Internationale Finanzabkommen passieren den Nationalrat   

erstellt am
01. 04. 11

FPÖ und BZÖ bleiben bei ihrem Nein zu Doppelbesteuerungsabkommen
Wien (pk) - Am Nachmittag des 31.03. standen im Nationalrat internationale Finanzvorlagen zur Diskussion. Die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland und ein neues Abkommen mit Bosnien-Herzegowina riefen bei der FPÖ Bedenken wegen der Lockerung des Bankgeheimnisses zur Verfolgung ausländischer Steuersünder hervor, fanden aber eine Mehrheit bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen. Finanzielle Beiträge Österreichs an internationale Entwicklungsfonds zur Realisierung der Millenniumsziele genehmigte das Plenum mit S-V-G-Mehrheit. Ein Antrag der FPÖ für den Transfer aller Goldbestände der Nationalbank nach Österreich ( 961/A(E)) und einer des BZÖ für ein gesetzliches Verbot von Spekulationen bei Bund, Ländern und Gemeinden ( 754/A(E) erhielten keine Mehrheit und wurden abgelehnt.

F-Mandatar Alois GRADAUER meinte zu den Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland und Bosnien-Herzegowina, seiner Fraktion gehe es um die Beibehaltung des Bankgeheimnisses. Unter dem Vorwand, Steueroasen eliminieren zu wollen, habe man bereits das Bankgeheimnis für AusländerInnen abgeschafft. Die Freiheitliche Partei wolle dafür Sorge tragen, dass es nicht auch noch den InländerInnen abhanden komme und werde diesen Abkommen deshalb die Zustimmung verwehren.

V-Abgeordnete Adelheid Irina FÜRNTRATH-MORETTI erklärte, dass man mit dem Abkommen verhindere, auf die sogenannte "Schwarze Liste" zu kommen. Mit den Daten gehe man außerdem äußerst sensibel um, versicherte die Mandatarin. Was das Abkommen mit Bosnien und Herzegowina anbelange, lägen hier bislang noch unausgeschöpfte Potentiale für Österreich, die es zu nutzen gelte, schloss die V-Abgeordnete.

Da man das Minderheitsrecht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses immer noch nicht umgesetzt habe, werde das BZÖ auch diesem Doppelbesteuerungsabkommen nicht zustimmen, meinte B-Abgeordneter Robert LUGAR.

S-Mandatarin Laura RUDAS übte Kritik an der Haltung von FPÖ und BZÖ. Sie sei geradezu "unpolitisch", stellte die Abgeordnete fest.

S-Mandatar Erwin KAIPEL erläuterte den Nutzen der gegenständlichen Abkommen, die dazu beitragen könnten, wechselseitige Investitionen zu erleichtern und zu fördern.

Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland sowie Bosnien und Herzegowina wurden mit Stimmenmehrheit angenommen.



Millenniumsziele – Beiträge Österreichs zu Entwicklungsfonds
Abgeordneter Alois GRADAUER (F) wandte sich gegen das vorliegende Gesetz und bekräftigte, Österreich habe "nichts zu verschenken". Der heimische Schuldenberg wachse stetig, im vergangenen Jahr habe der Bund das höchste Defizit seit Jahren verzeichnen müssen. Gradauer sieht zudem nicht ein, dass bei den Pensionen 83 Mio. € eingespart werden mussten und dieser Betrag nun für internationale Entwicklungszusammenarbeit ausgegeben werden solle. Zudem komme die Hilfe nicht wirklich bei den Armen an, zeigte er sich überzeugt.

Abgeordneter Martin BARTENSTEIN (V) hielt seinem Vorredner entgegen, es gehe nicht um ein Verschenken von Geld, sondern um ein Geben an Länder, die die Mittel zur Armutsbekämpfung, zur Bewältigung des Klimawandels sowie zur Bewältigung der globalen Wirtschaftskrise brauchten. Man müsse internationale Solidarität zeigen. Das Geld gehe außerdem an bewährte Institutionen, unterstrich Bartenstein.

Abgeordneter Robert LUGAR (B) erklärte, auch das BZÖ lehne das vorliegende Gesetz ab. Der Hauptgrund dafür sei aber nicht, dass das Geld fehle, sondern dass Österreich keinen Einfluss darauf habe, wohin die Gelder fließen. Lugar sprach sich dafür aus, die gleiche Summe für bilaterale Entwicklungshilfeprojekte bereitzustellen, von denen auch österreichische Firmen profitierten.

Abgeordneter Michael SCHICKHOFER (S) kritisierte die Position der FPÖ und des BZÖ und meinte, es müsse eine Selbstverständlichkeit sein, dass Österreich, wie auch alle anderen Staaten, denen es relativ gut gehe, bei Kapitalerhöhungen internationaler Entwicklungsinstitutionen mitziehe. Es gehe schließlich um Hilfe für die Ärmsten der Armen, bekräftigte er.

Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G) warf Abgeordnetem Gradauer vor, "wenig Ahnung von der Materie" zu haben. Die Grünen begrüßten angesichts der Finanz- und Klimakrise die Aufstockung der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, sagte sie. Schwentner verwies auch auf erfolgreiche Entwicklungshilfeprojekte Österreichs in Burkina Faso.

Abgeordnete Petra BAYR (S) meinte, es sei notwendig, zwischen dem "Verschenken" und dem "Investieren" von Geld zu unterscheiden. Die Mittel, die in die Länder des Südens fließen, würden nicht nur der dortigen Bevölkerung helfen, sondern auch Österreich nutzen, betonte sie. Ihr zufolge stimmt es auch nicht, dass Österreich keinerlei Informationen über die Verwendung der Mittel und keinen Einfluss habe.

Das IFI-Beitragsgesetz 2010 wurde vom Nationalrat mehrheitlich verabschiedet.



Wo liegt der Goldschatz der Nationalbank?
Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) erläuterte, der vorliegende Antrag der FPÖ beinhalte zwei Forderungen: Zum einen gehe es darum, alle österreichischen Goldbestände in Österreich zu lagern und zu verwahren, zum zweiten sollten die Goldreserven nicht weiter verringert werden. Die OeNB solle weiter mit Gold handeln können, sagte Deimek, zum jeweiligen Jahresende solle der Saldo aber ausgeglichen sein.

Abgeordneter Peter Michael IKRATH (V) hinterfragte die Ernsthaftigkeit des Antrags der FPÖ. Seiner Ansicht nach wäre es unvernünftig, das Staatsgold an einen einzigen Ort zu konzentrieren. Dies hätte ihm zufolge auch im Hinblick auf den ständigen Handel mit Gold keinen Sinn.

Abgeordneter Werner KÖNIGSHOFER (F) hielt fest, er habe Verständnis dafür, dass die österreichischen Goldreserven an verschiedene Orte aufgeteilt seien. Man solle den Abgeordneten aber sagen, wo sich die Goldreserven befinden, forderte er. Kritik übte Königshofer daran, dass die Nationalbank die Goldreserven in den letzten 20 Jahren "massiv heruntergefahren hat".

Abgeordneter Michael SCHICKHOFER (S) schloss sich der Argumentation von Abgeordnetem Ikrath an. Überdies wies er darauf hin, dass der Finanzminister gegenüber der OeNB keine Weisungsberechtigung habe. Schickhofer ist überzeugt, dass das österreichische Gold an internationalen Handelsplätzen gut verwahrt ist.

Abgeordneter Robert LUGAR (B) führte aus, er wisse, wo das österreichische Gold sei: "nicht mehr da". Um Zinsen zu lukrieren, habe die OeNB, wie viele andere Nationalbanken, das Gold vorwiegend in die Schweiz transferiert und dort in Schuldscheine umgewandelt, erklärte er. Österreich könne die Schuldscheine laut Verträgen zwar jederzeit in Gold umwandeln, seiner Ansicht nach ist es aber Illusion, dass Österreich in Krisenfällen das Gold tatsächlich erhalten werde. - Der FPÖ-Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Soll die öffentliche Hand Finanzgeschäfte abwickeln dürfen?
Abgeordneter Wolfgang ZANGER (F) hob die Notwendigkeit hervor, Richtlinien für den Umgang mit Steuergeldern zu entwickeln. Für ihn ist es unverständlich, dass es immer noch keine klare Regelung für Spekulationen von Bund, Ländern und Gemeinden gibt, wie der BZÖ-Antrag fordert. Es gehe nicht an, dass sich einzelne Bürgermeister Prestigeprojekte leisten, die sich dann als nicht finanzierbar herausstellten, sagte er. Um Gemeinden zu bewegen, sorgsam mit ihren Mitteln umzugehen, regte Zanger in einem Entschließungsantrag die Schaffung eines Anreizsystems im Rahmen des Finanzausgleichs an.

Abgeordneter Günter STUMMVOLL (V) machte darauf aufmerksam, dass der Bund keinen Einfluss auf Finanztransaktionen von Ländern und Gemeinden habe. Gleichzeitig lobte er die Arbeit der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur.

Abgeordneter Robert LUGAR (B) wandte sich ungeachtet der Erfolge der Bundesfinanzierungsagentur generell gegen Spekulationen des Bundes. Gleichzeitig sprach er sich gegen Cross-Border-Leasing-Geschäfte aus. Es mache keinen Sinn, wenn Gemeinden ihr Kanalnetz an kanadische Unternehmen verkaufen und wieder zurückleasen, sagte er. In dieser Frage müssten sich alle einig sein.

Abgeordneter Kai Jan KRAINER (S) sprach sich für das Eindämmen von Spekulationen aus, gab aber zu bedenken, dass die Forderungen des BZÖ-Antrags im Wesentlichen bereits erfüllt seien. So habe man, was die Bundesfinanzierungsagentur betrifft, bereits die notwendigen gesetzlichen Schritte gesetzt. Mit den Ländern seien im Rahmen des österreichischen Stabilitätspakts Vereinbarungen getroffen worden. Kritik übte Krainer an Spekulationsverlusten im Zusammenhang mit der Hypo Alpe Adria und in Niederösterreich.

Abgeordneter Maximilian LINDER (F) erklärte, es sollte selbstverständlich sein, nicht mit fremdem Geld zu spekulieren. Leider gebe es viele gegenteilige Beispiele, meinte er und stellte die Zustimmung der FPÖ zum BZÖ-Antrag in Aussicht.

Abgeordneter Jakob AUER (V) hielt fest, die Bundesfinanzierungsagentur habe in Summe hervorragend gewirtschaftet. Zudem wies er die Kritik Krainers am Land Niederösterreich zurück.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) wies auf finanzielle Probleme verschiedener steirischer Gemeinden unter einem SPÖ-Bürgermeister hin. Es sei eine Unmenge von Steuergeldern vernichtet worden, beklagte er.

Für den Ausdruck "Kleinganoven" gegenüber sozialdemokratischen Politikern erteilte Dritter Nationalratspräsident Martin GRAF Abgeordnetem Grosz einen Ordnungsruf.

Abgeordnete Heidrun SILHAVY (S) setzte sich generell mit der finanziellen Situation der Gemeinden auseinander. Man müsse sich überlegen, wie man die Gemeinden in die Lage versetzen könne, weiter wichtige Dienstleistungen für die Gemeindebürger zu erbringen, skizzierte sei. Viele Gemeinden würden sich mittlerweile in einer schwierigen Situation befinden.

Die Nationalratsmehrheit schloss sich der Ablehnung des BZÖ-Antrages im Finanzausschuss an. Auch der Entschließungsantrag der FPÖ betreffend zweckmäßige Parameter als Grundlage für den Finanzausgleich blieb in der Minderheit.
     
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