Hundstorfer: Rot-weiß-rot-Karte sichert Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften   

erstellt am
30. 06. 11

Am 01.07. treten neue Regelungen in Kraft
Wien (bmask) - Am 1. Juli, tritt die Rot-weiß-rot-Karte in Kraft. "Mit dem neuen kriteriengeleiteten Zuwanderungssystem der Rot-Weiß-Rot-Karte wird die Neuzulassung aus Drittstaaten noch gezielter auf Hochqualifizierte und Fachkräfte ausgerichtet", so Sozialminister Rudolf Hundstorfer am 30.06. Ziel ist, qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten und ihren Familienangehörigen eine nach personenbezogenen und arbeitsmarktpolitischen Kriterien gesteuerte Zuwanderung auf Basis eines Punktesystems nach Österreich zu ermöglichen. Die wichtigsten Kriterien dabei sind: Qualifikation, Berufserfahrung, Alter, Sprachkenntnisse, ein adäquates Arbeitsplatzangebot und Mindestentlohnung. "Mit der Rot-weiß-Rot-Karte wird der Beschäftigungsstandort Österreich aufgewertet", unterstrich Hundstorfer.

Die Rot-weiß-rot-Karte zielt auf besonders hochqualifizierte Fachkräfte in Mangelberufen, Schlüsselkräfte und StudienabsolventInnen ab. Mit der Einführung der rot-weiß-rote Karte sind auch scharfe Sanktionen für illegale Beschäftigung verbunden. Wer illegal Ausländer beschäftigt wird künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft.
     
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