Boom an Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energie   

erstellt am
29. 03. 11

Tätigkeitsbericht 2010 der steirischen Umweltanwältin
Graz (lk) - Im Medienzentrum Steiermark präsentierte die steirische Umweltanwältin Ute Pöllinger am Vormittag des 29.03. ihren jährlichen Tätigkeitsbericht über das vergangene Arbeitsjahr. Pöllinger wurde im April 2010 für weitere fünf Jahre als Umweltanwältin bestellt und ist gemeinsam mit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Interessen des Umweltschutzes im Einsatz.

Das Jahr 2010 war gekennzeichnet durch einen Boom an Projekten zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen. „Dieser Trend ist grundsätzlich positiv, der Teufel steckt aber im Detail”, weiß Pöllinger. „Dies vor allem bei Projekten in Naturschutzgebieten oder in Lebensräumen von geschützten Arten, wo die gewonnene Energie in keinem Verhältnis zu den negativen Auswirkungen steht.”

Prüfung von Einzelfällen statt allgemeingültiger Aussagen
Pöllinger bekommt oft den Einwand zu hören, dass sie sich gegen Projekte zur Alternativenergie stelle. Dies sei jedoch nur dort der Fall, wo unter dem Etikett „Alternativenergie” grobe Mängel versteckt werden sollen. „Meine Aufgabe ist es nicht, gesellschaftspolitische Aussagen zu tätigen, sondern im Einzelfall zu prüfen, ob das Vorhaben im Einklang mit dem betroffenen Naturraum steht. Wenn dem nicht so ist, bin ich gesetzlich verpflichtet, das negative Ergebnis im Verfahren zu vertreten”, so Pöllinger. „In 90 Prozent der Fälle geben wir aber positive Stellungnahmen ab.”

Positive Stellungnahmen zu Semmering-Basistunnel neu und Grazer Südgürtel
Neben den erneuerbaren Energien ist die Teilnahme an Umweltverträglichkeitsprüfungen ein besonders arbeitsintensiver Bereich in der Umweltanwaltschaft. Hier erfolgte 2010 beispielsweise der Spatenstich für die Abwärmenutzung beim Vorhaben „Gasverdichterstation Weitendorf”; ein Erfolg der Umweltanwältin. Auch beim Semmering-Basistunnel neu, bei mehreren Steinbrüchen sowie beim Grazer Südgürtel hat sie sich eingebracht. „In diesen Verfahren wurde übrigens jeweils eine positive Stellungnahme abgegeben, nachdem durch intensive Verhandlungen Projektverbesserungen und Erleichterungen für die betroffenen Anrainer erreicht werden konnten”, führt Pöllingers Stellvertreter Christopher Grunert aus.

Naturkapital als neue Anlageform?
Neuland betritt die Umweltanwältin mit dem Konzept der Ökosystem-Dienstleistungen. Hier werden die natürlichen Systeme als „Naturkapital” betrachtet, das für den Menschen wertvolle Dienste erbringt (z. B. Bereitstellung von Rohstoffen, Regenerationsfähigkeit, Erholungs- und Freizeitnutzen, Produktion von Sauerstoff, Hochwasserschutz). Diese Dienstleistungen werden monetär bewertet, als ökologische Kosten ins Verfahren eingebracht und dem volkswirtschaftlichen Nutzen eines Projektes gegenübergestellt. Dadurch wird eine Interessensabwägung zwischen Ökologie und Ökonomie wesentlich erleichtert. Dieser Ansatz wurde aktuell beim Kraftwerk Gratkorn ins Verfahren eingebracht.
     
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