20. Plenarsitzung des Kongresses der Gemeinden und Regionen im Europarat   

erstellt am
25. 03. 11

Bericht über die regionale und lokale Demokratie in Österreich verabschiedet
Innsbruck (coe) - Auf der Tagesordnung der 20. Sitzung des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE) diese Woche in Straßburg standen unter anderem die Reform des Europarates, die lokale Dimension der Menschenrechte und die Lage der Roma in Europa. Weitere Diskussionspunkte waren Berichte über die Lage der lokalen und regionalen Demokratie in der Türkei, in Österreich und in Rumänien.

Landtagspräsident Herwig van Staa, der seit 1995 Leiter der österreichischen Delegation beim KGRE und seit kurzem auch Präsident der Kammer der Regionen im KGRE ist, nahm ausführlich zum Bericht über die lokale und regionale Demokratie in Österreich Stellung. „Als besonders positiv wird in diesem Bericht hervorgehoben, dass sich sowohl das Subsidiaritätsprinzip als auch die Europäische Charta der lokalen Selbstverwaltung im bundesstaatlichen Gefüge Österreichs in ausreichendem Maße wiederfinden, und dass der so genannte kooperative Föderalismus mit dem Konsultationsmechanismus zwischen lokalen Gebietskörperschaften, Ländern und dem Bund ein gut funktionierendes Schlüsselelement dieses österreichischen föderalen Systems ist“, so van Staa.

Aber auch konkrete Optimierungsvorschläge finden sich im Bericht wieder. So wird u.a. kritisch angemerkt, dass die lokalen Gebietskörperschaften in ihrem eigenen Wirkungsbereich zu einem hohen Grad der Aufsicht von Bundes- oder Länderbehörden unterstellt sind, die über eine reine Rechtmäßigkeitskontrolle weit hinaus gehe. Nicht zuletzt der geringe Frauenanteil auf lokaler und regionaler Ebene wird kritisch gesehen und Österreich dazu aufgefordert, konkrete Maßnahmen zu setzen, um dies zu ändern. „Österreich ist hier sicher bestrebt, eine rasche Änderung herbeizuführen. Wir in der österreichischen Delegation gehen jedenfalls mit gutem Beispiel voran, indem wir bereits bei einem Frauenanteil von exakt 50 Prozent halten“, so LTP van Staa.

Weiters hielt heute auch der österreichische EU-Kommissar für Regionalpolitik , Johannes Hahn, eine viel beachtete Rede über die Rolle der Kommunen und Regionen auf europäischer Ebene. Seitens der Kommission sei in diesem Zusammenhang eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Europarat sehr gewünscht. Bei einem anschließenden Vieraugengespräch mit Hahn sprach der Präsident die Wichtigkeit von weiteren Übergangsregelungen für zukünftig aus dem EU-Regionalförderregime fallende Gebiete wie Osttirol an. Auch die drohende Aufhebung des sektoralen Fahrverbotes durch den EuGH und die Tiroler Bemühungen zur Schaffung einer EU-Makroregion Alpenraum im Anwendungsbereich der Alpenkonvention wurden ausführlich erläutert.

Die Südtiroler Landesvolksanwältin Burgi Volgger ging schließlich in einem ausführlichen Debattenbeitrag auf die Rolle der regionalen Ombudsleute in Europa ein.

Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates
Der KGRE ist das Organ der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Europarat. Es kann Entschließungen und Empfehlungen an die Parlamentarische Versammlung und an das Ministerkomitee richten, hat also ähnlich dem EU-Ausschuss der Regionen beratenden Charakter. Der KGRE unterteilt sich in zwei Kammern: die Kammer der Gemeinden und die Kammer der Regionen.

Der KGRE setzt sich aus 318 Delegierten und ebenso vielen Stellvertreterinnen und Stellvertretern zusammen (Österreich: sechs Delegierte, sechs Stellvertreter); er hält einmal im Jahr eine Plenartagung in Straßburg ab. Delegierte und Stellvertreter sind stimmberechtigte Mitglieder ihrer jeweiligen Kammern, die ebenfalls zur Zeit der Plenartagung zusammentreten.

Zwischen den Plenartagungen kann der Ständige Ausschuss, der sich aus Repräsentanten der nationalen Delegationen zusammensetzt, gewisse Entscheidungen treffen.

Die Kammer der Regionen tagt an zwei bis drei Tagen während der KGRE-Plenartagung. Sie besteht ebenfalls aus 318 Mitgliedern.
     
Informationen: http://www.coe.int/congress    
     
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