Hundstorfer: AMS-Förderungen werden ausgeweitet   

erstellt am
28. 06. 11

Einkommensgrenzen werden angehoben – EPUs-Altersgrenze bei Förderung fällt
Wien (bmask) - "Die heute im AMS-Verwaltungsrat beschlossenen Änderungen bei den Beihilfen für Ein-Personen-Unternehmen bringen weitere Verbesserungen mit sich", so Sozialminister Rudolf Hundstorfer am 28.06. Die Altersbeschränkung von 30 Jahren fällt. Damit können Ein-Personen-Unternehmen (EPUs)ohne Altersbegrenzung einen 12-monatigen Lohnkostenzuschuss für den ersten Arbeitnehmer erhalten. "Nunmehr können auch ältere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gefördert werden", so Hundstorfer. Seit Einführung der Maßnahme im Rahmen des zweiten Arbeitsmarktpakets der Bundesregierung wurden 829 Arbeitsplätze geschaffen. Durch diese zusätzliche Ausweitung erwartet sich Hundstorfer eine erhöhte Inanspruchnahme durch die EPUs.

"Auch bei den Beihilfen des AMS kommt es zu Verbesserungen", so Hundstorfer. Ab Juli 2011 werden die monatlichen Bruttoeinkommensgrenzen, bis zu denen eine Förderung gewährt werden kann, um 300 Euro auf nunmehr 2300 Euro angehoben. Damit können zum Beispiel Beschäftigte, die sich in Berufen mit Fachkräftemangel qualifizieren, mehr als bisher von den Aus- und Weiterbildungsbeihilfen des Arbeitsmarktservice profitieren. Vorteile ergeben sich durch die Anhebung der Einkommensgrenzen auch für Eltern, die eine Kinderbetreuungsbeihilfe in Anspruch nehmen. "Besonders Frauen, die wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen wollen, kommt diese Maßnahme zu Gute", so Hundstorfer.

Auch für die Entfernungsbeihilfe - das ist eine Beihilfe für Arbeitslose, die eine entferntere Arbeitsstelle annehmen - gilt die neue Einkommensgrenze. "Damit wollen wir die Mobilität der Arbeitnehmer noch mehr als bisher fördern, so Hundstorfer. Zudem fällt die Übersiedlungsbeihilfe unter die neue Einkommensgrenze.

"In Summe werden künftig rund 4.000 Personen zusätzlich von den höheren Einkommensgrenzen des Arbeitsmarktservice profitieren können", schloss Hundstorfer.
     
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