Intelligente Instrumente verbessern die Anwendung des EU-Rechts   

erstellt am
30. 09. 11

Brüssel (ec,europa) - Die Europäische Kommission hat ihren 28. Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts (2010) herausgegeben. Der Bericht zeigt eine Abnahme der Anzahl von Vertragsverletzungsverfahren, die von der Kommission gegen Mitgliedsstaaten wegen Nicht-Anwendung des EU-Rechts eingeleitet wurden. Eine neue Arbeitsmethode, EU-Pilot, hat eine wichtige Rolle im Umgang mit möglichen Vertragsverletzungen gespielt.

Ende 2010 war die Kommission mit etwa 2100 Verletzungsfällen befasst, 28% weniger als 12 Monate zuvor. Der umfassendere Gebrauch von EU-Pilot, einer innovativen Online-Plattform für Informationsaustausch zwischen der Kommission und fast allen Mitgliedsstaaten, hat in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle gespielt. Für durch Bürger und Unternehmen aufgeworfene Fragen verwenden die Kommission und 25 Mitgliedstaaten EU-Pilot, um schnelle Lösungen zu Problemen bezüglich des EU-Rechts zu finden.

Bürger und Unternehmen tragen weiterhin viel dazu bei, die korrekte Anwendung der EU-Regeln sicherzustellen: fast die Hälfte aller Fälle hatten ihren Ursprung in Beschwerden, die von der Öffentlichkeit eingereicht wurden. Die Kommission registrierte im letzten Jahr mehr als 4000 Beschwerden und Anfragen. In vielen Fällen führte die Beschwerde zu weiteren Untersuchungen und die Kommission forderte die nationalen Behörden auf, die aufgeworfenen Probleme zu untersuchen. 2010 wurden 81% der Antworten der Mitgliedsstaaten von der Kommission akzeptiert. EU-Pilot hat sich folglich als ein leistungsfähiges Hilfsmittel erwiesen, um Kosten und Zeit eines formalen Gerichtsverfahrens (nach Artikel 258 und 260 AEUV) zu vermeiden. 25 Mitgliedsstaaten benutzen bereits EU-Pilot. Das Ziel der Kommission ist die Nutzung des Systems durch alle Mitgliedstaten bis Ende 2011 zu erreichen.

In den Fällen, in denen die von den nationalen Behörden vorgeschlagenen Lösungen dem EU-Recht nicht entsprachen, leitete die Kommission formelle Verfahren ein. Nur 114 Fälle mussten an den Gerichtshof verwiesen werden, während 873 Streitfälle vorher geschlossen werden konnten. Umwelt, Binnenmarkt & Dienstleistungen und Steuern blieben die drei Bereiche mit den meisten Vertragsverletzungen (52% aller Fälle).

Späte Umsetzung beeinträchtigt noch immer den Nutzen der EU
2010 stellte die Kommission eine größere Anzahl von Fällen einer zu späten Umsetzung fest. Daraus ergab sich eine größere Anzahl von Vertragsverletzungsverfahren (855) als in 2009 (531). Bemühungen der Mitgliedsstaaten halfen jedoch, mehr als Hälfte dieser 855 Fälle bis Ende 2010 zu schließen. Der Rest zuzüglich des Rückstandes aus dem vorhergehenden Jahr ergab 470 noch offene Fälle. Die meisten Fälle später Umsetzung betreffen die Politikfelder Umwelt, Binnenmarkt & Dienstleistungen, Transport, Zusammenarbeit im Bereich der Justiz und Grundrechte. Das "Scoreboard" Nr. 23, das ebenfalls heute veröffentlicht wird, stellt den Fortschritt der Mitgliedsstaaten bezüglich der Umsetzung von Binnenmarkt spezifischen Richtlinien dar.
     
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