Arnold Schönbergs Nachlass ist Welterbe   

erstellt am
26. 05. 11

Wien (schönberg.at) - Der Nachlass des österreichischen Komponisten Arnold Schönberg (1874-1951) wurde in das "Memory of the World"-Register der UNESCO aufgenommen. Dies gab Irina Bukova, Direktorin der Weltkulturorganisation UNESCO, am 25.05. bekannt.

Schönberg zählt zu den prägenden Persönlichkeiten der Musik des 20. Jahrhunderts, sein Nachlass wird am Arnold Schönberg Center in Wien bewahrt. Kompositorisch ist Schönbergs Name mit der Überschreitung des Dur/Moll-tonalen Systems sowie der epochalen "Methode der Komposition mit zwölf nur aufeinander bezogenen Tönen" (Zwölftonmethode) verbunden, mit der er die Musik unserer Zeit nachhaltig prägte. Auch als Maler, Lehrer und Theoretiker hinterließ Schönberg Werke von internationalem Rang. Der Vater der "Wiener Schule" unterrichtete in Europa und Amerika bedeutende Komponisten, darunter Alban Berg, Anton Webern, Hanns Eisler, Viktor Ullmann und John Cage.

Der Schönberg-Nachlass ist eine der renommiertesten, umfangreichsten Sammlungen eines österreichischen Komponisten des 20. Jahrhunderts und bietet ein breites Forschungsspektrum für Musik- und Kunstwissenschaftler, Lehrer, Musiker sowie Historiker. Die Sammlung umfasst Musikmanuskripte, Schriften, bildnerische Werke, Fotografien, Schönbergs Bibliothek, Tonträger, Briefe und Dokumente von kulturgeschichtlicher Relevanz.

Nach der Gesellschaft der Musikfreunde in Wien (Johannes Brahms) und der Wienbibliothek (Franz Schubert) ist das Arnold Schönberg Center nunmehr die dritte österreichische Institution, welche einen Komponistennachlass vom Rang eines Welterbes bewahrt. Dies unterstreicht die internationale Bedeutung des Musiklandes Österreich und ist Bestätigung des konservatorischen Auftrags, den das Arnold Schönberg Center in Wien seit 1998 erfüllt.

Das "Memory oft he World"-Register, in das der Schönberg-Nachlass nunmehr aufgenommen wurde, gilt dem Schutz von Dokumenten und entspricht als solches dem Welterberegister von Bauwerken und Landschaften. "Leitidee der Welterbekonvention ist es, die herausragenden Kultur- und Naturstätten dieser Erde, die in einer Liste geführt werden, nicht als Eigentum eines Staates anzusehen, sondern als ideellen Besitz der gesamten Menschheit." (UNESCO)
     
Informationen: http://www.schoenberg.at    
     
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