Dienstleistungsscheck seit 1. Mai online erhältlich   

erstellt am
06. 05. 11

Legale Beschäftigung im Haushalt wird noch einfacher
Wien (bmask) - Ob als Haushaltshilfe, für Gartenarbeiten oder für Kinderbetreuung - der Dienstleistungsscheck ermöglicht eine legale Beschäftigung mit automatischer Unfallversicherung und der Möglichkeit einer freiwilligen Kranken- und Pensionsversicherung. Seit 1. Mai 2011 steht neben dem Verkauf in Trafiken und Postämtern eine vollelektronische Abwicklung für den Dienstleistungsscheck (DLS-Online) zur Verfügung. ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen die mittels Dienstleistungsscheck entlohnen bzw. beschäftigt sind, haben ab sofort die Möglichkeit alle Aktivitäten rund um den Dienstleistungsscheck bequem im Internet von zu Hause aus abzuwickeln.

ArbeitgeberInnen können über DLS-Online Dienstleistungsschecks bestellen, kaufen u. bezahlen und an ihre ArbeitnehmerInnen auch elektronisch weiterleiten. ArbeitnehmerInnen wiederum haben die Möglichkeit Dienstleistungsschecks elektronisch einzulösen. "Mit ein paar einfachen Klicks im Internet können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen beauftragen oder selber leisten und so zur legalen Beschäftigung im Privathaushalt mit sozialer Absicherung beitragen. Mit dem Dienstleistungsscheck ist man unfallversichert und hat auch bei geringfügigen Einkünften die Möglichkeit zu einer freiwilligen Kranken- und Pensionsversicherung", erläutert Sozialminister Rudolf Hundstorfer die Vorteile des neuen Serviceangebots im Internet.

Der Gesamtnettoverkaufswert an verkauften Dienstleistungsschecks liegt derzeit bei rd. 10,34 Millionen Euro. (Zeitraum von 1. Jänner 2006 - 10. April 2011). Seit Einführung Dienstleistungsschecks im Jahre 2006 sind 512.637 Stück Dienstleistungsschecks verkauft worden. Von den verkauften DLS sind bereits 490.931 Stück Dienstleistungsschecks im Wert von rd. 10 Millionen Euro von 8.158 DienstnehmerInnen (6.299 Frauen und 1.859 Männer) eingelöst worden. Diese DienstnehmerInnen waren bei 9.427 DienstgeberInnen beschäftigt.

"Ich gehe davon aus, dass die Inanspruchnahme des Dienstleistungsschecks durch das neue unbürokratische Online Service steigen wird. Schwarzarbeit im Haushalt zahlt sich für niemanden aus. Die schwarz beschäftigte Haushaltshilfe ist nicht unfallversichert und kann sich auch nicht freiwillig kranken- und pensionsversichern. Der Arbeitgeber muss, wenn er ertappt wird, bei der Gebietskrankenkasse nachversichern, Beitragszuschläge bis zum Doppelten der grundsätzlichen Beitragsleistung sowie Verwaltungskosten zahlen", macht Hundstorfer auf die Folgen bei illegaler Beschäftigung im Haushalt aufmerksam.

Der Dienstleistungsscheck dient zur Entlohnung für kurze, befristete Arbeitsverhältnisse zwischen ArbeitnehmerInnen und natürlichen Personen für die Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen in Privathaushalten, sofern die Entlohnung beim einzelnen Arbeitgeber nicht über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze liegt. Die Höhe der Entlohnung für die Erbringung der jeweiligen Dienstleistungen ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei zu vereinbaren. Als Untergrenze gilt jedoch ein Stundenlohn (inklusive anteiliger Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen), der mindestens den vorgeschriebenen Mindeststundenlöhnen für Hausgehilfen im jeweiligen Bundesland entspricht und für die jeweiligen Tätigkeiten unterschiedlich ist.
     
Informationen:
http://
www.dienstleistungsscheck-online.at
http://www.bmask.gv.at
   
     
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