Hundstorfer: Für Praktikanten soll das Arbeitsrecht gelten nicht ein "Arbeitsrecht light"   

erstellt am
10. 06. 11

Praktikanten teilweise unfair bezahlt - eigenes Praktikantengesetz bringt aber keine Verbesserung - Studie ist auf der Homepage des Sozialministeriums abrufbar
Wien (bmask) - Eine vom Sozialministerium beauftragte und vom Sozialforschungsinstitut FORBA durchgeführte Studie zur Situation von PraktikantInnen kommt zu dem Schluss, dass PraktikantInnen teilweise unfair bezahlt werden und dass mitunter sozialrechtliche Absicherungen fehlen, berichtete Sozialminister Rudolf Hundstorfer am 10.06. nach Veröffentlichung der Studie. Besonders bei Graduiertenpraktika häufen sich die Probleme; meist in Branchen wie Kunst, Kultur, Gesundheits- und Sozialwesen, zivilgesellschaftliche NGOs, Architektur, Verlagswesen, PR- und Werbeagenturen und teilweise bei Medien. Weniger Probleme gibt es bei Pflichtpraktika insbesondere SchülerInnenpraktika, so Hundstorfer. Ein eigenes Praktikantengesetz lehnt der Sozialminister jedoch ab, da dadurch die prekäre Situation der PraktikantInnen bloß verfestigt wird. Außerdem könne ein derartiges Gesetz genauso wie die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen unterlaufen werden. "Für PraktikantInnen soll das Arbeitsrecht gelten und nicht ein "Arbeitsrecht light", unterstrich Hundstorfer.

"Als primäre Herausforderung sehen wir die Verbesserung der Information zur Rechtsdurchsetzung und das Einbeziehen der (Fach)Schulen bzw. Hochschulen", unterstrich Hundstorfer. Durch ein Praktikantengesetz drohe hingegen ein Absenken arbeitsrechtlicher Standards auf den derzeit schlechten Zustand. Das Problem der Rechtsdurchsetzung und die mangelnde Information über die rechtliche Situation würden dadurch ebenfalls nicht gelöst. Zudem können die Anbieter auf Werkverträge oder Freiwilligenarbeit ausweichen und eine Reduktion des Praktika-Angebotes vornehmen. Somit erhöhe sich auch das Risiko der Jungakademiker-Arbeitslosigkeit, sagte der Sozialminister.

Der überwiegende Teil der Praktika ist nicht als Ausbildungs- sondern als Arbeitsverhältnis ausgestaltet, wurde in der Studie verdeutlicht. Sie habe gezeigt, dass PraktikantInnen schlecht über ihre Rechte bzw. die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung informiert sind. In den Zielbranchen junger Geistes-, Sozial-, und KulturwissenschafterInnen fällt es vielen schwer, direkt nach Studienabschluss ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in einer ausbildungsadäquaten Tätigkeit zu finden. Die steigende Zahl an Hochschulabsolventen steigert die Konkurrenz und zwingt viele, längere Umwege und ungünstige Beschäftigungsbedingungen in Kauf zu nehmen. Nach durchschnittlich zwei Jahren nehmen jedoch die atypischen Beschäftigungsverhältnisse anteilsmäßig stark ab, und der Großteil ist nach einer schwierigeren Einstiegsphase in normalen Arbeitsverhältnissen tätig.

Missstände werden von PraktikantInnen nur in Ausnahmefällen angesprochen, geschweige denn gerichtlich bekämpft, da viele auf eine spätere Beschäftigung in der Praktikumsorganisation oder zumindest auf ein positives Praktikumszeugnis hoffen - auch die zeitliche Begrenztheit der Praktikumssituation dürfte eine maßgebliche Rolle spielen. "Eine bessere Information über die eigenen Rechte und die Zusammenarbeit mit Hoch- und Fachschulen steht daher bei der Unterstützung der PraktikantInnen im Vordergrund", so Hundstorfer. Es sollen auch Best-Practice-Beispiele publiziert und die Vorbildwirkung des öffentlichen Dienstes weiter vertieft werden. Als erstes werden nun Gespräche mit den Sozialpartnern aufgenommen, um ein Maßnahmenpaket auf Basis der Schlussfolgerungen der Studie zu schnüren, schloss Hundstorfer.
     
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