Entwurf zu Ökostrom-Novelle  

erstellt am
23. 03. 11

 Mitterlehner: Ökostrom-Novelle wird Boom beim Ausbau erneuerbarer Energie auslösen
Präsentation des neuen Ökostromgesetzes: Heuer zusätzlich fast 100 Millionen Euro an Fördervolumen durch Abbau der Wartelisten initiiert - Abhängigkeit von Atomstrom-Importen verringern
Wien (bmwfj) - Angesichts der Atomkatastrophe in Japan rücken der Ausbau der Erneuerbaren Energie und die Energieeffizienz - wie in der Energiestrategie Österreich vorgesehen - noch stärker in den Fokus. Mit der Novelle des Ökostromgesetzes will Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner den Anteil des geförderten Ökostroms am Energiemix deutlich erhöhen, unabhängig von Atomstrom werden und effiziente Investitionen ermöglichen. "Wir wollen das Fördervolumen für neue Ökostromanlagen einmalig um fast 100 Millionen Euro aufstocken und damit die langen Wartelisten abbauen. Darüber hinaus stehen künftig pro Jahr statt bisher 21 Millionen 30 Millionen Euro für den Ausbau des Ökostroms bereit, das ist ein Plus von 40 Prozent", betont Mitterlehner. Dazu enthält die Novelle ein neues Kostenbegrenzungsmodell für die energieintensive Industrie, um Nachteile im internationalen Wettbewerb zu verhindern.

Mitterlehner will durch die "marktorientierte und effiziente" Novelle nachhaltige Investitionen für mehr Wachstum und Green Jobs auslösen und gleichzeitig die Abhängigkeit von Atomstrom-Importen so weit wie möglich verringern. "Österreich soll mittelfristig wieder zum Nettostrom-Exporteur werden. Ab 2015 wollen wir nicht mehr auf den Import von Atomstrom angewiesen sein", betont Mitterlehner. Die Gesetzesnovelle soll am Montag in Begutachtung geschickt werden.

Die Eckpunkte der Novelle
Österreich zählt bei der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien im europäischen Vergleich schon jetzt zu den Spitzenreitern. Derzeit gehen rund 60 Prozent der Stromerzeugung auf Wasserkraft und 30 Prozent auf Wärmekraft zurück, rund 10 Prozent basieren auf gefördertem Ökostrom aus Wind, Photovoltaik, Kleinwasserkraft, Biomasse und Biogas. Dieser Teil soll durch die neuen Maßnahmen bis spätestens 2015 auf 15 Prozent ausgebaut werden. Daher soll die jährliche Förderung für die Unterstützung neuer Ökostrom-Anlagen von 21 Millionen auf jährlich 30 Millionen Euro erhöht werden. Das heißt, dass die Errichter und Betreiber von Ökostromanlagen über 13 Jahre (bei rohstoffabhängigen Anlagen bis 15 Jahre) mit garantierten Einspeisetarifen von den Konsumenten (Haushalte, Betriebe) unterstützt werden.

Diese 21 Millionen Euro an jährlich dazu kommendem Fördervolumen haben bisher folgende Zahlungsflüsse zur Folge: Die Konsumenten und Unternehmen zahlen derzeit pro Jahr insgesamt 340 Millionen Euro für die Förderung des Ökostroms. Das sind 35 Euro im Jahr pro Haushalt. Die Betreiber von neuen Ökostromanlagen (private Häuslbauer, Betreiber von Windparks, etc.) nehmen nach dem aktuellen Gesetz über die gesamte Laufzeit 550 Millionen Euro an garantierten Stromtarifen ein, mit der sie ihre Anlage ausfinanziert und einen durchschnittlich rechnerischen Gewinn von sechs Prozent haben müssten. Diese 550 Millionen setzen sich zusammen aus dem Marktpreis und den geförderten Tarifen, die alle Konsumenten zahlen.

"Die Vorteile des Ökostrom-Ausbaus und die steigende Unabhängigkeit von Atomstrom-Importen müssen uns auch etwas wert sein", betont Mitterlehner. Ein Haushalt mit durchschnittlichem Stromverbrauch (jährlich 3.500 Kilowattstunden) müsste durch den geplanten Abbau der Wartelisten rund zehn Euro pro Jahr mehr zahlen. Danach würde es aufgrund der Ökostrom-Zuschläge zu einer konstanten jährlichen Steigerung von drei Euro pro Jahr kommen. Allerdings sind rund 25.000 sozial schwächer gestellte Haushalte weiterhin von einem Teil des Ökostromzuschlages befreit. Durch die Ausweitung nehmen die jedes Jahr dazukommenden Anlagen künftig über die gesamte Laufzeit ihrer Anlagen bis zu 800 Millionen Euro ein (Marktpreis und Förderung).

Warteliste für Ökostrom-Anlagen wird abgebaut
Zum Abbau der bestehenden Warteliste bei der Einreichungsstelle OeMAG soll nach dem Inkrafttreten der Novelle ein zusätzliches Volumen von insgesamt rund 97 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Dafür werden einerseits Tarife angeboten, die unter den aktuellen Einspeisetarifen liegen, und andererseits wird es für die Kleinwasserkraft einen Investitionskostenzuschuss geben. "Wir wollen die Warteliste mit degressiven Tarifen abbauen, um den Konsumenten einen effizienten Einsatz ihrer Mittel zu garantieren und eine Überförderung zu verhindern", so Mitterlehner. "Unsere Intention ist, dass sich der Ökostrom-Preis nach einer bestimmten Zeit mit dem Marktpreis schneidet, wenn es zu den erwarteten Technologiesprüngen kommt."

Bei der Photovoltaik liegen derzeit 3.700 Anträge vor, die mit dem alten Modell bis zum Jahr 2023 brauchen würden, bis sie in den Genuss einer Förderung kommen würden. Daher können alle Anträge, die bis Ende 2010 eingereicht worden sind, zu einem Tarif von 30 Prozent unter dem jetzt gültigen Einspeisetarif vorgereiht und abgewickelt werden. Das betrifft 3.150 Anträge, die Entscheidung, ob er dieses Angebot annimmt oder weiter wartet, liegt beim Projektwerber. "Selbst diese Tarife liegen immer noch auf dem Niveau in Deutschland, wo die Mittel zuletzt gekürzt worden sind. Wir sind daher überzeugt, dass die Tarife gut angenommen werden", sagt Mitterlehner.

Bei der Windkraft sind derzeit 152 Anträge in der Warteschleife, die bei einer Abwicklung im bestehenden System bis zum Jahr 2015 reichen würde. Zum Abbau dieser Liste soll der Tarif für die Vorreihung um vier Prozent von 9,7 auf 9,3 Cent pro KWh gesenkt werden. Die Warteliste bei Kleinwasserkraft wird durch zusätzliche, einmalige Investitionszuschüsse von rund 20 Millionen Euro abgebaut werden. Das betrifft 219 Anlagen.

Damit es künftig nicht wieder zu Wartelisten kommt, wird das Fördersystem umgestellt und transparenter. Die einzelnen Technologien bekommen fixe Töpfe zugeteilt: Von den 30 Millionen Euro an jährlichem Fördervolumen für neue Anlagen sind das für die Photovoltaik drei Millionen Euro (statt bisher 2,1 Millionen). Bei Wind sind es 14 Millionen Euro, bei Kleinwasserkraft 3,5 Millionen Euro und bei fester und flüssiger Biomasse sowie Biogas neun Millionen Euro pro Jahr. Sind diese Töpfe ausgeschöpft, kann erst im nächsten Jahr wieder eingereicht werden. Gleichzeitig sollen die Tarife rascher als bisher an die Marktpreise und die technologische Entwicklung angepasst werden. "Die Systemänderung soll mehr Transparenz bringen, einen besseren Branchenmix ermöglichen und die Investitionsplanung erleichtern", sagt Mitterlehner.

Neues Kostenbegrenzungsmodell für energieintensive Unternehmen
Damit Österreichs energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden, muss nach Ablehnung des Industriedeckels durch die EU-Kommission ein neues EU-vertragskonformes Kostenbegrenzungs-Modell geschaffen werden. Daher sollen die Ökostromentgelte gemäß Entwurf künftig an die Netztarife gekoppelt werden. Die energieintensive Industrie liegt auf einer niedrigeren Netzebene mit niedrigeren Netztarifen als Gewerbebetriebe und Haushalte, somit kommt es zu einer Staffelung bei den Abgaben. Dadurch zahlt die Industrie anteilsmäßig einen niedrigeren Betrag etwa in der Höhe des ursprünglichen Industriedeckels. Für Haushalte und Gewerbebetriebe soll diese Umstellung keine Mehrkosten bringen.

Als Übergangsregelung gab es für besonders energieintensive Betriebe bzw. Großverbraucher eine Überbrückungslösung - die so genannte de-minimis-Regelung. In deren Rahmen konnten energieintensive Betriebe bis zu 500.000 Euro als Rückvergütung für ihre Ökostromkosten erhalten. Diese sind rückwirkend bei der E-Control zu beantragen.

Energie intelligenter einsetzen
Schon in der Energiestrategie Österreich ist festgelegt, dass die Energieeffizienz der Schlüssel zur Erreichung der Energie- und Klimaziele ist. Um den Energieverbrauch tatsächlich auf dem Niveau von 2005 bei 1.100 Petajoule stabilisieren zu können, werden schon jetzt zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehört beispielsweise die Förderung der Thermischen Sanierung im Ausmaß von 100 Millionen Euro pro Jahr. Das Wirtschafts- und Energieministerium unterstützt zudem die Roadshow von Gemeindebund, FEEI und Kommunalkredit zur Umrüstung von Beleuchtungskörpern in Gemeinden. "Zusätzlich haben wir mit wichtigen österreichischen Unternehmen den Pakt für Energieeffizienz geschlossen und gemeinsam mit Energy Globe die Aktion "Energiespargemeinde" gestartet", so Mitterlehner abschließend.

 

Hofer: "Bin mit Entwurf nicht zufrieden."
Ökostromgesetz und Gaswirtschaftsgesetz - Keine Verfassungsmehrheit in Sicht
Wien (fpd) - Die FPÖ, ihre Zustimmung ist zur Beschlussfassung für ein neues Ökostromgesetz aufgrund einer notwendigen Verfassungsmehrheit Voraussetzung, zeigt sich mit den Eckdaten des Entwurfes für ein neues Ökostromgesetz nicht zufrieden. Die FPÖ hat die letzte Novelle des Ökostromgesetzes nach zähen Verhandlungen mit ihren Stimmen überhaupt erst möglich gemacht und wesentliche Verbesserungen erstritten.

FPÖ-Energiesprecher NAbg. Norbert Hofer: "Der jetzt vorgelegte Entwurf ist, was die Maßnahmen für die energieintensive Energie anbelangt, europarechtskonform und damit in Ordnung. Mir ist wichtig, dass wir unsere Betriebe hier in Österreich halten und damit Arbeitsplätze sichern. Niemandem ist geholfen, wenn Industriebetriebe ins ferne Ausland abwandern und dort unter gelinden Umweltauflagen billig produzieren, damit wir diese Produkte dann nach Österreich importieren."

Der in Aussicht gestellte Förderrahmen zum Abbau des Förderstaus und die Erhöhung der Summe der Investitionsförderung von einem extrem niedrigem Niveau auf ein weiterhin ausgesprochen niedriges Niveau ist für Hofer jedoch wenig ermutigend: "Dass man das Problem des Förderstaus damit lösen will, indem nach Erreichen des ohnehin niedrigen Plafonds keine Anträge mehr gestellt werden können, ist eine Fortsetzung des gescheiterten Windhundprinzips und recht eigenartig. Das wäre in etwa so, als würde man das Stauproblem auf Autobahnen lösen, indem man die Straßen sperrt."

Die FPÖ hat bereits bei der letzten Novelle des Ökostromgesetzes sowie beim ELWOG ihre staatspolitische Verantwortung wahrgenommen und notwendige Maßnahmen gemeinsam mit den Regierungsparteien im Rahmen einer Verfassungsmehrheit beschlossen. Hofer: "Sowohl beim Gaswirtschaftsgesetz als auch hier beim Ökostromgesetz scheint sich aber nun kein Weg des Konsenses zu zeigen. Beim Gaswirtschaftsgesetz werden wir nicht mitstimmen, weil wir im weiteren Ausbau des Gasleitungsnetzes in Österreich kein öffentliches Interesse sehen. Die derzeitigen Strukturen sind ausreichend. Ich will keine weiteren Enteignungen, während die OMV Rekordgewinne schreibt. Und beim Ökostromgesetz sehe ich keine echten Fortschritte hin zur einer echten Energiewende in Österreich. Es entspricht in dieser Form keinesfalls den Mindestanforderungen, die wir an ein Ökostromgesetz stellen. Wenn es hier nicht zu entscheidenden Verbesserungen kommt, wird ein Beschluss nicht möglich sein."

 

Widmann: Ökostromnovelle bringt Steinzeit für erneuerbare Energien
Besonders kritisiert Widmann, dass die Ökostrom-Förderungen nur geringfügig von 21 Mio. Euro auf 30 Mio. erhöht wurden.
Wien (bzö) - Schwer enttäuscht ist BZÖ-Energiesprecher Abg. Mag. Rainer Widmann von der Ökostromnovelle, die Wirtschaftsminister Mitterlehner vorgestellt hat. "Das ist nur ein Atomkraft-Förderungsgesetz, diese Novelle bringt Steinzeit für erneuerbare Energien!", kritisiert Widmann. Was gestern, Dienstag, im Parlament noch als großer Wurf angekündigt worden war, "entwickelt sich zum Bumerang für erneuerbare Energien!"

Besonders kritisiert Widmann, dass die Ökostrom-Förderungen nur geringfügig von 21 Mio. Euro auf 30 Mio. erhöht wurden. Die Folgen: Anlagen, die zur Förderung in der Antrags-Warteschleife stehen, können nicht abgearbeitet werden - und es muss erneut um eine Förderung angesucht werden. "Die Novelle ist ein Rückschritt! Statt angesichts der Atom-Katastrophe endlich die Energieautarkie voranzutreiben, macht Mitterlehner einen Kniefall vor der Atomlobby!", so Widmann.

 

 Brunner: Werden FPÖ und BZÖ umfallen und Enteignungen zustimmen?
Grüne fordern Ausbau von Erneuerbaren Energien statt weiterer Gasleitungen
Wien (grüne) - Im Wirtschaftsausschuss vom 23.03. steht das Gaswirtschaftsgesetz auf der Tagesordnung. Die Grünen stehen dem Gesetz kritisch gegenüber, da es Enteignungen bei der Errichtung von Gasleitungen vorsieht. "Wir fordern im Sinne der Betroffenen den Enteignungsparagraphen aus dem Gesetz zu streichen. FPÖ und BZÖ haben sich diesem Antrag angeschlossen. Heute kommt es zur Nagelprobe für die Opposition. Es wird sich zeigen ob FPÖ und BZÖ standhaft bleiben, oder ob sie die BürgerInnen verraten und sich für die nötige Zweidrittelmehrheit hergeben", so Christiane Brunner, Umweltsprecherin der Grünen. Grundlage für eine Enteignung ist der Nachweis, dass ein Projekt im öffentlichen Interesse steht. Nach dem Gaswirtschaftsgesetz kann eine Gesellschaft der Gaswirtschaft selbst bestimmen, ob eine Erdgasleitung im öffentlichen Interesse steht oder nicht. "Das ist demokratiepolitisch höchst bedenklich. Abgesehen davon ist der Bau zusätzlicher Erdgasleitungen nicht im öffentlichen Interesse. Österreich gibt zwei Milliarden Euro pro Jahr für Gasimporte aus, das darf nicht weiter forciert werden, im Gegenteil. Wir müssen endlich unser Geld in nachhaltige erneuerbare Energiequellen investieren, statt den Bau von Gasleitungen voranzutreiben", so Brunner.

 

Leitl: Gelungener Kompromiss zwischen weiterem Ausbau und Kostenstabilität
WKÖ-Präsident begrüßt Initiative des Wirtschaftsministers: Ökostrom-Ausbau wird forciert, Rückstau an geplanten Anlagen abgebaut, Kosten für energieintensive Betriebe gedämpft
Wien (pwk) - "Die von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner präsentierten Eckpunkte für Ökostromgesetz Neu sind ein gelungener Kompromiss zwischen dem weiteren Ausbau von gefördertem Ökostrom, verbesserten Rahmenbedingungen für effiziente und raschere Investitionen als auch einer - aus Wettbewerbsgründen notwendigen - Kostenbegrenzung für energieintensive Unternehmen." Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl sieht so wie der Wirtschaftsminister angesichts des Reaktorunfalls in Japan und steigender Öl- und Gaspreise im Ausbau von Erneuerbaren Energien und einer besseren Energieeffizienz einen positiven Weg in eine versorgungssicherere Energiezukunft: "Auch im Hinblick auf die Erreichung des EU-Ziels, 34 Prozent Ökostrom bis 2020 zu erreichen und zugleich den Co2-Ausstoß zu reduzieren, ist eine Anpassung der Ökostrom-Rahmenbedingungen nötig."

Mit der geplanten Erhöhung des jährlichen Förderbudgets von 21 auf 30 Millionen Euro soll der Ausbau von neuen Ökostromanlagen gefördert werden, mit zusätzlichen 77 Millionen Euro pro Jahr für geförderte Einspeisetarife auf die Laufzeit von 13 Jahren soll der Rückstau an geplanten Anlagen, insbesondere im Bereich Photovoltaik oder Wind, abgebaut werden. Dies führt zu gewissen Kostenerhöhungen für private Haushalte und Betriebe. So kostet der Abbau der Wartelisten jeden Haushalt rund 10 Euro mehr pro Jahr. Durch die Ökostrom-Zuschläge wird es danach zu einer jährlichen Steigerung von drei Euro pro Jahr kommen. Die Wirtschaft begrüßt neben degressiven Einspeisetarifen, dass der Wirtschaftsminister Vorsorge treffen wird, dass die künftigen Jahresbudgets für den Ausbau neuer Anlagen eingehalten werden und durch rasche Anpassung von Tarifen sich ein Antragsrückstau über mehrere Jahre nicht mehr aufbauen kann.

Die Wirtschaft erspart sich dich durch die Ökostrom-Novelle auch Geld. So hat der Energieregulator berechnet, dass Haushalte und Betriebe bisher möglicherweise in ihren Stromrechnungen mit insgesamt über 70 Millionen Euro pro Jahr weit höhere Ökostromkosten vorgefunden haben, als tatsächlich angefallen sind. Durch transparente Regelungen können künftig den Endverbrauchern nur tatsächlich anfallende Förderkosten verrechnet werden. Damit wird, so Leitl, eine langjährige Forderung der WKÖ erfüllt.

Für energieintensive Unternehmen wird zugleich aus Wettbewerbsgründen ein neues, EU-vertragskonformes Kostenbegrenzungsmodell geschaffen. Hier sollen die Ökostromentgelte an die Netztarife gekoppelt sein, was zu einem anteilsmäßig niedrigeren Betrag der energieintensiven Betriebe etwa in Höhe des ursprünglichen "Industriedeckels" führt. Leitl: "Wir müssen durch eine kluge Politik dafür sorgen, dass Österreichs energieintensive Unternehmen weiterhin im internationalen Wettbewerb erfolgreich bestehen können und nicht durch nationale Entscheidungen belastet werden. Mit der geplanten Regelung haben wir die Chance, trotz höherer Förderungen für Ökostrom für unsere Betriebe die Basis für eine langfristigere Kosten- und Investitionssicherheit zu schaffen."

 

 Erneuerbare Energien wirksam ausbauen
Spekulanten von Energie- und Rohstoffpreisen bekämpfen
Wien (ak) - Der Fokus muss auf Energieeffizienz liegen, reagiert die AK auf die heutigen Aus-sagen von Wirtschaftsminister Mitterlehner. Wer unnötigen Energieverbrauch ver-meidet, spart Energiekosten und trägt zum Klimaschutz bei. Beim Ausbau von Energie muss es einen Vorrang für erneuerbaren Energien geben: Ein Ja kommt von der AK zu rohstoffunabhängigen erneuerbaren Energieformen wie Wind, Wasser und Photovoltaik. Ein klares Nein kommt zu Anlagen, bei denen Nahrungsmittel für die Erzeugung von Strom eingesetzt werden. Das treibt auch die Nahrungsmittelpreise weiter in die Höhe. Draufzahlen würden die Konsumenten. Daher dürfen Rohstoff- und Energiepreise nicht Spielball der Spekulanten werden. Daher muss den Spekulanten ein Riegel vorgeschoben werden, fordert die AK.

Klaren Vorrang vor fossilen Energieträgern müssen rohstoffunabhängige, erneuerbare Energieträger haben, sagt die AK. Die Energie muss umweltverträglich, kosteneffizient und mit hoher technischer Effizienz erzeugt werden. Diese Grundsätze müssen bei der Novelle des Ökostromgesetzes beachtet werden. Ein klares Ja kommt von der AK zu Wasser- und Windkraft. Die Photovoltaik befindet sich auch auf dem richtigen Weg. Aber das Fördervolumen muss weiter gedeckelt bleiben, um nicht durch überhöhte Förderungen Innovationen und Kostensenkungen zu verhindern. Ein Nein kommt zu Ökostrom aus ineffizienten und hochsubventionieren Biogasanlagen, die aus Nahrungsmittelrohstoffen - wie Mais - Strom erzeugen. Nahrungsmittel gehören auf den Teller und nicht zur Erzeugung von Strom.

Das Ökostromgesetz muss für alle stabile Rahmenbedingungen bieten. Die Zahlen rund um die Ökostromförderung und die sogenannten "Warteschlangen" für den Abbau der Wartelisten für geplante Ökostromanlagen bei Wind, Wasser und Photovoltaik müs-sen auf den Tisch gelegt werden, fordert die AK den Wirtschaftsminister auf. Die Ökostromfördermittel müssen von allen Stromverbrauchern aufgebracht werden, nicht nur von Konsumenten. Ausnahmen von der Bezahlung der Ökostromkosten darf es für energieintensive Betriebe nur dann geben, wenn sie nachweislich einen Wettbewerbs-nachteil erleiden - und natürlich muss es auch eine Befreiung von den Ökostromkosten für einkommensschwache Haushalte geben. Die Ökostromkosten könnten auf bis zu 60 Euro pro Jahr für einen Haushalt steigen. Die Höhe der Ökostromkosten ist auf der Stromrechnung auszuweisen.

 

 Koren: Kostenbegrenzung und Fördereffizienz bleiben oberste Priorität
Begrenzung der Kostenbelastung für energieintensive Unternehmen im Interesse von Arbeitsplätzen und Wettbewerbsfähigkeit unumgänglich
Wien (pdi) - "Der heute vorgelegte Vorschlag von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner zur Neugestaltung des Aufbringungsmechanismus ist eine gute Diskussionsbasis", so der Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Mag. Peter Koren. Die Umstellung der Finanzierung auf einen pauschalierten Zuschlag zum Systemnutzungstarif sei einfach und transparent und würde energieintensive Unternehmen auf niedrigen Netzebenen etwa im Ausmaß der ursprünglich geplanten betrieblichen Deckelung entlasten sowie Haushalte mit geringem Stromverbrauch begünstigen. "Wir brauchen dringend Kostenbegrenzung für energieintensive Unternehmen", so Koren. Anderenfalls seien ausgerechnet in Österreich - die heimischen Unternehmen gehören zu den energieeffizientesten und umweltfreundlichsten weltweit - die Wettbewerbsfähigkeit und damit Arbeitsplätze gefährdet. "Eine neuerliche Novelle ohne eine adäquate und beihilfenkonforme Kostenbegrenzung ist aus Sicht der Industrie jedenfalls undenkbar. Hier ist uns die Politik im Wort", betonte daher der IV-Vize-Generalsekretär.

Kritisch sieht die IV außerdem den zu erwartenden Anstieg der Kosten für die Stromkonsumenten durch die geplante Aufstockung der jährlichen Förderbudgets für Neuanlagen um ca. 43 Prozent (von 21 Mio. auf 30 Mio.) sowie den geplanten Abbau der Warteschlangen im Bereich Photovoltaik und Windkraft. Allein der Abbau dieser "Förderbäuche" kostet den Konsumenten über eine 1 Milliarde Euro über die gesamte Laufzeit von 13 Jahren, erläuterte Koren: "Die Industrie setzt sich hier für eine effiziente Ausschöpfung der bestehenden Budgetmittel sowie klare Regeln und Konsequenzen bei Ausschöpfung der jährlichen Förderkontingente zur Verhinderung weiterer 'Staus' und explodierender Belastungen für Stromkonsumenten ein".

Ökonomische Realitäten beachten
"Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Atomstromdebatte dürfen ökonomischen Realitäten nicht völlig außer Acht gelassen werden. Beispiele in Deutschland, Spanien oder Tschechien zeigen, dass zu hohe Tarife über lange Förderzeiträume hinderlich für die Technologieentwicklung sind", unterstrich Koren. Im Rahmen einer neuerlichen Novelle sei es daher unumgänglich, auf die Einhaltung von Grundprinzipien der Förderung, wie die Heranführung an die Marktreife, eine degressive Tarifgestaltung zur Technologieentwicklung, eine kosteneffiziente Förderung oder der kontrollierte Ausbau im Rahmen von klar definierten jährlichen Förderbudgets, zu achten. "Wir begrüßen durchaus, dass sich diese Punkte bereits in Ansätzen im aktuellen Vorschlag von Wirtschaftsminister Mitterlehner wiederfinden - allerdings muss hier noch mehr geschehen."

Auf Unverständnis seitens der Industrie stößt hingegen das Konzept eines "energieautarken Österreichs": "Auch hier fordern wir mehr Sinn für die Realität: Was wir brauchen ist ein einheitlicher und integrierter europäischer Energieraum. Durch einen koordinierten Ausbau von Wind- und Solarenergie sowie der Stromnetze in Europa ließen sich die Kosten einer sukzessiven Umstellung auf erneuerbare Energien drastisch reduzieren, im Sinne der Umwelt, des Konsumenten und des Wirtschaftsstandortes Europa", so Koren.

 

Ökostromgesetz im Widerspruch zur Ankündigung
Tarifkürzung und Einreichverbot keine Lösung für PV
Wien (pva) - "Das heute vom Wirtschaftsminister vorgestellte Modell eines Ökostromgesetzes erfüllt in keiner Weise die Hoffnung, die durch die Ankündigungen der letzten Tage geweckt wurden. Es ist weder der Deckel für Photovoltaik, wie vom Minister mehrfach angekündigt, beseitigt, noch ist ein kontinuierlicher Ausbau, bei der Absicht den Tarif um 30 Prozent zu senken, möglich," erklärt Hans Kronberger vom Bundesverband Photovoltaic Austria. Die Überlegung einen zukünftigen Stau dadurch zu verringern, dass man ein Einreichverbot einführt, sei ebenfalls keine Lösung, sondern ein Planungsverbot. Der PVA appelliert nun an das Parlament, die Initiative zu ergreifen und den derzeitigen Entwurf gründlichst zu überarbeiten. "Von einer Ausstiegspolitik aus der Atomenergie würde man sich mit dem gegenwärtigen Entwurf systematisch entfernen", betont Kronberger.

 

IG Windkraft kritisiert Vorschlag von Mitterlehner
Ökostrom-Novelle wäre totaler Systembruch
Wien (ig windkraft) - Die IG Windkraft kritisiert den von Minister Mitterlehner präsentierten Entwurf einer Ökostromnovelle. Die entschlossene Vorgehensweise des Ministers, schnell zu einer Novelle zu kommen, wird begrüßt. Aus Sicht der Windenergieerzeuger ermöglicht die Neuerung jedoch keinen umgehenden Abbau des Rückstaus bei Windkraftprojekten, für neue Projekte kommt es zu einer Änderung des Fördermechanismus und zu einer Verschlechterung der Investitionssicherheit.

"Dass der Minister nach zahlreichen konstruktiven Vorgesprächen nun so etwas vorlegt, ist absolut enttäuschend. Unsere zentralen Forderungen bleiben unberücksichtigt. Die präsentierten Eckpunkte sind unausgegoren", kritisiert Mag. Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, Mitterlehners heute präsentierten Vorschlag für eine Ökostrom-Novelle.

Seit Neubeginn des Windkraftausbaus Anfang 2010 sind Projekte im Ausmaß von rund 800 MW durch alle Bewilligungsverfahren gegangen und bei der ÖMAG beantragt, lediglich etwa 250 MW davon bekommen einen Fördervertrag. Rund 550 MW befinden sich aktuell in einer sinnlosen Warteposition auf einen Vertrag mit der Ökostromabwicklungsstelle. Der umgehende Abbau dieses Rückstaus wäre von entscheidender Bedeutung. Dann könnten in zwei bis drei Jahren 1,7 Mrd. Kilowattstunden sauberer Windstrom zusätzlich erzeugt werden, was dem Jahresverbrauch von 490.000 Haushalten entspricht.

Der heute präsentierte Entwurf ermöglicht jedoch einen Abbau dieses Rückstaus nur, wenn nun nachträglich eine deutliche Einbuße bei der Höhe des Einspeisetarifs hingenommen wird. Wer sich bereiterklärt, sich statt des geltenden Einspeisetarifs in Höhe von 9,7 ct pro Kilowattstunde mit 9,3 ct zufrieden zu geben, würde sofort einen Vertrag erhalten. Was auf den ersten Blick unbedeutend aussieht, wirkt sich jedoch zentral auf die Projekte aus: ein paar Zehntelcent entscheiden über Wirtschaftlichkeit oder Unwirtschaftlichkeit. Aufgrund der hohen Fixkosten und der niedrigen variablen Kosten (wie Windkraft keinen Brennstoff braucht) entscheiden wenige Zehntelcent über Sein oder Nichtsein der Projekte. Mit einem Tarif von 9,7 Cent sind Projekte an sehr guten Standorten realisierbar, bei einer Absenkung auf 9,3 Cent fiele ein beträchtliches Ausmaß an Potential weg.

Zusätzlich erfolgt eine totale Systemumstellung für die Förderung neuer Anlagen. "Dieser Entwurf verabschiedet sich endgültig vom weltweit für den Boom der erneuerbaren Energien verantwortlichen System der Abnahmepflicht zu fixen Tarifen. De facto ist für die Zukunft ein Ausschreibungssystem geplant. Jährlich soll es nur mehr zwei Calls geben, bei denen man einen Antrag stellen kann. Wer nicht zum Zug kommt, gelangt auch nicht in eine Reihung. Aus Investorensicht ist dies untragbar", kommentiert Moidl.

Die geplante Umstellung des Systems führt zu einer deutlichen Verschlechterung der Planungs- und Investitionssicherheit nicht nur für die Windkraft, sondern für alle Ökostromtechnologien. "Wir hoffen, dass es noch zu Verbesserungen in diesen problematischen Punkten kommt. Ansonsten werden wir das Ziel des österreichischen Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien (plus 950 MW Windkraft bis 2015) nicht erreichen können. Wir brauchen endlich stabile Rahmenbedingungen. Zahlreiche Experten auf internationaler Ebene attestieren, dass Systembrüche sich nachteilig auf den Ökostrom-Ausbau auswirken. Konstante Einspeisesysteme haben sich überall sowohl als effektivste als auch als kostengünstigste Fördersysteme bewährt", so Moidl abschließend.

 

Oesterreichs Energie begrüßt Ausweitung der Ökostromförderung
Effizienzmaßnahmen und Ausbau der Netze müssen erneuerbare Energien ergänzen
Wien (oesterreichsenergie) - Als grundsätzlich positiv begrüßte Oesterreichs Energie die von Wirtschaftminister Reinhold Mitterlehner vorgestellte Neuregelung der Ökostromförderung in Österreich. "Die neue Regelung erhöht das Ausbauvolumen und schafft mehr Transparenz im Bereich der Mittelaufbringung", erklärte Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der österreichischen E-Wirtschaft.

Mit der Aufstockung der jährlichen Förderung für Ökostrom um 40 Prozent auf 30 Millionen Euro und den Maßnahmen zum Abbau der Projektwarteliste habe das Wirtschaftministerium ein schwerwiegendes Problem erkannt und eine Lösung präsentiert, die mehr Sicherheit für Investoren bringen dürfte. Weitere positive Maßnahmen betreffen unter anderem die Wahlmöglichkeit zwischen Einspeisetarif und Investitionszuschuss bei Kleinwasserkraftanlagen. Schmidt: "Das sind deutliche Verbesserungen der Bedingungen für den Ausbau der Ökoenergie".

Erhöhung der Transparenz der Mittelaufbringung
Als wichtigen Schritt sieht Schmidt die geplante Koppelung der Ökostromentgelte an die Netztarife und die Einhebung über die Netzbetreiber: "Das erhöht die Transparenz des Systems und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit der Verrechnung." Es gelte nun, bei der konkreten Formulierung des Gesetzes die Chance zu nutzen um für noch mehr Transparenz und weniger Abwicklungskosten zu sorgen, beispielsweise durch die Zuweisung des Ökostroms an die Stromhändler zu marktgerechten Spotmarktpreisen.

Konsequenter Weg zu mehr Ökoenergie erfordert Stärkung der Effizienz und Netzausbau
Die verstärkte Förderung der neuen erneuerbaren Energien wird aus Sicht von Oesterreichs Energie ergänzender Maßnahmen bedürfen, um eine weitgehend nachhaltige Versorgung aufzubauen. Schmidt: "Der Ausbau der Ökoenergie muss daher in den kommenden Jahren durch den Ausbau der notwendigen Infrastrukturen und durch umfassende und zielgerichtete Effizienzmaßnahmen, vor allem in den Bereichen Mobilität und Niedertemperaturwärme begleitet werden. Nur mit einem effizienten Energieeinsatz UND einem leistungsfähigeren Netz werden wir eine Versorgung, die weitgehend ohne Stormimporte auskommt, sicher stellen können."

Beschleunigungsprogramm Netzausbau gefordert
Die Bewältigung einer zunehmend dezentralen Einspeisung von Strom wird zu einer Herausforderung für die Netze, die ein Überdenken der Finanzierung der Netze und eine Überarbeitung der Netztarifstruktur erfordert. Schmidt: "Schwerpunkte in dieser Hinsicht sind die Schaffung einer zukunftsorientierten, planbaren, investitionsfördernden Tarifpolitik für die Netze und eine systemorientierte Roadmap, die den Netzausbaubedarf ermittelt sowie eine verlässliche Strategie für die Optimierung des gesamten Energiesystems in Österreich." Daraus abgeleitet sollte dann die Planung konkreter Netzausbaumaßnahmen erfolgen. "Oesterreichs Energie plant bereits eine Adaptierung des Ausbaukonzeptes für die österreichischen Übertragungs- und Verteilernetze", so Schmidt.
     
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