Radhelmpflicht  

erstellt am
06. 04. 11

 Bures: Radhelmpflicht tritt bereits im Mai in Kraft
Radhelme schützen Kinder vor schweren Kopfverletzungen
Wien (bmvit) - Verkehrsministerin Doris Bures freut sich, dass durch die konstruktive Zusammenarbeit im Sinne der Verkehrsministerin die Radhelmpflicht für Kinder bis 12 Jahre noch im Mai in Kraft treten kann. "Vor allem die schwächsten Verkehrsteilnehmer, unsere Kinder, bedürfen unserer Aufmerksamkeit. Eine Radhelmpflicht kann 900 Kinder pro Jahr vor schweren Koptverletzungen schützen", sagte Bures im Anschluss an den parlamentarischen Verkehrsausschuss, wo die StVO-Novelle beschlossen wurde.

Zeigt sich bei den Unfallzahlen ansonsten ein sehr positiver Trend - die Zahl der verletzten Radfahrer ist insgesamt rückläufig - ist seit 2005 die Zahl der verletzten Kinder bis 12 Jahre im Radverkehr von 3700 auf 4800 laut KfV gestiegen.

Verkehrsministerin Bures spricht sich besonders für bewusstseinbildende Maßnahmen wie die Verankerung des Rücksichtnahmegebots in der StVO oder die Radhelmpflicht ohne Sanktionen aus. "Man muss nicht immer gleich mit Strafen drohen, um ein Umdenken zu bewirken. Mit der Radhelmpflicht gehen wir gemeinsam einen weiteren Schritt in Richtung mehr Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen", betonte Bures abschließend.

 

Maier: Radfahren soll für alle Verkehrteilnehmer/-innen sicherer werden
Neue StVO Novelle heute im Verkehrsausschuss
Wien (övp-pk) - "Radfahren ist gut für die Gesundheit und dazu noch eine umweltfreundliche Form der Mobilität. Die ÖVP hat sich daher die Förderung des Radverkehrs zum Ziel gesetzt. Schwerpunkt dabei ist der Aspekt der Verkehrssicherheit für den Radfahrer selbst, aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer." Das sagte ÖVP-Verkehrssprecher Abg. Dr. Ferdinand Maier am 06.04. anlässlich der Sitzung des Verkehrsausschusses, bei dem auch die Änderung der Straßenverkehrsordnung auf der Tagesordnung steht. Laut Statistik Austria gab es im Jahr 2009 5.417 im Straßenverkehr verletzte und 39 getötete Radfahrer.

Als wichtigen Punkt sieht Maier darin die Helmpflicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Sie soll am 31. Mai 2011 in Kraft treten. "Mit dieser Regelung wollen wir das Bewusstsein für die Bedeutung der Helmpflicht für den Schutz der Kinder erhöhen und mehr Verkehrssicherheit schaffen." Für Eltern und Aufsichtspersonen soll es daher auch keine Strafen geben.

Zudem soll die Möglichkeit einer zweiten Haltelinie für einspurige Fahrzeuge geschaffen werden, damit Fahrräder und Motorräder zu der weiter vorne liegenden Haltelinie vorfahren dürfen, was ein gefahrloses Anfahren ermöglicht. "Wir erwarten uns dadurch einen Sicherheitsgewinn", verwies der ÖVP-Abgeordnete auf den gerade beim Anfahren oftmals gefahrvollen "toten Winkel" bei Auto- oder LKW-Fahrern.

Die Aufhebung der Radwegebenützungspflicht ist nach schweren rechtlichen Bedenken gefallen; eine solche Maßnahme hat keinen unmittelbaren Sicherheitsgewinn. Im Gegenteil, der vorgeschlagene Gesetzestext hätte sogar dazu geführt, dass sich im Konfliktfall die Streitparteien vor Gericht wiederfinden würden. Bisherige Investitionen in Radwege würden dadurch augenscheinlich verloren gehen. Als weitere Konsequenz wäre damit zu rechnen, dass keine Radwege mehr gebaut würden, befürchtet Maier.

Der Vorschlag zur Umsetzung einer "Fahrradstraße" wird vorerst zurückgestellt und soll gemeinsam mit neuen Modellen des Miteinanders von Verkehrsteilnehmern wie etwa die Begegnungszone beraten werden. Dazu sollen auch Erfahrungswerte aus dem Ausland eingeholt werden, insbesondere aus Deutschland.

Nicht zuletzt um den Schilderwald einzudämmen, soll es in Zukunft möglich sein, ein Halte- und Parkverbot auch mit am Straßenrand angebrachten gelben Linien zum Ausdruck bringen zu können. Die Bestimmung ist nur dann gültig, wenn diese für die Verkehrsteilnehmer visuell klar ersichtlich ist.

"All diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Radfahren für alle Verkehrteilnehmerinnen und -teilnehmer sicherer wird. Radfahren ist gerade im Zeichen des Umweltschutzes und Energiesparens eine gute Form der Verkehrsteilnahme", schloss Maier.

 

Hagen: Nein zur Radhelmpflicht für Kinder
Lkw-Überholverbot auf allen zweispurigen Autobahnabschnitten und Tempo 160 auf einzelnen dreispurigen Abschnitten gefordert
Wien (bzö) - "Aufklärung statt Zwang muss auch bei der Verwendung von Radhelmen gelten", verlangt BZÖ-Verkehrssprecher Abg. Christoph Hagen und verweist auf die gerade bei Kindern bereits sehr hohe Tragequote. Von Verkehrsministerin Bures verlangt Hagen "endlich einen bundesweit einheitlichen Strafkatalog einzuführen!"

Dringend nötig ist laut Hagen ein generelles Lkw-Überholverbot auf allen zweispurigen Autobahnabschnitten, "um die sinnlosen und gefährlichen Brummirennen zu verhindern!" Darüber hinaus erneuert der BZÖ-Verkehrssprecher seine Forderung, auf einzelnen dreispurigen Abschnitten Tempo 160 für Pkw zu erlauben. "Für moderne Fahrzeuge ist diese Geschwindigkeit unter guten Wetterbedingungen problemlos und sicher zu bewältigen. Im Gegenzug würden die Lenker dann auch mehr Verständnis für temporäre Tempolimits wegen hoher Verkehrsdichte oder wetterbedingt akzeptieren", ist Hagen überzeugt.

 

 Windbüchler/Brunner: Kinder-Radhelmpflicht bringt Eltern rechtliche Schwierigkeiten
Wollen SPÖ und ÖVP fundierte Warnungen von Justizressort und ÖAMTC ignorieren?
Wien (grüne) - "Für unseriöse Verkehrspolitik muss es eine Schmerzgrenze geben. Für die vorgebliche Familienpartei ÖVP und für Verkehrsministerin Bures, die sich mit Radhelm-Inseratenlawinen als Kinder-Beschützerin stilisieren will, sollte diese Schmerzgrenze bei der von allen unabhängigen ExpertInnen abgelehnten Kinder-Radhelmpflicht spätestens jetzt erreicht sein: Denn das ÖVP-geführte Justizministerium und der ÖAMTC bestätigen, dass - anders als von Bures und den Verkehrssprechern von SPÖ und ÖVP behauptet!- rechtliche Schwierigkeiten für Eltern oder andere Aufsichtspersonen aus der Familie drohen, wenn ein Kind einmal den Helm abnimmt oder nicht völlig korrekt trägt. Somit kann von einem verlässlichen Ausschluss von Verwaltungsstrafen oder teuren zivilrechtlichen Folgen keine Rede sein, auch wenn die Regierungsseite es noch so oft behauptet. Das war auch von Anfang an das Kalkül der Kfz-Versicherungs-Lobby, die sich auf Kosten radfahrender unfallbeteiligter Kinder und ihrer Eltern Schadenersatzzahlungen ersparen will. Die Radhelmpflicht für Kinder ist also nicht nur sachlich falsch, sondern auch noch ein rechtlicher und finanzieller Bumerang für Österreichs Familien", betonen Tanja Windbüchler-Souschill, Jugendsprecherin und Christiane Brunner, Umweltsprecherin der Grünen.

"SPÖ, ÖVP und Ministerin Bures werden heute im Verkehrsausschuss des Nationalrats beantworten müssen, warum sie dennoch um jeden Preis an der Kinder-Radhelmpflicht festhalten wollen. Die Radhelm-Lobby sollte die Einwände der Partei- und Gesinnungsfreunde ernst nehmen und das Thema Radhelm nochmals überdenken, bevor die Familien die Zeche für populistische Schnellschüsse zahlen müssen. Im Zuge dessen könnten auch gleich die gravierenden Lücken der StVO-Novelle bei Radwegbenutzungspflicht, Fahrradstraßen, Sondervorrangregeln und Rücksichtnahmegebot geschlossen und so eine echte Rad-Novelle auf den Weg gebracht werden. Das derzeitige Flickwerk rund um die Radhelmpflicht brächte hingegen weniger statt mehr Radverkehr - ein Widerspruch zum SPÖ-ÖVP-Regierungsprogramm, ebenso wie zu den Klima-, Umwelt- und Verkehrssicherheitszielen Österreichs. Zusammen mit den unabsehbaren Risiken für die Familien muss das zu einem radpolitischen Neustart führen", betonen die beiden Grün-Abgeordneten.

 

Neue KFV-Studie: Großer Zuspruch für Radhelmpflicht von Kindern!
96 Prozent der österreichischen Auto- und Radfahrer sprechen sich für die Einführung der Radhelmpflicht von Kindern aus
Wien (kfv) - Noch vor dem Sommer soll im Parlament die Radhelmpflicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr auf allen Straßen beschlossen werden - ganz im Sinne der Österreicher wie eine aktuelle Studie des KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) zeigt: 96 Prozent der befragten Auto- und Radfahrer sind für die gesetzliche Radhelmpflicht von Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. 91 Prozent sprechen sich sogar für eine Radhelmpflicht bis zum vollendeten 15. Lebensjahr aus. 77 Prozent sind der Ansicht, dass eine Pflicht sinnvoller ist als die reine Empfehlung. "Die gesetzliche Radhelmpflicht würde die Helmtragequote deutlich erhöhen und damit das Risiko schwerer Kopfverletzungen reduzieren. Wir unterstützen die Einführung der Radhelmpflicht - der Kopf von Kindern muss besonders geschützt werden, da sich der Schädelknochen noch in der Wachstumsphase befindet und daher verletzbarer ist als bei Erwachsenen. Unabhängig davon, wie oft man Rad fährt oder wie kurz die Strecke ist: Ein Sturz kann immer passieren - die Folgen können gemildert werden, wenn man einen Helm trägt", sagt KFV-Direktor Othmar Thann. Mit der Pflicht würde die Radhelmtragequote deutlich steigen - das sehen auch zwei Drittel der Befragten so. 87 Prozent der befragten Radfahrer gaben an, dass eine Radhelmpflicht keine Auswirkungen auf ihre Radfahrhäufigkeit hätte. Fast alle befragten Eltern würden sich an die Pflicht halten - auch ohne Strafandrohung.
     

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
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Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion

 
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