Bioethikkommission: Eckpunkte für ein Biobankengesetz   

erstellt am
16. 03. 11

Wien (bpd) - Die Bioethikkommission begrüßt in ihrer Stellungnahme zu Biobanken für die wissenschaftliche Forschung die in der Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation vorgeschlagenen Maßnahmen zur Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Nutzung von Forschungsinfrastrukturen.

Biobanken sind systematisch eingerichtete Sammlungen von Proben (Blut, Gewebe, Zellen) und damit verknüpfbaren Daten zur Nutzung in der medizinischen Forschung. Sie stellen eine der wichtigsten Grundlagen für Erkenntnisse über die Entstehung von Krankheiten und für die Weiterentwicklung ihrer Behandlung dar.

An der Einrichtung und am Betrieb von Biobanken besteht laut Ansicht der Bioethikkommission erhebliches öffentliches Interesse. Die Forschung mit den in eine Biobank eingebrachten Körpermaterialien ist für die Patienten mit keinem gesundheitlichen Risiko verbunden, bietet aber Hoffnung für bessere Diagnostik und wirksame Therapien. Die Bioethikkommission empfiehlt folgende Eckpunkte bei der Erarbeitung eines Biobankengesetzes zu berücksichtigen:

  • Einbringung von Körpersubstanzen in eine Biobank mittels freiwilliger und schriftlicher Zustimmung der Probenspender("generelle Zustimmung").
  • Ausschließlich anonymisierte Weitergabe von Proben an Forscherinnen und Forscher unter Wahrung der Anforderungen des Datenschutzes.
  • Maximale Transparenz aller Forschungsvorhaben durch Ankündigung in speziellen öffentlich zugänglichen Datenbanken und Registern.
  • Begutachtung der konkreten Forschungsprojekte durch Ethikkommissionen.


Die Bioethikkommission empfiehlt der Bundesregierung, diese Punkte so rasch wie möglich umzusetzen, um die nationale und internationale Tätigkeit österreichischer Forscherinnen und Forscher aktiv zu unterstützen. Dies führe dazu, dass die österreichische Bevölkerung verstärkt vom Fortschritt der medizinischen Wissenschaften
profitieren könne.

     
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