Fortpflanzungsverbot für lesbische Frauen verfassungswidrig  

erstellt am
15. 04. 11

 Frauenberger: Fortpflanzungsverbot aufheben!
Hoffnung, Bundesgesetzgeber nun rasch tätig wird
Wien (rk) - Sehr erfreut zeigt sich die in Wien für Antidiskriminierung zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger über das jüngste OGH-Urteil, mit dem das Fortpflanzungsverbot für lesbische Frauen als verfassungswidrig erklärt wird. Frauenberger hofft, dass der Bundesgesetzgeber nun rasch tätig wird und alle Bestimmungen, mit denen Eingetragene Paare bei Adoption und medizinisch unterstützter Fortpflanzung diskriminiert werden, aufhebt. Das Recht ein Kind zu bekommen und dabei auch auf die Fortpflanzungsmedizin zurückzugreifen, sei auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. Frauenberger abschließend: "Eingetragene Partnerschaften müssen in vollem Umfang mit der Ehe gleichgestellt werden."

 

 Kickert: Erfreuliche Entscheidung des OGH
Grüne: Fortpflanzungsmöglichkeit und Adoption für gleichgeschlechtliche Paare rechtlich absichern
Wien (gr) - "Wieder gibt es einen Teilerfolg am Weg zur Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender-Personen zu verbuchen: Der Oberste Gerichtshof stellt an den Verfassungsgerichtshof den Antrag, das Fortpflanzungsverbot für Lesben als verfassungswidrig aufzuheben", zeigt sich Jennifer Kickert, Sprecherin für die Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender-Personen und Bundesrätin der Grünen, hoch erfreut. "Die Grünen fordern bereits seit vielen Jahren, gleichgeschlechtlichen Paaren mit Kinderwunsch sowohl die Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin als auch der Adoption zu eröffnen und diese auch rechtlich abzusichern", erläutert Kickert. Die derzeitige gesetzliche Lage sieht jedoch vor, dass lesbischen Paaren die medizinisch unterstütze Fortpflanzung verboten ist und mit Strafen von bis zu 36.000 EUR oder zwei Wochen Haft sanktioniert wird. "Schwulen und lesbischen Paaren, die in eingetragener PartnerInnenschaft leben, ist außerdem die Fremd- und Stiefkind-Adoption ausdrücklich verboten."

"Dieser Beschluss des OGH muss nun endlich auch die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP wachrütteln, nicht nur die gesellschaftlichen, sondern auch die verfassungsrechtlichen Realitäten in Österreich anzuerkennen. Schließlich liegt es an der Gesetzgebung, verfassungskonforme Gesetze zu beschließen. Die Grünen sehen sich bestätigt und ermutigt, ihren jahrelangen Einsatz für die völlige Gleichstellung von homo- und transsexuellen Menschen engagiert fortzusetzen. Ich hoffe sehr, dass der Verfassungsgerichtshof sich der Meinung des OGH anschließt und den Menschenrechten zum Durchbruch verhilft", so Kickert.
     

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