Justiz-Ombudsstellen - eine Erfolgsgeschichte   

erstellt am
28. 07. 11

4000 Bürgerkontakte erfolgreich behandelt
Wien (bmj) -
Die seit 1. November 2007 bei den Oberlandesgerichten eingerichteten unabhängigen Justiz-Ombudsstellen stehen auch im Jahr 2010 für eine unbürokratische und bürgernahe Beschwerdeabwicklung.

Die Justiz-Ombudsstellen haben im Jahr 2010 rund 4000 Bürgerkontakte erfolgreich behandelt, insgesamt 143 Sprechtage wurden abgehalten.

Die Justiz-Ombudsstellen sind nach nunmehr über drei Jahren Tätigkeit allseits anerkannt und bieten ein kundenfreundliches und professionelles Beschwerdewesen, das von der Bevölkerung sehr gut angenommen wird. Darüber hinaus findet die Tätigkeit der Justiz-Ombudsstellen bei Rechtsanwälten, Notaren und bei der Volksanwaltschaft positiven Anklang; sie würdigen deren effizientes Vorgehen bei der Behandlung der Anliegen.

Die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz-Ombudsstellen haben auch im Jahr 2010 unbürokratisch helfen können, sind Beschwerden nachgegangen und haben Ratsuchenden Auskünfte erteilt. Die Justiz-Ombudsstellen sind damit als effiziente Beschwerdestellen im Bereich der Gerichtsbarkeit etabliert und nicht mehr wegzudenken; sie leisten einen wertvollen Beitrag zum besseren Verständnis der bei Gericht geleisteten Arbeit.

Auffallend für das Jahr 2010 ist, dass ein erheblicher Prozentteil der BürgerInnen (39 %), die die Justiz-Ombudsstelle kontaktierten, sich nicht beschweren wollten, sondern vielmehr Rat oder Auskunft suchten; 31% der Anliegen betrafen Angelegenheiten der Rechtsprechung, in denen die Anfragenden mit dem Ausgang eines Verfahrens unzufrieden waren. 13% der Anfragen an die Justiz-Ombudsstellen bezogen sich auf Fragen außerhalb des Aufgabenbereichs der Justiz, z.B. Fragen zur Pensionsversicherung. In diesen Fällen informierte die Justiz-Ombudsstelle die Betreffenden, welche Stelle für ihr Anliegen zuständig ist, und stellte die entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung. Lediglich 10% der Beschwerden hatten die Verfahrensdauer zum Gegenstand, in 7% der Fälle war das Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gerichte betroffen.
     
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