EU-weite Maßnahmen gegen rechtswidrige Internetauftritte von Kartenbüros   

erstellt am
29. 09. 11

Resümee ein Jahr nach Prüfung der Internetauftritte: rund 60 Verstöße gegen Konsumentenschutzrecht bereinigt
Wien (bmask) - Im Rahmen eines EU-weiten Netzwerks von Konsumentenschutzbehörden beteiligen sich regelmäßig die Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island an einer gemeinsamen Aktion zur Marktüberwachung. Bei dieser als "Sweep" (engl. fegen, kehren) bezeichneten Initiative surfen Konsumentenschutzeinrichtungen der teilnehmenden Staaten im Internet und überprüfen in bestimmten Branchen Webseiten auf die Einhaltung konsumentenschutzrechtlicher Standards. Bei Vorliegen von Verstößen werden Maßnahmen zur Herstellung des rechtskonformen Zustandes ergriffen. Die koordinierende Tätigkeit für Österreich wird dabei vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wahrgenommen.

Im Juni des Vorjahres standen Webseiten, die Karten für Freizeitveranstaltungen - Konzerte, Sportveranstaltungen etc. - vertreiben, also insbesondere Kartenbüros, im Blickwinkel der Internetrecherche. Untersucht wurde, ob gesetzlich vorgesehene Informationen in klarer und verständlicher Weise auf den Webseiten zu finden sind. Unter diese Informationspflichten fallen etwa Informationen über das Kartenbüro selbst bzw. dessen Dienstleistung, den Preis einschließlich allfälliger Versandkosten und die Zahlungsarten. Weiters wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einhaltung des Konsumentenschutzrechts überprüft.

"Solche EU-weiten Aktionen sensibilisieren die Unternehmen und dienen der Einhaltung der Konsumentenschutzvorschriften, wie auch Rückfragen aus der Branche belegen", betont Konsumentenschutzminister Hundstorfer.

In Österreich ergab eine genauere Überprüfung nach den Internetsurftagen des Vorjahrs, dass bei sieben der zehn ausgewählten Seiten Verstöße gegen Konsumentenschutzvorschriften vorlagen. Insgesamt waren rund 60 Gesetzesverstöße aufzufinden. Zu beanstanden waren vor allem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kartenbüros. Im Kleingedruckten fanden sich unter anderem Klauseln, welche eine nachträgliche Preiserhöhung ermöglichen sollten oder Rechtsansprüche der KonsumentInnen wegen verspäteter Lieferung der Eintrittskarten ebenso ausschließen sollten wie Schadenersatzansprüche. Informationsvorschriften wurden nur in einem Fall verletzt.

Die Aktivitäten der Durchsetzungsphase fielen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, welches mit dem Verein für Konsumenteninformation zusammenarbeitete und des Bundeskartellanwalts. Sämtliche Unternehmen erklärten sich nach Erhalt der Unterlassungsaufforderung außergerichtlich bereit, die Verstöße einzustellen.

"Manche Verstöße haben die Unternehmen sogar eingestellt, noch bevor sie kontaktiert wurden. Dies ist ein deutlicher Hinweis auf die positive Bewusstseinsbildung solcher Aktionen", so Konsumentenschutzminister Hundstorfer.
     
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