Hundstorfer: "10 Jahre Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH - 10 Jahre Sicherheit für ArbeitnehmerInnen"   

erstellt am
19. 08. 11

Finanzierung langfristig gesichert - Beitragssatz bleibt konstant
Wien (bmask) - Vor 10 Jahren wurde die Verwaltung des Insolvenzentgelt-Fonds(IEF) auf eine privatrechtliche organisierte GmbH, die IEF-Service GmbH, übertragen. Aus diesem Anlass hat Sozialminister Rudolf Hundstorfer gemeinsam mit dem Geschäftsführer der IEF-Service GmbH, Christian Steyrer, am 18.08. bei einer Pressekonferenz Bilanz gezogen. "In den letzten 10 Jahren konnten an rund 330.000 betroffene ArbeitnehmerInnen rund 2,5 Milliarden Euro an Insolvenzentgelt ausbezahlt werden. Die Ansprüche der ArbeitnehmerInnen sind im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers durch den IEF gesichert ", so Hundstorfer. "Die ArbeitnehmerInnen können sich darauf verlassen, dass sie ihre ausstehenden Ansprüche im Fall einer Insolvenz ihres Arbeitsgebers in jedem Fall ausbezahlt bekommen", unterstrich der Minister.

Der IEF ist daher ein Versicherungssystem. "Alle Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen, müssen den IESG-Beitrag in Form eines Zuschlags zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag im Rahmen der Lohnnebenkosten abführen", so Hundstorfer. Der IEF habe den gesetzlichen Auftrag, Löhne, Gehälter und Beendigungsansprüche der von einer Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffenen Arbeitnehmer sicher und so rasch wie möglich zuzuerkennen, erläuterte Hundstorfer.

"Eine weitere wichtige Funktion des IEF ist die Absicherung unseres dualen Ausbildungssystems seit 2006. Das war eine langjährige Forderung der Gewerkschaft. Alle Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen, müssen in den Fonds über den IESG-Beitrag einzahlen. Aber nur jene Unternehmen, die dann auch tatsächlich Lehrlinge ausbilden, bekommen Förderungen wieder ausbezahlt. Der IEG ist daher auch ein Art Ausgleichsfonds zwischen Betrieben, die ausbilden und jenen, die nicht ausbilden", sagte der Minister. Der IEF leiste daher wichtige Beiträge für die Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher. Die ausbezahlten Mittel fließen in die Lehrlingsausbildungsprämie wie auch in die betriebliche Lehrlingsförderung. Auch in den kommenden Jahren werden jährlich rund 160 Millionen Euro für diesen Zweck vom IEF bereitgestellt, erläuterte Hundstorfer.

"Dass die Ziele der Ausgliederung des IEF in eine GmbH erreicht wurden, ist anhand der erheblichen Senkung der Verfahrensdauer ersichtlich. Im Jahr 2010 konnte die Dauer der Enderledigung auf drei Monate reduziert werden. Eines meiner Anliegen war und ist immer auf eine rasche Auszahlung der Ansprüche zu drängen, jedoch unter ständiger Beibehaltung der Prüf- und Entscheidungsqualität, erklärte der Geschäftsführer der IEF-Service GmbH, Christian Steyrer. Liegen bei der Prüfung aber alle notwendigen Unterlagen vor und ist die Höhe der Ansprüche unstrittig, kommt es sofort zu einer ersten Zahlung, die auch schon nach einem Monat erfolgen kann. Die Überweisung des Insolvenzentgelts erfolgt am selben Tag bzw. max. innerhalb von 3 Tagen ab der Entscheidung. Denn das Motto der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IEF lautet "Wer schnell hilft, hilft doppelt", so Steyrer.

Die Wirtschaftskrise hat in der Bilanz des IEF deutliche Spuren hinterlassen. Zahlte der IEF im Jahr 2008 noch 208 Millionen Euro Insolvenzentgelt an die betroffenen ArbeitnehmerInnen aus, so stieg der Betrag im Jahr 2009 um mehr als 33 Prozent auf 277 Millonen Euro an. "Trotz der gestiegenen Auszahlungen bleibt der IESG -Beitragssatz von 0,55 Prozent für alle Unternehmen für 2011 und 2012 konstant. Die künftigen Ansprüche von Betroffenen sind trotz der Belastungen, die durch die Krise entstanden sind, aufgrund der guten Konjunkturentwicklung und neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen langfristig bis 2015 gesichert. Eine ausreichende Dotierung des Insolvenzentgelt Fonds ist vorhanden", erläuterte der Sozialminister.

Seit 1.7.2011 müssen wieder für ArbeitnehmerInnen ab dem 58. Lebensjahr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet werden. Bislang waren ArbeitnehmerInnen über dem 58. Lebensjahr von der Leistung von ALV-Beiträgen befreit. 41 Prozent dieser Mehreinnahmen in den Jahren 2011 bis 2015 werden dem IEF zu Gute kommen. Zudem wird die für 2014 geplante Ausweitung dieser Befreiung auf Personen ab 57 Jahren erst ab 2018 gelten. "Wir gehen dabei davon aus, dass dem IEF aus diesem Titel bis 2015 rund 328 Mio. Euro zufließen", so Hundstorfer.

"Mit dem Instrumentarium des IEF können die ArbeitnehmerInnen jedenfalls sicher sein, dass sie ihre ausstehenden Ansprüche im Fall einer Insolvenz ihres Arbeitgebers in jedem Fall ausbezahlt bekommen", so der Sozialminister abschließend.
     
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