Urteil im Scheuch-Prozess  

erstellt am
02. 08. 11

 Scheuch zu Haftstrafe verurteilt
18 Monate, davon sechs unbedingt
Klagenfurt (oe1.orf.at) - Kärntens Landeshauptmann-Stellvertreter und FPK-Obmann Uwe Scheuch ist vom Landesgericht Kärnten zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, sechs davon unbedingt. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte Scheuch das Verbrechen der Geschenkannahme durch Amtsträger vorgeworfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Richter: Tatbestand erfüllt
Der von der Korruptionsstaatsanwaltschaft geortete Tatbestand der Geschenkannahme sei erfüllt, begründete Richter Christian Liebhauser-Karl das Urteil. Er verwies auf ein Tonbandprotokoll, das von niemandem bestritten worden sei, so Liebhauser-Karl. Für den Richter handelt es sich auch nicht um ein abstraktes, sondern um ein konkretes Amtsgeschäft. Dieses besteht für ihn darin, dass es bei Projekten naturgemäß um Förderzusagen geht, die zwingend mit der Bewilligung durch die Landesregierung verbunden ist.

"Generalprävention"
Die Höhe der Strafe von 18 Monaten teilbedingt begründete der Richter mit der "Generalprävention". "Es gehe darum, andere von solchen Taten abzuhalten", so Liebhauser-Karl. Zudem habe Scheuch bis zum Schluss seine Handlungen "bagatellisiert".

Verteidigung abgewiesen
Der Verteidiger Scheuchs, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, hatte einen Freispruch beantragt, mit der Begründung, sein Mandant sei nie in der Position gewesen, in ein Staatsbürgerschaftsverfahren einzugreifen. Scheuchs Verteidigung hat volle Berufung angemeldet.

Staatsbürgerschaft gegen Spende
Scheuch soll im Juni 2009 für das Beschaffen einer Staatsbürgerschaft für einen Russen Geld für die Parteikasse verlangt haben. Damals gehörten die Kärntner Freiheitlichen noch zum BZÖ. Das Gespräch wurde auf Tonband aufgezeichnet. In diesem Gespräch ist der bekannte Satz gefallen, die Staatsbürgerschaft sei bei ausländischen Investoren "part oft he game".

"Unverblümte" Bestechlichkeit
Die Korruptionsstaatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer gemeint, mit solcher Deutlichkeit und Unverblümtheit wie Uwe Scheuch habe noch nie ein hoher Amtsträger öffentlich wahrnehmbar einen Vorteil verlangt und sich als bestechlich erwiesen. Offenbar konnte sich der Richter dieser Argumentation weitgehend anschließen.

 

Rudas: Scheuch muss sofort zurücktreten
Strache muss Konsequenzen ziehen - Scheuch keine Sekunde länger tragfähig - Ausschluss notwendig
Wien (sk) - Die Verurteilung Uwe Scheuchs muss unmittelbare Konsequenzen haben, betonte SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas am 02.08. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. "Es ist eine Frage der politischen Kultur und des persönlichen Anstands, nach so einem Urteil zurückzutreten. Gerade ein Politiker hat den Rechtsstaat zu achten und sich seiner Vorbildfunktion bewusst zu sein", bekräftigte Rudas. Die Bundesgeschäftsführerin forderte FPÖ-Parteiobmann HC Strache zum Ausschluss Scheuchs auf. Eine Verurteilung dieser Größenordnung dulde keinen Aufschub, ein Rücktritt ist sofort notwendig.

"Wer mit einer Staatsbürgerschaft handelt, hat als Abgeordneter ausgedient", sagte Rudas. Gerade die Rechtsparteien, die permanent mit Anklagen wie "Asylmissbrauch" und "Zuwanderungsschwemme" hetzen, zeigen hier ihre Doppelmoral. "Die Staatsbürgerschaft soll anscheinend niemandem zuerkannt werden, außer es geht eine Parteispende an Scheuch und Co.", so Rudas.

Strache müsse sich jetzt seinem Landesparteivorsitzenden widmen und ihn ausschließen. Es zeige sich wieder einmal, dass mit der FPÖ und ihren Mannen kein Staat zu machen ist. "Nach dem Ausschluss Königshofers, auf dessen Facebook-Seite munter weitergehetzt wird, und dem Vergleich von Polizeiarbeit mit der Arbeit in NS-Vernichtungslagern, kommt nun schon der nächste Skandal", so Rudas. Nun müssen Konsequenzen gezogen werden.

 

Rauch: Strache soll für Ordnung in eigenen Reihen sorgen
Selbst verpasstes Saubermann-Partei-Image der FPÖ ist endgültig Geschichte – Sommerlicher Frühjahrsputz in FPÖ muss weitergehen
Wien (övp-pd) - "Ein halbes Jahr unbedingt für Uwe Scheuch – nun muss der sommerliche Frühjahrsputz in der FPÖ weitergehen", hält ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch zum Scheuch-Urteil fest. "Wenn FPÖ-Chef-Strache nach der Causa Königshofer schon mal beim Aufräumen ist, kann er ja gleich bei seinem verurteilten Parteikollegen Scheuch weitermachen. Strache ist gefordert, für Ordnung in seinen Reihen zu sorgen. Das selbst verpasste Saubermann-Partei-Image der FPÖ ist endgültig Geschichte. Mit diesem Urteil ist Scheuch für politische Ämter endgültig untragbar geworden."

 

Kickl: Scheuch-Urteil ist Schandfleck für Österreichische Justiz
Richter von Verurteilungsabsicht offenbar regelrecht besessen
Wien (fpd) - Von einer "Politjustiz der übelsten Sorte gegen einen Unbescholtenen und Unschuldigen", sprach der freiheitliche Generalsekretär Herbert Kickl, angesichts des Skandalurteils von Klagenfurt. Dieses Fehlurteil werde als Schandfleck in die Geschichte der Justiz eingehen. Vor den Augen der Öffentlichkeit wurde hier klar politisch-motiviert versucht, die Freiheitlichen in der Person von Uwe Scheuch zu kriminalisieren, weil sie demokratisch durch die Regierung nicht in den Griff zu bekommen seien, so Kickl.

Der Richter sei offenbar von Anbeginn an von seiner Verurteilungsabsicht regelrecht besessen gewesen und habe das Urteil wohl schon fix und fertig mitgebracht. Anstatt nach Gerechtigkeit zu suchen habe er den Willen der Politisch-Etablierten in Österreich im Gerichtssaal eiskalt vollzogen. Ein Indiz dafür sei z.B., dass eine Presseaussendung der SPÖ zeitgleich mit der APA-Meldung des verkündeten Urteils im OTS aufgetaucht sei, so Kickl, der es damit als erwiesen sieht, dass die SPÖ schon vorher gewusst habe, welches "Urteil" herauskommen würde.

In seiner ganzen Verhandlungsführung habe der Richter den Kern der Rechtsfrage beharrlich negiert und jedes einzelne der vielen Argumente der Entlastung eiskalt abgewiegelt. "So etwas kommt sonst nur in totalitären Regimen vor", so Kickl, der die Seriosität der gesamten österreichischen Justiz durch das skrupellose Agieren gewisser Kreise, zu denen der Klagenfurter Richter genauso gehöre, wie der grüne Leiter der so genannten Korruptionsstaatsanwaltschaft und jene Verantwortlichen im OGH, die auf der Verhandlung in Klagenfurt bestanden hätten, nun endgültig massiv bedroht sieht. Offenbar seien Freiheitliche in den Erwägungen der politischen Dauerverlierer Freiwild für politisch motivierte Richter, sagte Kickl, der den Entschluss Scheuchs nun in Berufung zu gehen, voll unterstützt. "Eine derartige Gesinnungsjustiz muss unseren entschiedensten Widerstand entgegen gesetzt bekommen", betonte Kickl.

Es sei für jedermann, der das Geschehen verfolge, klar ersichtlich, dass in Österreich eindeutig mit zweierlei Maß gemessen werde, kritisierte Kickl, der auf den Fall Burgstaller verwies, bei dem die Salzburger Landeshauptfrau völlig unbeschadet aus der Staatsbürgerschaftsaffäre um Kunstmäzen Igor Vidyaev ausgestiegen sei, dem für seine Sponsorentätigkeit für die Salzburger Osterfestspiele die österreichische Staatsbürgerschaft versprochen und gegeben worden sei. Hier lägen alle Fakten am Tisch bis hin zur Intervention bei Bundeskanzler Faymann. "Aber bei der roten Burgstaller wird kein Finger krumm gemacht, während auf Uwe Scheuch, wo es rein gar nichts zu verurteilen gibt, mit dem juristischen Bihander eingeschlagen wird", so Kickl.

Das "Geschwür" um das es in diesem konkreten Fall gehe, sei nicht wie es der Richter in seiner Urteilsbegründung formulierte, irgendeine Korruption, weil diese zu keiner Sekunde gegeben war, sondern ein parteiisch agierender Richter, der sich ermächtigt fühlte, als willfähriger politischer Handlanger gegen einen unliebsamen Mitbewerber zu agieren, so Kickl.

"Während in Österreich z.B. verurteilte Kinderschänder oder Gewalttäter mit Glaceehandschuhen angegriffen werden, wird an einem unbescholtenen Politiker, der nicht einmal die theoretische Möglichkeit gehabt hätte, den ihm vorgeworfenen Tatbestand zu begehen, ein Exempel statuiert", kommentierte Kickl dieses Skandalurteil. "Die Bevölkerung wird erkennen welches degoutantes Spiel hier gespielt wird", so Kickl, der betonte, dass sich die FPÖ auch durch solche Methoden nicht stoppen lassen wird.

 

Ebner: FPK und FPÖ müssen Konsequenzen ziehen
Scheuch noch immer Teil der "glorreichen Sieben" der FPÖ, Herr Strache?
Wien (bzö) - "FPK und FPÖ sind gefordert, sofort Konsequenzen aus der heutigen Verurteilung von Uwe Scheuch zu ziehen. Dörfler und Strache müssen den Rücktritt von Uwe Scheuch erzwingen", so BZÖ-Generalsekretär Christian Ebner in einer ersten Reaktion auf das Urteil im Prozess gegen Uwe Scheuch. "Nach dem Fall Königshofer müssen Strache und Dörfler jetzt bei Scheuch sofort handeln", so Ebner, der auf die Begründung des Richters verweist: "Es lag ein konkretes Amtsgeschäft vor. Der Tatbestand ist etwas, dass ein Fordern zugrunde hat. 'I will, dass etwas übrig bleibt', haben Sie laut Tonband gesagt. Der Tatbestand ist somit erfüllt. Sie müssen sich entgegenhalten lassen, dass Sie das Vertrauen, der Bevölkerung, vor allem der Jugend, in die Politik weiter erschüttert haben. Ihre Aussage 'Es ist eh nix passiert' zeigt, wie verharmlosend sie das alles gesehen haben."

Ebner erinnert FPÖ-Chef Strache abschließend daran, dass er Scheuch noch im Mai 2010 als Teil der zukünftigen "glorreichen sieben Persönlichkeiten", die die Zukunft der FPÖ darstellen, genannt hat.

 

 Kogler: Strache muss Uwe Scheuch zum Rücktritt zwingen
Strache soll seinen Kleptomanen- und Germanenbetrieb ausmisten
Wien (grüne) - "FP-Obmann Strache muss Uwe Scheuch nach dem heutigen Urteil sofort aus dem Verkehr zu ziehen und zum Rücktritt zwingen. Die FPÖ ist ein Sammelbecken für Staatsbürgerschaftsverscherbler, illegale Parteispenden- und Schmiergeldeintreiber sowie rechte Hetzerinnen. Strache soll seinen Kleptomanen- und Germanenstall ausmisten. Blöd nur, dass er dann bald allein Paintball spielen muss", stellt Werner Kogler, stv. Bundessprecher der Grünen, nach dem Urteilsspruch über Scheuch fest.

 

Landeshauptmann Gerhard Dörfler
Klagenfurt (lpd) - In einer ersten Reaktion bezeichnet Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler das Urteil gegen LHstv. Uwe Scheuch als ein unerwartetes und krasses Fehlurteil und teilt damit die Einschätzung vieler Rechtsexperten.

Der Kärntner Landeshauptmann geht nicht davon aus, dass das Urteil in dieser Form vor dem Oberlandesgericht in Graz halten wird. Daher ist für ihn auch klar, dass jemand, der nicht rechtskräftig verurteilt ist, von niemandem zum Rücktritt aufzufordern ist. Denn im Rechtsstaat gelten der Instanzenzug und die Rechtskraft einer Entscheidung für alle Bürger gleich.
 
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