erstellt am
22. 06. 11

Sanierung des Parlaments: Rechnungshof von Anfang an eingebunden
Prammer startet Vorbereitung zur Ausschreibung des Generalplaners
Wien (pk) - Nationalratspräsidentin Barbara Prammer hat am 21.06. veranlasst, dass die Vorbereitung zur Sanierung des Parlamentsgebäudes zügig vorangetrieben wird. Zugleich hat sie sichergestellt, dass der Rechnungshof die einzelnen Projektschritte jeweils zeitnah prüft. Noch bevor die Ausschreibung der Planung erfolgt, wird es eine erste Beurteilung geben, ob diese der Vorgabe entspricht: Die Ausschreibung muss so formuliert sein, dass in Alternativen entschieden werden kann. Grundlage ist die notwendige Sanierung, die alle Maßnahmen umfasst, die zur Behebung der vorhandenen Schäden sowie zur Einhaltung der Gesetze erforderlich sind.

Im vergangenen Februar beschloss die Präsidialkonferenz des Nationalrates, zur Planung und Abwicklung des Sanierungsvorhabens eine eigene Gesellschaft zu gründen. Diesem Wunsch ist die NR-Präsidentin nachgekommen. Sie hat den Fraktionen vergangene Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der in enger Kooperation mit der Finanzprokuratur ausgearbeitet worden ist. Darin war auch die Rolle des Rechnungshofes verankert. FPÖ und BZÖ lehnen das von ihnen gewünschte Gesetz jetzt allerdings ab, sie wollen darüber auch nicht verhandeln.

"Die Zeit drängt, jede weitere Verzögerung wäre unverantwortlich", sagt Prammer. An der Dringlichkeit der Sanierung des Hauses bestehe kein Zweifel, diese werde von keiner Fraktion in Frage gestellt. Nach Rücksprache mit den verhandlungsbereiten Fraktionen wurde von der Idee einer Errichtungsgesellschaft Abstand genommen. Vielmehr hat die Präsidentin die Parlamentsdirektion beauftragt, die Ausschreibung zur Suche eines Generalplaners vorzubereiten. Dazu wird innerhalb der Parlamentsdirektion eine eigene Projektorganisation eingerichtet. Der Generalplan zur Sanierung des Hauses wird modular und ergebnisoffen gestaltet sein. Erst auf Basis dieser Planungen kann von den Fraktionen entschieden werden, welche Teile davon tatsächlich umgesetzt werden.

Schon bisher stand fest, dass der Rechnungshof die Sanierungsmaßnahmen nicht erst nach Umsetzung, sondern jeweils nach abgeschlossenen Projektabschnitten prüfen wird. Nunmehr wurde vereinbart, dass bereits die Projektorganisation (einschließlich Projektmanagement und –controlling) sowie die Ausschreibungsunterlagen für den Generalplaner nach Fertigstellung im Spätherbst, aber noch vor ihrer Veröffentlichung einer Beurteilung durch den Rechnungshof unterzogen werden. Der Rechnungshof soll beurteilen, ob die Ausschreibung so aufgesetzt ist, sodass eine detaillierte Planung und Kostenberechnung als Grundlage für die Entscheidungsfindung garantiert sind. Damit soll gewährleistet sein, dass schlussendlich die Fraktionen entscheiden können: In welchem Umfang soll saniert werden? Sollen über die notwendige Sanierung hinaus effizienzsteigernde Maßnahmen vorgenommen werden? Soll die Sanierung in einem Zug oder in Etappen erfolgen? Prammer: "Diese Fragen werden die Abgeordneten zu beantworten haben, ich kann ihnen diese Entscheidung nicht abnehmen."
     
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