Matznetter: SWV fordert Abschaffung des 20-prozentigen Selbstbehaltes für Selbstständige   

erstellt am
12. 04. 11

Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband präsentiert Kampagne: "Fairsicherung! Mehr Fairness für Selbstständige" - Unternehmer Bachleitner: Besonders Ein-Personen-Unternehmen benachteiligt
Wien (sk) - "Österreich hat zwar eines der besten Sozialsysteme - doch leider nicht für Selbstständige. Unternehmerinnen und Unternehmer sind in vielen Bereichen der Krankenversicherung deutlich schlechter gestellt als Angestellte, etwa was den Selbstbehalt, das Krankengeld oder den Mutterschutz betrifft", erläuterte Christoph Matznetter, SPÖ-Wirtschaftssprecher und Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes (SWV), bei einer Pressekonferenz am 12.04. Gemeinsam mit dem Unternehmer Stefan Bachleitner forderte Matznetter daher unter anderem die Abschaffung des 20-prozentigen Selbstbehaltes bei der Krankenversicherung für Selbstständige. Er wolle ein System nach dem Grundsatz "gleicher Beitrag - gleiche Leistung für alle".

Unter dem Titel "Fairsicherung! Mehr Fairness für Selbstständige" setzt sich der SWV für eine Reform der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ein. Gefordert werden die Abschaffung des 20-prozentigen Selbstbehaltes, die Senkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung, höheres Wochengeld im Mutterschutz, Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit für Ein-Personen-Unternehmen und mehr Transparenz in der SVA.

"Es ist nicht einzusehen, dass alle Selbstständigen und Arbeitnehmer 7,65 Prozent ihres Einkommens in die Krankenversicherung einzahlen, und Selbstständige beim Arzt dann noch einmal zur Kasse gebeten werden", kritisiert Matznetter. Es gehe dabei um rund 470.000 Betroffene, also rund sieben Prozent aller Versicherten.

Unternehmer Stefan Bachleitner betonte in der Pressekonferenz, dass gerade Ein-Personen-Unternehmen vom derzeitigen Versicherungssystem benachteiligt würden. "Die SVA hat den strukturellen Wandel unter ihren Mitgliedern, die heute mehrheitlich Ein-Personen-Unternehmen sind, nicht nachvollzogen", so Bachleitner, der eine weitgehende Reform des Systems für notwendig hält. Weitere Forderung: Die Senkung der Mindestbeitragsgrundlage auf die Höhe der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze, um Selbstständige mit geringem Einkommen zu entlasten. Bei ASVG-Versicherten beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 374,02 Euro, das ergibt einen monatlichen Beitrag von 28,61 Euro. Selbstständige zahlen im GSVG-System fast das Doppelte, nämlich 51,03 Euro bei einer Mindestbeitragsgrundlage von 667,02 Euro. "Gerade für Selbstständige, die unterhalb jedes Mindestlohnniveaus arbeiten, ist dieser Unterschied besonders schmerzhaft", erläuterte der Unternehmer.

Kritisiert wird von Matznetter auch, dass sich selbstständige tätige Mütter den im ASVG gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutz oft nicht leisten und deswegen auch nicht einhalten können. "Das Wochengeld beträgt nur 26 Euro pro Tag. Mütter in einem Angestelltenverhältnis erhalten das Nettogehalt der letzten drei Monate", so Matznetter. Eine weitere Forderung des SWV betrifft das Krankengeld. "Wird ein Ein-Personen-Unternehmer durch eine Krankheit arbeitsunfähig, so bedroht das meist seine Existenz", gibt Matznetter zu bedenken. Ein Grund dafür sei das fehlende Krankengeld durch eine Pflichtversicherung wie im ASVG. "Selbstständige müssen dafür eine zusätzliche Versicherung abschließen und das bedeutet eine zusätzliche finanzielle Belastung", so Matznetter.

Zur Forderung nach mehr Transparenz bei der SVA regt Matznetter eine jährliche Präsentation des Geschäftsberichtes und eine regelmäßige Offenlegung über die Höhe und Veranlagung von Rücklagen an.

Mit einer Fülle von Aktionen und Medienaktivitäten in den Bundesländern will der SWV die Öffentlichkeit für diese Themen sensibilisieren. Im Netz wird ebenfalls mobilisiert: Unter http://www.wirtschaftsverband.at startete am 12.04. eine Onlinepetition und auch auf der Facebook-Seite "Fairsicherung" kann man die Kampagne unterstützen. Darüber hinaus wird der SWV in den Wirtschaftsparlamenten der Länder und in dem der Bundeswirtschaftskammer entsprechende Anträge stellen. "Wir wollen ein System nach dem Grundsatz: gleicher Beitrag - gleiche Leistung für alle".
     
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