Kaiser: Änderung des Bestattungsgesetzes soll Naturbestattungen ermöglichen   

erstellt am
02. 09. 11

Bald kein Friedhofszwang mehr in Kärnten
Klagenfurt (lpd) - Laut dem zuständigen Referenten LHStv. Peter Kaiser sollen verstorbene Kärntnerinnen und Kärntner nach ihrer Einäscherung in Hinkunft auch in der freien Natur ihre letzte Ruhestätte finden können, wenn sie oder ihre Angehörigen das wünschen. Konkret hat er am 02.09. einen Entwurf zur Änderung des Kärntner Bestattungsgesetzes präsentiert, wonach die so genannte Naturbestattung ausdrücklich als neue Bestattungsart - neben der Erd- und der Feuerbestattung - rechtlich genehmigt und geregelt wird.

"Die Kärntnerinnen und Kärntner sollen die Möglichkeit haben, ihre oder die letzte Ruhestätte von Familienangehörigen so wählen zu können, wie es ihrem Wunsch entspricht. Das ist für mich eine Frage des Respekts und des Anstandes, den die Menschen sich von der Politik erwarten", so Kaiser.

Der Gesetzesentwurf geht nun in Begutachtung durch die Mitglieder der Landesregierung und sollte dann noch in diesem Jahr im Kärntner Landtag beschlossen werden. Die Naturbestattung wird im Gesetzesentwurf als "Verstreuen der Leichenasche innerhalb der Bestattungsanlage oder Einbringen der Urne in das Erdreich" definiert. Bestattungsanlagen sind demzufolge eigens zu genehmigende naturbelassene Flächen.
     
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