Stöger: Bundesgesetz für medizinische Assistenzberufe in Begutachtung   

erstellt am
11. 04. 11

Wien (bgf) - "Die bestehenden Regelungen für die derzeitigen Sanitätshilfsdienste und den medizinisch-technischen Fachdienst (MTF) stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 1961", betonte Gesundheitsminister Alois Stöger, "eine grundlegende Neuregelung und Modernisierung des gesamten Bereiches ist daher mehr als angebracht". Durch das neue Gesetz, das am 08.04. in Begutachtung ging, sollen neue Berufe für die medizinische Assistenz geschaffen und neue anforderungs- und marktgerechte Tätigkeitsbereiche rechtlich verankert werden. Es soll ein bedarfsgerechter, flexibler Einsatz der Berufsangehörigen in den jeweiligen Settings ermöglicht werden. "Wichtig ist, dass die Berufsbilder den aktuellen Bedürfnissen und Erfordernissen des Gesundheitswesens entsprechen und die Berufsangehörigen eine qualitätsgesicherte, outcome-orientierte Ausbildung erhalten", so Stöger weiter.

Die neuen medizinischen Assistenzberufe sollen modular aufgebaut werden und mit einem gemeinsamen Basismodul für alle Berufe starten. Durch die berufsspezifischen Aufbaumodule wird eine fundierte Ausbildung mit hoher Qualität geschaffen. Durch das - allen Berufen gemeinsame - Basismodul soll eine Mehrfachqualifikation erleichtert und der fächerübergreifende Einsatz ermöglicht werden. Die Ausbildung zur "diplomierten medizinischen Fachkraft" soll zukünftig durch eine flexible und bedarfsgerechte Kombination aus drei Fachausbildungen ermöglicht werden. "So könnten für den Spitalsbereich andere Kombinationen als im niedergelassenen Bereich sinnvoll erscheinen, wie zum Beispiel die Kombination "Operationsassistenz", "Gipsasistenz" und "Röntgenassistenz" oder "Ordinationsassistenz", "Laborassistenz" und Rehabilitationsassistenz", führte der Minister aus, "dadurch soll größtmögliche Praxisnähe geschaffen werden".

Folgende Berufsbilder sollen durch das neue Gesetz geschaffen werden:

  • Operations-AssistentIn
  • Gips-AssistentIn
  • Obduktions-AssistentIn
  • Ordinations-AssistentIn
  • Labor-AssistentIn
  • Röntgen-AssistentIn und
  • Rehabilitations-AssistentIn


Der Entwurf enthält auch Regelungen für die Tätigkeiten von SportwissenschaftlerInnen im Bereich der Trainingstherapie. SportwissenschaftlerInnen sollen in Zukunft ergänzend und unterstützend zu PhysiotherapeutInnen speziell für den Bereich der Trainingstherapie zur Versorgung von PatientInnen in Rehabilitationseinrichtungen eingesetzt werden können.

     
zurück