VKI-Sieg: Entgelt für Papierrechnung ist gesetzwidrig   

erstellt am
03. 03. 11

Handelsgericht Wien sieht Klausel zum "Umweltbeitrag" in den AGB von T-Mobile als gesetzwidrig an
Wien (vki) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - jene Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von T-Mobile geklagt, in denen für Kunden, die auf einer Papierrechnung bestehen, ein besonderes Entgelt in Höhe von 1,89 Euro pro Rechnung vorgesehen ist. Das Handelgericht Wien (HG Wien) hat die genannten Klauseln nun als gesetzwidrig beurteilt.

T-Mobile will mit Kunden, die sich nicht mit einer Online-Rechnung zufrieden geben und auf einer Papierrechnung bestehen, in seinen AGB ein besonderes Entgelt in Höhe von 1,89 Euro pro Rechnung vereinbaren. Dieses Entgelt wird von T-Mobile "Umweltbeitrag" genannt, da ein Teil des Geldes in einen Umweltfonds fließen soll. Gegen diese Strafgebühr für eine Papierrechnung ist der VKI ebenso gerichtlich vorgegangen, wie gegen solche Entgelte für Zahlscheinzahlungen. Auch im Fall des Entgelts für die Papierrechnung hat nun das HG Wien dem VKI in erster Instanz Recht gegeben.

Gerade beim Mobilfunk ist es im Hinblick auf unverlangte Mehrwert-SMS, auf horrende Entgelte für Downloadüberschreitungen und ähnlichen Beschwerden sinnvoll und nötig, die monatlichen Abrechnungen genau zu kontrollieren. Die Online-Rechnung und die Einzugsermächtigung führen oft dazu, dass Betroffene Rechnungen nicht kontrollieren und den Einspruch gegen zu Unrecht verrechnete Posten versäumen können.

Dazu kommt, dass die Mobilfunker die Änderung von AGB oder Entgelten oft nur auf den Rechnungen den Kunden bekanntgeben. Kontrolliert man diese nicht regelmäßig, kann man auch hier die Frist für eine Kündigung oder einen Widerspruch versäumen. "Daher ist es gerade hier besonders ärgerlich, dass die Kunden durch besondere Kosten zu diesen nachteiligen Abrechnungsformen gezwungen werden sollen", sagt Dr. Julia Jungwirth, zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI.

Es ist daher sehr erfreulich, dass das HG Wien das Entgelt für eine Papierrechnung zum Einen als eine überraschende Klausel ansieht und zum Anderen die Kunden dadurch gröblich benachteiligt sieht. Insbesondere jene Kunden, denen es gar nicht möglich ist, die Rechnungen via Internet zu empfangen, würden gravierend benachteiligt.

"Wir gehen davon aus, dass T-Mobile auch in diesem Fall die Rechtsfrage letztlich durch den Obersten Gerichtshof geklärt sehen will und raten daher den Kunden, dieses Entgelt vorerst zwar weiter zu bezahlen, aber deutlich klarzustellen, dass dies nur ,vorbehaltlich rechtlicher Klärung und vorbehaltlich Rückforderung' geschieht", so Dr. Jungwirth.
     
Informationen: http://www.verbraucherrecht.at    
     
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