Mitterlehner: Neues Gesetz entlastet Jungunternehmer und schafft zusätzliche Arbeitsplätze    

erstellt am
01. 06. 11

Neugründungs-Förderungsgesetz im Ministerrat beschlossen: Möglichkeit der Befreiung von Lohnnebenkosten wird von einem auf bis zu drei Jahre ausgedehnt
Wien (bmwfj) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner begrüßt die Novelle des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG), das am 31.05. auf Antrag des Finanzministeriums im Ministerrat beschlossen wurde. "Damit entlasten wir Jungunternehmer und schaffen einen gezielten Anreiz für die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter. Gleichzeitig unterstützen wir so auch die Weiterentwicklung innovativer Ideen in marktfähige Produkte und Verfahren", betont Mitterlehner. Kern der Novelle ist, dass Jungunternehmer ihre Befreiung von bestimmten Lohnnebenkosten nicht mehr nur im ersten, sondern auch im zweiten und dritten Jahr nach der Gründung in Anspruch nehmen können. Dabei entfallen für maximal zwölf Monate die Dienstgeberbeiträge zur Wohnbauförderung, zum Familienlastenausgleichsfonds, zur Unfallversicherung und zur Kammerumlage.

Die Regelung im Detail: Schon jetzt sind neu gegründete Unternehmen im ersten Jahr für alle beschäftigten Arbeitnehmer von diversen lohnabhängigen Abgaben befreit. Da jedoch in diesem Zeitraum oft keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Begünstigung jetzt auf drei Jahre ausgedehnt. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Begünstigung auf zwölf Monate begrenzt, wobei diese Frist mit dem Beschäftigungsmonat des ersten Arbeitnehmers startet.

Bezüglich der Anzahl der Mitarbeiter, für die eine Begünstigung möglich ist, besteht in den ersten zwölf Kalendermonaten ab der Neugründung keine Einschränkung. Im zweiten und dritten Jahr kommt die Lohnnebenkostenbefreiung allerdings nur noch für die ersten drei beschäftigten Arbeitnehmer zur Anwendung.

Nach der Beschlussfassung im Parlament gilt die Novelle für alle Neugründungen, die ab dem 1. Jänner 2012 erfolgen.
     
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