Strengere Regelungen für die Vermittlung von Wertpapieren  

erstellt am
26. 07. 11

 Mitterlehner und Fekter: Mehr Beratungsqualität und Rechtssicherheit bei Anlageberatungen
Novellen im Ministerrat: Wirtschaftsminister und Finanzministerin reformieren Anlageberatungsberufe - Beruf Wertpapiervermittler ersetzt Finanzdienstleistungsassistent
Wien (bmwfj) - Auf Antrag von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und Finanzministerin Maria Fekter hat der Ministerrat am 26.07. die Novellen der Gewerbeordnung und des Wertpapieraufsichtsgesetzes beschlossen, mit denen das System der Anlageberatungsberufe reformiert und der neue Beruf eines Wertpapiervermittlers geschaffen wird. "Unsere Neuregelung soll die Beratungsqualität verbessern und mehr Rechtssicherheit für die Kunden schaffen", betonen Mitterlehner und Fekter. "Gerade die Finanzkrise hat deutlich gemacht, wie wichtig die Professionalisierung und Qualitätssicherung bei Anlageberatungen ist", sagt Mitterlehner. „Neben den Kunden wird auch die Tätigkeit der Wertpapiervermittler aufgewertet und im Sinne einer weiteren Professionalisierung ausgebaut“, so Fekter.

Die Eckpunkte der Novellen
Laut dem Ministerratsvortrag werden die bisher als freies Gewerbe eingestuften Tätigkeiten eines Finanzdienstleistungsassistenten dem neuen reglementierten Gewerbe „Wertpapiervermittler" zugeordnet. Finanzdienstleistungsassistenten benötigten bis dato keine Ausbildung, um Wertpapiere und Fondsprodukte zu vermitteln. Künftige Wertpapiervermittler müssen für den Berufseinstieg eine Schulung von mindestens 40 Stunden absolvieren, alle drei Jahre muss das Wissen in einem Lehrgang aktualisiert werden. "Die Fortbildungsverpflichtung soll die Beratungsqualität verbessern und zudem einen Anreiz zur Hauptberuflichkeit schaffen", so Mitterlehner.

Die notwendigen Schulungen können durch Einrichtungen der gesetzlichen Berufsvertretung oder der Erwachsenenbildung - wie etwa Wifi oder BFI - durchgeführt werden. Die derzeit rund 6.000 in Österreich tätigen Finanzdienstleistungsassistenten haben die Möglichkeit, binnen einer Übergangsfrist von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der Neuregelung eine Befähigungsprüfung abzulegen, wenn sie ihren Beruf als Wertpapiervermittler weiter ausüben möchten.

Wertpapiervermittler dürfen ihre Dienstleistung höchstens für drei Unternehmen, die von der Finanzmarktaufsicht (FMA) konzessioniert sind, erbringen. Bisher war dies unbegrenzt möglich. Die künftige Beschränkung soll dazu dienen, dass eine überschaubare Produktpalette gegeben ist und somit die Beratungsqualität gewährleistet wird. Zudem wird auch die aufsichtsrechtliche und haftungsmäßige Verantwortung verbessert, da der Adressat einer möglichen Haftung nun klarer bestimmbar ist.

Der Wertpapiervermittler hat dem Wertpapierkunden seinen Geschäftsherrn eindeutig offen zu legen und auf dessen Eintragung bei der FMA hinzuweisen. In Frage käme etwa eine eindeutige Nennung auf allen Geschäftspapieren oder eine sonstige eindeutige Auskunft. Erfolgt durch den Wertpapiervermittler keine eindeutige Offenlegung des vertragsgegenständlichen Geschäftsherrn gegenüber dem Kunden, so haften alle eingetragenen Geschäftsherren solidarisch. Dadurch fällt es dem Kunden bei Problemfällen leichter, seine Ansprüche geltend zu machen.

 

Hundstorfer begrüßt Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 
Neuer Gesetzesentwurf bringt strengere Regelungen für die Vermittlung von Wertpapieren
Wien (bmask) - Bei der Wertpapiervermittlung durch Finanzdienstleistungsassistenten ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen gekommen. Bei den Konsumentenschutzorganisationen hatten sich Beschwerden über einzelne, vorwiegend für Strukturvertriebe oder für mehrere Auftraggeber tätige Vermittler gehäuft. Besonders die mangelnde oder fehlende Beratung wurde kritisiert. Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer zeigt sich vor diesem Hintergrund erfreut über den am 26.07. im Ministerrat beschlossenen Gesetzesentwurf zur Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetz und der Gewerbeordnung: "Die strengere Regelung schafft bessere Rahmenbedingungen am Finanz- und Wertpapiermarkt. Die neue gesetzliche Regelung gewährleistet mehr Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher", so Hundstorfer.

In Zukunft wird ein reglementiertes Gewerbe für Wertpapiervermittler geschaffen, das unter Anderem eine Beschränkung der Zahl der Auftraggeber, Aus- und Fortbildungsvorschriften, genau definierte Tätigkeitsbereiche und konkrete Haftungsvorschriften vorsieht. Künftig haften zudem alle Auftraggeber solidarisch, wenn sich der Vermittler nicht ausreichend deklariert.

Nach der bisherigen Rechtslage konnten Finanzdienstleistungsassistenten Veranlagungen von Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen an VerbraucherInnen vermitteln, ohne dass dafür der Nachweis von Finanzdienstleistungskenntnissen erforderlich war. Zusätzlich waren Finanzdienstleistungsassistenten oftmals für mehrere Auftraggeber tätig, wodurch es kaum Transparenz bei den Vertretungsverhältnissen gab.

Spätestens in 2 Jahren soll es nur mehr ausgebildete Vermittler geben.
     

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