Jährliche Inflationsrate im Euroraum auf 2,7%, in der EU auf 3,1% gestiegen   

erstellt am
15. 04. 11

Luxemburg (eurostat) - Die jährliche Inflationsrate im Euroraum1 lag im März 20112 bei 2,7%, gegenüber 2,4% im Februar. Ein Jahr zuvor hatte sie 1,6% betragen. Die monatliche Inflationsrate betrug 1,4% im März 2011.

Die jährliche Inflationsrate der EU3 lag im März 2011 bei 3,1%, gegenüber 2,9% im Februar. Ein Jahr zuvor hatte sie 2,0% betragen. Die monatliche Inflationsrate betrug 1,1% im März 2011.
Diese Daten werden von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlicht.

Preisentwicklung in den EU-Mitgliedstaaten
Im März 2011 wurden die niedrigsten jährlichen Raten in Irland (1,2%), Schweden (1,4%) und der Tschechischen Republik (1,9%) gemessen und die höchsten in Rumänien (8,0%), Estland (5,1%), Bulgarien und Ungarn (je 4,6%). Im Vergleich zu Februar 2011 stieg die jährliche Inflationsrate in achtzehn Mitgliedstaaten an, blieb in fünf unverändert und ging in vier zurück.

Die niedrigsten Durchschnittswerte über zwölf Monate4 bis einschließlich März 2011 verzeichneten Irland (-0,8%), Lettland (0,7%) und die Niederlande (1,3%), während die höchsten Werte in Rumänien (6,8%), Griechenland (5,0%) und Ungarn (4,3%) gemeldet wurden.

Euroraum
Die Hauptkomponenten mit den höchsten jährlichen Raten im März 2011 waren Verkehr (5,6%), Wohnung (5,1%) sowie Alkohol und Tabak (3,6%). Die Hauptkomponenten mit den niedrigsten jährlichen Raten waren Nachrichtenübermittlung (-0,6%), Freizeit und Kultur (-0,3%) sowie Hausrat (0,9%). Bei den Teilindizes hatten Kraftstoffe für Verkehrsmittel (+0,60 Prozentpunkte), Flüssige Brennstoffe (+0,24) sowie Elektrizität und Gas (je +0,10) die stärkste Steigerungswirkung auf die Gesamtinflation, während Telekommunikation (-0,11) sowie Mieten und Kraftwagen (je -0,09) am stärksten senkend wirkten.

Die Hauptkomponenten mit den höchsten monatlichen Raten waren Bekleidung und Schuhe (15,1%), Verkehr (1,3%) sowie Wohnung und Hausrat (je 0,6%). Diejenigen mit den niedrigsten Raten waren Nachrichtenübermittlung sowie Freizeit und Kultur (je -0,2%), Gesundheitspflege sowie Erziehung und Unterricht (je 0,1%). Insbesondere Bekleidungsartikel (+0,67 Prozentpunkte), Schuhe (+0,15) und Kraftstoffe für Verkehrsmittel (+0,13) hatten die stärkste Steigerungswirkung, während Restaurants und Cafés (-0,09), Mieten
(-0,08) und Kraftwagen (-0,06) am stärksten senkend wirkten.


Inflationsmaße
Eine jährliche Inflationsrate misst die Preisveränderungen im laufenden Monat gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahres. Diese Maßzahl gibt aktuelle Preisveränderungen wieder, kann aber durch einmalige Effekte in einem der Monate beeinflusst werden.

Eine Durchschnittsrate über 12 Monate umgeht solche Effekte, indem sie die HVPI-Durchschnitte der letzten zwölf Monate mit den Durchschnitten der vorhergehenden zwölf Monate vergleicht. Diese Maßzahl ist weniger anfällig für kurzfristige Preisänderungen.

Eine monatliche Rate vergleicht die Preisniveaus der letzten beiden Monate. Obgleich aktuell, kann dieses Maß durch saisonale oder andere Effekte beeinflusst sein.

Eine Auswirkung einer bestimmten Komponente misst die Veränderung der Gesamtinflationsrate aufgrund der Einbeziehung dieser Komponente in den HVPI. Die Auswirkung berücksichtigt sowohl das Gewicht als auch die Tatsache, dass die Inflation dieser Komponente höher oder niedriger ist als die Gesamtinflationsrate. Zum Beispiel entspricht die Auswirkung von "Tabak" der Differenz zwischen der Gesamtinflationsrate und der Veränderungsrate des "Gesamtindex ohne Tabak". Die Auswirkungen sind nicht strikt addierbar.


Für internationale Vergleiche konzipierte HVPI
Bei den HVPI handelt es sich um harmonisierte Angaben zur Inflation gemäß des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die HVPI wurden für den internationalen Vergleich von Veränderungen der Verbraucherpreise geschaffen.

Preisveränderungen gemessen anhand der HVPI, des Verbraucherpreisindexes der Europäischen Währungsunion (VPI-EWU), des Europäischen Verbraucherpreisindexes (EVPI), und des Verbraucherpreisindexes des Europäischen Wirtschaftsraums (VPI-EWR) dienen als Maß der Inflation in den EU-Mitgliedstaaten, dem Euroraum, der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum.

Der VPI-EWU wird unter anderem von der Europäischen Zentralbank (EZB) als ein wichtiger Indikator für die Preisstabilität im Euroraum verwendet (siehe Pressemitteilung der EZB vom 8. Mai 2003).

Die HVPI der Mitgliedstaaten werden von den nationalen statistischen Ämtern bereitgestellt; VPI-EWU, EVPI und VPI-EWR werden von Eurostat berechnet. Die HVPI werden als jährliche Kettenindizes berechnet, wobei sich die Ländergewichte jedes Jahr ändern können. Die HVPI-Aggregate werden als gewogene Mittel der HVPI berechnet, unter Verwendung der Ländergewichte und der entsprechenden Teilindizes. Das Gewicht eines Landes entspricht seinem Anteil an den Gesamtausgaben der monetären Konsumausgaben der privaten Haushalte in der jeweiligen Ländergruppe. Für den VPI-EWU wird dies in Euro, für den EVPI sowie den VPI-EWR in Kaufkraftstandards (KKS) ausgedrückt. Der VPI-EWU wird seit 1999 als eine Einheit innerhalb des EVPI und des VPI-EWR behandelt
     
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