Ergebnisse der Landesfinanzreferentenkonferenz   

erstellt am
16. 03. 11

1. Finanztransaktionssteuer
Durch die globale Wirtschafts- und Finanzkrise sind die Staaten in mehrfacher Hinsicht besonders gefordert. Einerseits ergeben sich durch enorme Steuerausfälle, milliardenschwere Rettungsschirme und konjunkturstützende Maßnahmen immense Mehrausgaben für die Staaten, andererseits soll ausufernden Finanzspekulationen, die mitverantwortlich für diese Krise sind, entgegen gewirkt werden.

Als geeignete Maßnahme in diesem Zusammenhang bietet sich eine Finanztransaktionssteuer an, die in einem ersten Schritt auf EU-Ebene eingeführt werden könnte.

Die Landesfinanzreferentenkonferenz will zum Ausdruck bringen, dass die bisherigen Initiativen des Bundes zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer begrüßt werden, aber verstärkte Initiativen in diese Richtung für erforderlich erachtet werden.

Beschluss:
Die Landesfinanzreferentenkonferenz ersucht den Bund, sich verstärkt auf EU-Ebene für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer einzusetzen.

2. Abgabenrechtliche Behandlung der Kooperationen im Spitals- und Gesundheitsbereich
Zur Erzielung von Einsparungspotenzialen und Ausnutzung von Synergieeffekten sowie auch zur Senkung von Kosten gehen gemeinnützige Krankenanstalten (mit Öffentlichkeitsrecht) verstärkt dazu über, mit anderen Krankenanstalten in bestimmten Bereichen zu kooperieren.

Derartige Kooperationen von Krankenanstalten im nichtmedizinischen Bereich wie insbesondere bei Leistungen von Küche, Wäscherei, Reinigung, IT, Buchhaltung, Bilanzierung, Lohnverrechnung, gemeinsamer Einkauf, Facility-Management oder Verwaltung, etc. sind vor allem wegen der idR bestehenden lokalen Wettbewerbssituation für die abgabenrechtliche Gemeinnützigkeit der Krankenanstalten problematisch.

Nach jüngster Rechtsprechung des UFS sowie im Zuge von Betriebsprüfungen wird dabei immer häufiger davon ausgegangen, dass derartige Leistungen oder Tätigkeiten von Nebenbetrieben im Rahmen von Kooperationen als begünstigungsschädlich qualifiziert werden, weil diese gem. § 40 BAO nicht mehr unmittelbar, sondern nur noch mittelbar dem begünstigten Zweck der Krankenanstalt dienen.

Die Finanzbehörde geht idR davon aus, dass diese entgeltliche Betätigung gegenüber der anderen Krankenanstalt einen begünstigungsschädlichen Betrieb iSd § 45 Abs 3 BAO oder gar einen Gewerbebetrieb (weil Gewinnerzielungsabsicht) iSd § 28 BAO begründet, weil diese Betriebe im Sinne der Finanzverwaltungspraxis trennbar von den anderen begünstigten Tätigkeit (Rz 165 VereinsR 2001) sind! Das Vorliegen eines "Mischbetriebes", der zum einen Teil begünstigte und zum anderen Teil nichtbegünstigte Leistungen erbringt, wird unter Hinweis auf diese "Trennbarkeit" vollständig negiert!

Beschluss:
Der Bund wird ersucht, die von der Gesundheitspolitik und von den finanzierenden Einrichtungen, wie Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger zwingend geforderten Maßnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitsbereich sowie zur Steigerung der Eigenerlöse und Drittmittel mit begleitenden gesetzlichen Regelungen auch aus abgabenrechtlicher Sicht für die Krankenanstalten abzusichern.

Im Hinblick auf die Art 15a B-VG Vereinbarungen zur Finanzierung des Gesundheitswesens in Österreich und den daraus abgeleiteten Maßnahmen sowie die Bemühungen zur Reform des Spitalswesens wird eine derartige Novellierung und damit Klarstellung des abgabenrechtlichen Gemeinnützigkeitsrechts im oben angeführten Sinn gefordert.

3. Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz
(ÖPNRV-G 1999) Kostenentwicklung
Die Erhöhung der Mineralölsteuer zum Jahreswechsel 2010/2011 um 5 Cent pro Liter Diesel hat eine Erhöhung der Kosten im Kraftfahrliniennah- und Regionalverkehr mit sich gebracht. Das schwächt die Ertragslage der Busunternehmen im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr - im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Treibstoffpreisentwicklung - in einer Weise, dass die Länder verstärkt Mittel aus ihren Haushalten aufwenden müssen. Kärnten entstehen allein dadurch Mehrkosten von ca. € 250.000 jährlich.

Nach der Kürzung der Bestellerförderung gemäß § 26 ÖPNRV?G (von der Kärnten im Jahr 2010 mit € 250.000 betroffen war und im Jahr 2011 neuerlich mit € 250.000 betroffen sein wird) resultiert daraus eine weitere Belastung für die Länder. Der Bund argumentiert, dass der Nah- und Regionalverkehr Aufgabe der Länder und Gemeinden sei. Nachdem aber eine Bundesförderung gestrichen und die Mineralölsteuer durch das Budgetbegleitgesetz des Bundes erhöht wurde, liegt die Verantwortung sehr wohl beim Bund, nicht zuletzt auch als Eigentümervertreter der Postbus Ges.m.b.H. im Wege der ÖBB.

Beschluss:
Die Landesfinanzreferentenkonferenz verweist auf ihren Beschluss vom 19. Oktober 2010, der wie folgt lautet:

"Die Landesfinanzreferentenkonferenz bekennt sich zu einem funktionierenden nachfrageorientierten öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr im Sinne des ÖPNRV-G 1999 und unterstützt auch weiterhin das System der Bestellerförderung.

Seitens des Bundes wurde im Vorfeld der Erlassung des ÖPNRV-G im Jahr 1999 eine Ausweitung der Förderungsmittel um bis zu EUR 62,5 Mio. jährlich in Aussicht gestellt.
Die derzeitige Bestellerförderung des Bundes beträgt lediglich EUR 11,5 Mio.

Mit der nunmehr beabsichtigten Neuinterpretation der Richtlinien für Bestellerförderung hinsichtlich der durchschnittlichen Mindestauslastung von 10 Personen pro Linienbuskurs derart, das dies von der ersten bis zur letzten Haltestelle gegeben sein muss, würde die Bestellerförderung des Bundes nochmals in erheblichem Ausmaß verringert werden. Seitens der Landesfinanzreferentenkonferenz wird diese Neuinterpretation strikt abgelehnt, da sie den seinerzeitigen Zusagen des Bundes diametral entgegenläuft.

Der Bund wird aufgefordert, zumindest entsprechend der bisherigen Auslegung die Förderungen gemäß Punkt 4 der derzeitigen Förderungsrichtlinie zu gewähren."

Im Hinblick auf die zwischenzeitig eingetretenen Mehrbelastungen durch die letzte Steuerreform sowie durch Preis- und Lohnsteigerungen fordert die Landesfinanzreferentenkonferenz den Bund auf, die anlässlich der Gesetzwerdung des ÖPNRV-G gemachten Zusagen umgehend einzulösen. Die seitens des Bundes vorgenommenen Verschlechterungen bei den Förderungen können seitens der Länder keinesfalls akzeptiert werden.

4. Abschaffung des Kinder- Selbstbehaltes bei Spitalsaufenthalten
"Das Bundesministerium für Gesundheit hat mitgeteilt, dass es sich mit allem Nachdruck für die Befreiung von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren sowohl vom Kostenbeitrag gemäß ASVG (Selbstbehalt für Angehörige) als auch vom Kostenbeitrag gemäß KAKuG einsetze. Es ersucht die Landesgesundheitsreferenten um inhaltliche Unterstützung und Mitteilung, ob seitens des jeweiligen Landes die Bereitschaft gegeben ist, Kinder und Jugendliche - wenn möglich vor dem Jahr 2013 - von den genannten Selbstbehalten auszunehmen und auf die damit im Zusammenhang stehenden Einnahmen zu verzichten.

Beschluss:
Die Länder sind zur Abschaffung des Kinder-Selbstbehaltes bei Spitalaufenthalten bereit, wenn der daraus entstandene Einnahmenentfall für die Spitäler von allen Finanziers der Spitalskostentragung im Verhältnis ihrer Beiträge getragen wird.


5. Neues Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz
Der Bund beabsichtigt, das neue bundesweite Kinder- und Jugendhilfegesetz bis Sommer 2011 zu beschließen.

Vor allem durch das Vier-Augen-Prinzip bei der Gefährdungsabklärung und durch die Hilfeplanung soll das neue Gesetz eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem alten Gesetz darstellen. Auch soll es eine weitere Professionalisierung der Fachkräfte geben und der Schutz der Kinder soll wesentlich verbessert werden.

Hinsichtlich der dadurch zusätzlich entstehenden Kosten bietet der Bund den Ländern eine einmalige Anschubfinanzierung in Höhe von insgesamt 3,6 Mio. Euro an, wobei die Aufteilung nach dem FAG-Schlüssel erfolgen soll. Nach dieser einmaligen Anschubfinanzierung wären dann die jährlich anfallenden Kosten von den Ländern zu tragen.

Beschluss
Die vom Bund genannten Kosten der Novelle können in einzelnen Bundesländern nicht nachvollzogen werden, da laut deren Ansicht die Einführung des Vier-Augen-Prinzips in diesen Ländern wesentlich höhere Verwaltungskosten nach sich ziehen wird.

Es wird daher ersucht, vor Beschlussfassung des Gesetzes eine detaillierte länderweise Berechnung der Mehrkosten zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Amt der oö. Landesregierung
     
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