Vorsicht vor vermeintlichem Lotteriegewinn   

erstellt am
15. 03. 11

Wien (bmi) - In letzter Zeit kursieren wieder zweifelhafte Schreiben und E-Mails, die den Adressaten als Millionengewinner einer spanischen Lotterie ankündigen. Ein Österreicher wurde Opfer und leistete Vorauszahlungen in der Höhe von über 400.000 Euro. Das Bundeskriminalamt warnt davor, auf solche Mitteilungen zu reagieren.

Den angeschriebenen Personen wird mitgeteilt, sie hätten bei der Ziehung einer Lotterie einen sehr hohen Gewinn erzielt, obwohl die Empfänger niemals bei einer derartigen Lotterie mitgespielt haben. Um den Gewinn möglichst rasch zu erhalten, soll man entweder Vorauszahlungen leisten oder persönliche Daten, die Bankverbindung und eine Kopie eines Ausweises zurücksenden. Das alles soll innerhalb einer sehr kurzen Frist vor sich gehen, da der Gewinn verfalle, falls nicht rechtzeitig geantwortet würde. Als Kontaktdaten der Unternehmen gibt es in der Regel nur eine Telefonnummer, eine E-Mail- oder Postfachadresse.

Die bisher aufgetauchten Gewinnankündigungen tragen teilweise Bezeichnungen von existierenden ausländischen Lotterien wie "European Lotteries", "El Gordo de la Primitiva", Loterías y Apuestas del Estado (LAE) oder Fantasienamen wie "Fortune Lotteria", "Victoria State Lottery", "El Mundo Lotto Company S.A." und andere.

Sobald man mit dem Lotterieunternehmen zwecks Zustellung des Gewinnes Kontakt aufgenommen hat, wird der vermeintliche Gewinner aufgefordert, eine "Gebühr" für die Zustellung des Gewinnes vorzustrecken. Diese Summe ist oft ein sehr hoher Euro-Betrag. Wenn dieser Betrag überwiesen wurde, wird eine "Bearbeitungsgebühr" für die Auszahlung des angekündigten Gewinnes verlangt. Auch dieser Betrag ist oft eine vierstellige Euro-Summe. Dem Bundeskriminalamt liegen Anzeigen vor, wonach Lotterie-Opfern nach Überweisung dieser Beträge weiter versucht wurde "Geld aus deren Taschen zu ziehen". So meldet sich ein angeblicher Mitarbeiter einer spanischen Bank und behauptet, dass der Gewinn bereits zur Überweisung bei der Bank liege. Nur ein Problem gäbe es noch: Für den Gewinn muss noch Steuer bezahlt werden – eine weitere Zahlung ist fällig. Wurden dann alle Geldbeträge (bis zu mehreren tausend Euro) bezahlt, bricht der Kontakt zum fiktiven Lotterieveranstalter ab und die von den gutgläubigen Opfern bezahlten Gelder sind meist unwiederbringlich verloren.
Wenn man tatsächlich Opfer derartiger Betrüger geworden ist, sollte unverzüglich Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle erstattet werden. Im vorliegenden Falle ist es der spanische Polizei, unter Mithilfe des österreichischen Verbindungsbeamten, gelungen, bereits einige Mitglieder der Banden, die von Spanien aus tätig waren, festzunehmen und der Justiz zu übergeben. Auch konnten größere Geldbeträge, die aus den betrügerischen Machenschaften stammen, sichergestellt werden.

Das Bundeskriminalamt rät davon ab, auf solche zweifelhafte Schreiben und E-Mails mit der Ankündigung eines ausländischen Lotteriegewinns zu reagieren und sogar persönliche Daten und Angaben über Bankverbindungen bekannt zu geben.

Keinesfalls sollte man irgendwelche Zahlungen leisten. Offiziell zugelassene in- und ausländische Lotterieveranstalter verlangen von den Gewinnern nie eine Vorauszahlung von Bearbeitungsgebühren oder dergleichen für die Auszahlung von Lotteriegewinnen. Weiters rät das Bundeskriminalamt auch zum vorsichtigen Umgang mit persönlichen Daten, insbesondere der Kontonummer. Die Kenntnis der Kontodaten ermöglicht Betrügern unter Umständen, unrechtmäßig Geld von Ihrem Konto einzuziehen, auch wenn Sie dazu keine schriftliche Einverständniserklärung und keinen schriftlichen Einziehungsauftrag gegeben haben.
     
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