Sperrstunde in Wien   

erstellt am
06. 07. 11

Wirtschaftskammer setzt Erleichterung durch
Wien (wkw) - Große Erleichterung herrscht bei den Gastronomiebetrieben, die seit Anfang des Jahres vergeblich auf Einzelgenehmigungen zur Verlängerung ihrer Sperrzeiten gewartet haben. Ausnahmegenehmigungen für längere Öffnungszeiten werden aufgrund einer Initiative der Wirtschaftskammer ab sofort wieder relativ problemlos erteilt. Polizei und Gewerbebehörde sind bereits darüber informiert, damit dürfte einer einfachen Verlängerung oder Neubewilligung für einzelne Betriebe nichts mehr im Wege stehen.

Probleme bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen beseitigt
Bis Ende letzten Jahres gab es bei der Erteilung der sogenannten Ausnahmegenehmigungen, die es Gastronomiebetrieben ermöglichten, länger als bis 4.00 Uhr offen zu halten, kaum Probleme. Seit Beginn 2011 wurden diese Genehmigungen aber nur mehr sehr rigoros erteilt. Hierauf entzündete sich eine heftige Diskussion um die Notwendigkeit genereller, längerer Öffnungszeiten.

Seitdem verging kaum eine Woche, in der nicht über den Wunsch nach "Party bis 6 Uhr" berichtet wurde. Vor kurzem mündete die Diskussion in der Vorlage eines Änderungsantrags der Sperrzeitenverordnung durch die zuständige MA 63. Gemäß dieser sollen für Diskotheken und "Clubbinglounges" - eine neu zu errichtende Betriebsart - die Sperrzeit generell von 4.00 Uhr auf 6.00 Uhr erweitert werden.

Auch Kaffeehäuser wollen liberalere Aufsperrmöglichkeiten Während diese Verordnung sich gerade in Begutachtung befindet, regt sich bei anderen gastronomischen Betriebsarten, allen voran bei den Kaffeehäusern, Widerstand. "Es kann nicht sein, dass die vielgerühmten Traditionscafés in einer Weltstadt wie Wien aufgrund fehlender behördlicher Möglichkeiten ihren Gästen kein frühmorgendliches Frühstück anbieten dürfen", empört sich Wiens oberster Kaffeesieder Berndt Querfeld, Fachgruppenobmann der Wiener Kaffeehäuser in der Wirtschaftskammer Wien, über das Fehlen der Vorverlegung der Aufsperrmöglichkeit von 6.00 Uhr auf 4.00 Uhr für seine Betriebe in der neuen Verordnung. Umso freudiger begrüßt er die aufgrund der Initiative der Wirtschaftskammer nunmehr erfolgte Klarstellung, dass es für Ausnahmebewilligungen keines konkreten Anlassfalles bedarf und diese auch unbefristet erteilt werden dürfen.

"Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, für jene Betriebe eine rasche und effiziente Lösung gefunden zu haben, die bisher problemlos Einzelgenehmigungen erhalten haben - und das unabhängig von der geplanten Verordnung. Denn hier zählt jeder Tag, an dem sie länger öffnen dürfen", freut sich KommR Ing. Josef Bitzinger, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Wien. "Dennoch werden wir im Zuge des Begutachtungsverfahrens weiter darauf drängen, dass in der Tourismushochburg Wien nicht nur länger getanzt, sondern auch früher gefrühstückt werden darf."
     
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