Qualitätssicherungsrahmengesetz im Parlament beschlossen   

erstellt am
07. 07. 11

Töchterle: Qualitätssicherung NEU stellt Weichen für qualitätsorientierte Weiterentwicklung der Hochschulen
Wien (bmwf) - "Das Qualitätssicherungsrahmengesetz stellt die richtigen Weichen für eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung unserer Hochschulen: Die Qualität wird gesichert und weiter ausgebaut", betont Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle zum Qualitätssicherungsrahmengesetz, das am 07.07. im Parlament beschlossen wurde und mit 1. März 2012 in Kraft tritt. Zentral sind Qualitätsaspekte, eine Verwaltungsvereinfachung sowie die verbesserte internationale Vergleichbarkeit.

Künftig wird es für die externe Qualitätssicherung im tertiären Bereich eine neue, sektorenübergreifende Einrichtung geben: Die derzeit bestehenden drei Agenturen (AQA, Akkreditierungsrat, Fachhochschulrat) werden in die "Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria" integriert. Die Studierendenanwaltschaft wird als "Ombudsstelle für Studierende" gesetzlich verankert. Sie hat einen Informations- und Serviceauftrag. Das neue Gesetz zielt vor dem Hintergrund des Bologna-Prozesses auch auf die verbesserte internationale Vergleichbarkeit ab.

Durch die Neuregelung im Bereich der Qualitätssicherung gibt es auch Änderungsbedarf im Fachhochschul-Studiengesetz und im Universitäts-Akkreditierungsgesetz. Das neue Qualitätssicherungsrahmengesetz umfasst daher das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG), das Privatuniversitätengesetz (PUG) sowie die Novelle des Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG) und des Bildungsdokumentationsgesetzes sowie einige Regelungen für die Gesundheitsberufe.

Mit dem neuen Bundesgesetz über Privatuniversitäten werden unter anderem Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie zur Frauenförderung verankert. Privatuniversitäten wird die Teilnahme an kompetitiver Forschungsförderung ermöglicht. Durch die Anpassungen im Fachhochschul-Studiengesetz wird die Durchführung von gemeinsamen Studienprogrammen analog zum Universitätsgesetz (UG) ermöglich, weiters
     
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