Mitterlehner: Spritpreis-Datenbank informiert Autofahrer über günstigste Tankstellen    

erstellt am
08. 07. 11

Novelle des Preistransparenzgesetzes im Nationalrat beschlossen - Auswahl der fünf günstigsten Tankstellen im näheren Umfeld - BWB erhält Zugang zu allen Daten
Wien (bmwfj) - Der Nationalrat hat am 07.07. eine Novelle des Preistransparenzgesetzes beschlossen, mit der die neue Spritpreis-Datenbank etabliert wird. "Wir wollen die Autofahrer möglichst aktuell über die günstigsten Tankstellen in ihrer Umgebung informieren. So steigern wir die Transparenz und kurbeln den Wettbewerb am Treibstoffpreismarkt an", bekräftigt Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner die Ziele seiner Initiative. Mit der Novelle werden die Tankstellenbetreiber zur elektronischen Meldung ihrer Superbenzin- und Dieselpreise verpflichtet. Die Details dazu werden mit einer Verordnung geregelt, die zeitgleich mit dem Gesetz in der ersten Augusthälfte in Kraft treten soll. Ab dann steht die bei der E-Control angesiedelte Datenbank auch den Autofahrern für Abfragen zur Verfügung.

Die Autofahrer können künftig auf der E-Control-Homepage eine Adresse in eine Suchmaske eingeben, wobei der Umkreis so lange erweitert wird, bis zehn Tankstellen gefunden sind, die auf einer Landkarte angezeigt werden. Von diesen zehn werden im Einklang mit den EU-Wettbewerbsregeln die fünf günstigsten Anbieter aufgelistet. Somit können sowohl wettbewerbsverzerrende Preisangleichungen nach oben als auch eventuelle umweltschädigende Effekte durch das Fahren langer Strecken zum Tanken verhindert werden.
Zeitnahe Meldung jeder Preisänderung

Jede Preisänderung muss zeitnah gemeldet werden: In Anlehnung an die bestehende Spritpreis-Verordnung, wonach die Treibstoffpreise nur einmal am Tag, um zwölf Uhr, erhöht werden dürfen, müssen die Änderungen zu diesem Zeitpunkt unverzüglich gemeldet werden. Ab dann sind nur noch Preissenkungen möglich, für deren Meldung die Tankstellenbetreiber eine halbe Stunde Zeit haben. Durch diese Frist wird gerade für kleinere Selbstständige ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand vermieden. Allerdings ist davon auszugehen, dass jeder Betreiber Preissenkungen so rasch wie möglich melden will, um in der Online-Datenbank unter den günstigsten Tankstellen aufzuscheinen. Das Konsumenten-Interesse an einem möglichst aktuellen Vergleich der Preise im eigenen Umfeld ist damit gesichert.

Den Zugang zu allen Daten der Datenbank erhalten nicht nur die für den Vollzug zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden, sondern auch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Als objektive Stelle kann die BWB somit ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben noch besser wahrnehmen und allenfalls kartellrechtliche Untersuchungen durchführen, falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die Autofahrerklubs können durch den Zugriff auf die E-Control-Datenbank auch auf ihren eigenen Webseiten die günstigsten Preise veröffentlichen. Somit können durch die Meldepflicht für die Tankstellenbetreiber auch die Datenbanken der Autofahrerklubs aktueller und umfassender gestaltet werden.
     
Informationen: http://www.bmwfj.gv.at/EnergieUndBergbau/Energiepreise/Seiten/Treibstoffpreismonitor.aspx
     
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