Verstärkte Förderung für Innovationen im Tourismus   

erstellt am
06. 04. 11

LR Martinz: Österreichische Tourismuskonferenz in Linz brachte wesentliche Verbesserungen für Kärntens Tourismus
Klagenfurt (lpd) - Auf ein klares Signal für Innovationen im Tourismus haben sich die Tourismusreferenten der Länder und der Bundesminister für Wirtschaft bei der Tourismuskonferenz in Linz dieser Tage geeinigt. "Die Förderungen für Innovationen waren bisher Industrie und Gewerbe vorbehalten. Aber Innovationen sind im Tourismus das Brot, um wettbewerbsfähig zu sein", berichtete Tourismuslandesrat Josef Martinz nach der Konferenz.

Daher haben sich Bund und Länder auf die Aktion "Innovationsmillion" geeinigt. 500.000 Euro stellt der Bund für innovative Projekte zur Verfügung, 500.000 Euro kommen von den teilnehmenden Ländern, wie Kärnten. Drei Jahre lang soll es die Innovationsmillion pro Jahr geben. Es ist beabsichtigt, bis zu zehn Leuchtturmprojekte entlang der gesamten touristischen Wertschöpfungskette in Österreich pro Jahr zu fördern. "Für Kärnten können sich beispielsweise die Badehäuser bewerben. Die Abwicklung läuft über den Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF)", so Martinz. In Kärnten habe man diesbezüglich die Vorarbeiten schon geleistet, ein Vertrag zwischen KWF und Österreichische Hotel- und Tourismus-Bank (ÖHT) liege bereits vor.

Des Weiteren wird der sogenannte Innovations-Scheck des Bundesministeriums für Wirtschaft extra für Tourismusbetriebe zusätzlich neu aufgelegt. Bisher war dieser allen anderen Branchen vorbehalten. "Auch Tourismusbetriebe müssen, wenn sie Trends und Entwicklungen für sich nützen wollen, beispielsweise Marktforschungen betreiben. Dafür erhalten sie nun diesen Scheck in Höhe von 5.000 Euro", erklärte Martinz. Der Innovations-Scheck kann bei der Österreichischen Forschungsgesellschaft beantragt werden.

Auch von Seiten der EU sei der Tourismus bisher vernachlässigt worden. Daher werde im Herbst eine Verhandlungsrunde stattfinden, um die ERP-Mittel (European Recovery Programm - Europäisches Wiederaufbauprogramm) von 38 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro aufzustocken. Die ERP-Mittel belaufen sich insgesamt auf 600 Mio. Euro, aber nur 6,3 Prozent davon werden im Tourismussektor ausgeschüttet.

Aber auch in Kärnten wurden gestern, Dienstag, in der Regierungssitzung, neue KWF-Richtlinien beschlossen, die den Tourismus betreffen. So wurde die Richtlinie für die Anschlussförderung dahingehend verändert, dass Kärnten künftig mit mehr Geld Tourismusprojekte fördern kann, als es die Österreichische Hotel- und Tourismusbank jetzt tut. Bisher war die KWF-Förderung an die ÖHT-Förderhöhe gebunden. "Die Konzentration dieser Anschlussförderung erfolgt jetzt auf Infrastruktur-Projekte im Tourismus", wies Martinz hin.

Weiters wurde die Erhöhung des TOP-Tourismuskredites von 2 auf 3 Mio. Euro beschlossen. "Und wir haben in die Richtlinie die genauere Unterteilung von Sommer- und Winterinfrastruktur eingearbeitet", so Martinz. Außerdem wurden die bisher ausgeschlossenen Jungunternehmer in die Tourismusrichtlinie aufgenommen. "Das Ziel beider Maßnahmen ist klar: Wir wollen die touristische Infrastrukturförderung auch für kleinere Infrastrukturanbieter aufmachen und vor allem das Freizeitangebot für die Gäste attraktiver machen", erläuterte Martinz. Auch die Förderung für die Abwasserentsorgung wird weiter geführt.
     
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