Mitterlehner: Neue Spritpreis-Datenbank wird Transparenz erhöhen und Wettbewerb ankurbeln    

erstellt am
27. 04. 11

Novelle des Preistransparenz-Gesetzes in Begutachtung - Verpflichtende Meldung der Spritpreise an die E-Control - Bessere Information der Konsumenten über günstigste Tankstellen
Wien (bmwfj) - Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner hat am 27.04. eine Novelle des Preistransparenz-Gesetzes sowie eine darauf basierende Verordnung in Begutachtung geschickt, um die neue Spritpreis-Datenbank einzurichten. "Wir wollen die Autofahrer möglichst rasch über die günstigsten Tankstellen in ihrer Umgebung informieren. Damit können wir mehr Transparenz schaffen und den Wettbewerb am Treibstoffpreismarkt ankurbeln", betont Mitterlehner.

Gemäß den Neuregelungen müssen Tankstellenbetreiber künftig jede Preisänderung bei Superbenzin und Diesel elektronisch (via Internet, SMS) an eine Datenbank melden, die bei der E-Control angesiedelt ist. Diese bietet als objektive Stelle über ihren Tarifkalkulator schon jetzt Strom- und Gaspreisvergleiche an und verfügt daher über das entsprechende Know-how. "Ziel ist eine möglichst unbürokratische und leicht zu administrierende Regelung", bekräftigt Mitterlehner. Um wettbewerbsrechtlichen Anforderungen Genüge zu tun, werden bei jeder Abfrage nur die günstigsten Anbieter im Umkreis des eingegebenen Standortes aufgelistet. Auf diese Weise können eine Preisangleichung nach oben und umweltschädigende Effekte durch das Fahren langer Strecken zum Tanken werden verhindert werden.

Grundsätzlich muss jede Preisänderung zeitnah gemeldet werden: In Anlehnung an die geltende Spritpreis-Verordnung, wonach die Treibstoffpreise nur um zwölf Uhr erhöht werden dürfen, müssen die Änderungen zu diesem Zeitpunkt unverzüglich gemeldet werden. Ab dann sind nur noch Preissenkungen möglich, für deren Meldung die Tankstellenbetreiber laut Begutachtungsentwurf eine halbe Stunde Zeit haben. Durch diese Frist soll gerade für kleinere Selbständige ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand vermieden werden. Gleichzeitig ist allerdings davon auszugehen, dass jeder Betreiber sehr daran interessiert ist, Preissenkungen so rasch wie möglich zu melden, um in der Online-Datenbank unter den günstigsten Tankstellen aufzuscheinen. Das Konsumenten-Interesse an einem möglichst aktuellen Vergleich der Preise in seinem Umfeld bleibt also gewahrt.

Ausgenommen von der Meldepflicht sollen jene Tankstellenbetreiber sein, die weniger als 500 Kubikmeter Treibstoff pro Jahr absetzen und über dementsprechend wenig Personal verfügen. Diese können sich allerdings freiwillig für das neue Datenbanksystem bei der E-Control registrieren.

Bezirksverwaltungsbehörden können Verstöße gegen das Preistransparenz-Gesetz - so wie bisher - als Verwaltungsübertretung mit Geldstrafen von bis zu 2.180 Euro ahnden, im Wiederholungsfall mit Geldstrafen von bis zu 7.260 Euro.

Die Verordnung, in der die Details zur Spritpreis-Datenbank festgelegt sind, soll mit 31. Dezember 2013 befristet werden. Vor einer eventuellen Verlängerung werden die Ergebnisse der neuen Datenbank ausführlich evaluiert.
     
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