Begutachtungsentwurf zum Energieausweis-Vorlage-Gesetz   

erstellt am
08. 08. 11

Das Bundesministerium für Justiz hat den Ministerialentwurf für ein neues Energieausweis-Vorlage-Gesetz zur allgemeinen Begutachtung versandt.
Wien (bmj) - Mit diesem Gesetzesvorhaben soll die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Gebäuderichtlinie) umgesetzt werden. Ziel der neuen Gebäuderichtlinie ist es, durch effizientere Regeln noch stärkere Impulse zur Senkung des Energieverbrauchs im Gebäudesektor und zum verstärkten Einsatz von erneuerbarer Energie zu setzen.

Neu im Vergleich zum bisherigen Recht ist die Verpflichtung, die Energieeffizienzklasse des Objekts bereits in Verkaufs- oder Vermietungsinseraten anzugeben. Zusätzlich sollen künftig bundesweit einheitliche Ausnahmeregeln für bestimmte Gebäudekategorien gelten. Auch die Rechtsfolgen der Ausweisvorlage und der Verletzung von Vorlage- und Aushändigungspflicht werden klarer geregelt.

Das neue Gesetz soll mit 1. Januar 2012 in Kraft treten; die Begutachtungsfrist endet am 30. September 2011.

Das bisher geltende Energieausweis-Vorlage-Gesetz aus dem Jahr 2006 soll aufgehoben werden.
     
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