ihr Fahrzeug in einem anderen EU-Mitgliedstaat anzumelden oder eine Zulassung für ein im Ausland gekauftes Fahrzeug in Ihrem Heimatland zu bekommen? Was an sich ein einfacher Vorgang sein sollte, wird in vielen Fällen zu einem bürokratischen Alptraum mit lästigen Wiederzulassungsformalitäten und viel Aufwand. So verlangen die Mitgliedstaaten, dass Fahrzeuge, die ständig in ihrem Hoheitsgebiet verbleiben, über lokale Behörden und gemäß nationalen Bestimmungen zugelassen werden, die in den verschiedenen Ländern der EU auf eine unkoordinierte Art und Weise angewandt werden. Im Hinblick auf eine Vereinfachung dieser Verfahren hat die Kommission heute eine öffentliche Konsultation zur Ermittlung der wichtigsten Hindernisse eingeleitet, mit denen die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen der EU zu kämpfen haben, wenn sie ein in einem Mitgliedstaat erworbenes und zugelassenes Fahrzeug in einen anderen Mitgliedstaat überführen. Mit der Konsultation wird den Bürgen und anderen Interessenträgern eine Möglichkeit geboten, ihre Meinung zur Fahrzeugzulassung kundzutun und somit Einfluss auf die Gestaltung von Maßnahmen zu nehmen, mit denen ein weiteres Hindernis für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr beseitigt werden kann.

Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Vizepräsident der Kommission, Antonio Tajani, erklärte dazu: „Es darf kein Problem sein, ein Fahrzeug in einem Mitgliedstaat zu erwerben und es anschließend in einen anderen Mitgliedstaat zu überführen. Diese öffentliche Konsultation wird uns ein besseres Verständnis der Probleme von Bürgern und Unternehmen vermitteln sowie die Entwicklung von Konzepten für eine Verbesserung der Situation ermöglichen. Unser Ziel ist es, Kosten- und Zeiteinsparungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Unternehmen sowie für die nationalen Zulassungsstellen zu erreichen.“

Für EU-Bürger gestaltet es sich weiterhin schwierig, ein Fahrzeug in einem Mitgliedstaat zu erwerben, in dem sie keinen Wohnsitz haben, und dieses in einen anderen Mitgliedstaat dauerhaft zu überführen. Die Pflicht, Belege vorzulegen, die bei einer bereits erfolgten Fahrzeugzulassung noch nicht eingereicht wurden, führt zu erheblichem bürokratischen Aufwand und zu unnötigen Ausgaben.

Durch die gegenwärtig geltenden Bestimmungen werden unter anderem folgende Gruppen benachteiligt:

  • Bürger, die ein in einem Mitgliedstaat bereits zugelassenes Fahrzeug in einen anderen Mitgliedstaat überführen;
  • Unternehmen mit Fuhrpark, die in einem Mitgliedstaat zugelassene Fahrzeuge in einem anderen Mitgliedstaat nutzen;
  • Unternehmen, die gebrauchte Fahrzeuge in anderen Mitgliedstaaten verkaufen;
  • Leasing- und Autovermietungsunternehmen.

Die Zulassungspflicht für ein in einem anderen Mitgliedstaat bereits zugelassenes Fahrzeug kann darüber hinaus zu Schwierigkeiten für die Zulassungs- und Steuerbehörden in den Ziel-Mitgliedstaaten führen.

Hintergrund
Die Vereinfachung der Formalitäten und Bedingungen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen waren, soll einen Beitrag zur strategischen Initiative der Kommission zur Erneuerung des Binnenmarkts leisten, die ein wesentliches Element der Strategie Europa 2020 darstellt. Die Initiative ist eine der im Bericht 2010 über die Unionsbürgerschaft aufgeführten Maßnahmen, mit der die Binnenmarktakte 2010 ergänzt wird.

Fünf Prozent aller im Rahmen des europäischen Online-Instruments SOLVIT zur Aufdeckung und Lösung der Probleme im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt erfassten Meldungen entfallen auf Probleme mit der Fahrzeugzulassung. In den meisten Fällen handelt es sich entweder um die Einfuhr eines Fahrzeugs in den Mitgliedstaat des üblichen Wohnsitzes oder um eine Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat. Ein großes Problem stellt dabei die Anforderung dar, für ein bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenes Fahrzeug eine nationale Konformitätsbescheinigung vorzulegen.

     
Informationen: http://    
     
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