Finanztransaktionssteuer  

erstellt am
28. 09. 11

Der Finanzsektor wird zur Kasse gebeten
Brüssel (ec.europa) - Die EU-Kommission hat am 28.09. ihren Vorschlag für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgestellt. Die Steuer würde auf alle zwischen Finanzinstituten durchgeführten Transaktionen mit Finanzinstrumenten erhoben werden, sofern mindestens eine Transaktionspartei in der Europäischen Union ansässig ist. Der Handel mit Anteilen und Anleihen würde mit einem Steuersatz von 0,1 % und Derivatkontrakte mit einem Steuersatz von 0,01 % besteuert werden. Dadurch wären jährliche Einnahmen von etwa 57 Milliarden EUR möglich. Nach dem Vorschlag der Kommission soll die Steuer am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Die Kommission hat aus zwei Gründen die Einführung einer neuen Steuer auf Finanztransaktionen vorgeschlagen:

  • Erstens soll sichergestellt werden, dass der Finanzsektor in Zeiten der Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten einen angemessenen Beitrag leistet. Der Finanzsektor hatte einen wesentlichen Anteil an der Entstehung der Wirtschaftskrise, während die Regierungen und damit die Bürger Europas die Kosten für die massiven durch Steuergelder finanzierten Rettungspakete für den Finanzsektor getragen haben. Zudem wird der Sektor im Vergleich zu anderen Sektoren gegenwärtig zu gering besteuert. Der Vorschlag würde zu erheblichen zusätzlichen Steuereinnahmen aus dem Finanzsektor führen, die den öffentlichen Kassen zufließen sollen.
  • Zweitens würde ein koordinierter Rahmen auf EU-Ebene zur Stärkung des EU-Binnenmarktes beitragen. Gegenwärtig wenden zehn Mitgliedstaaten eine Art Finanztransaktionssteuer an. Durch den Vorschlag würden neue Mindeststeuersätze eingeführt und die unterschiedlichen in der EU bereits bestehenden Finanztransaktionssteuern harmonisiert. Dies wird zur Verringerung von Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt beitragen, von riskanten Handelsgeschäften abhalten und die regulatorischen Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Krisen ergänzen. Die Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene würde die Position der EU in der Debatte über gemeinsame Regeln zur Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer, insbesondere im Rahmen der G20, stärken.


Die Einnahmen durch die Steuer würden zwischen der EU und den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Ein Teil der Steuer würde als EU-Eigenmittelquelle genutzt werden, durch die die nationalen Beiträge teilweise verringert werden könnten. Die Mitgliedstaaten können sich zu einer Erhöhung des Einnahmeteils entscheiden, indem sie Finanztransaktionen mit einem höheren Steuersatz belegen.

Algirdas Šemeta, Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: „Mit diesem Vorschlag wird die Europäischen Union zum Wegbereiter für die Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer. Unser Vorschlag ist wohl durchdacht und praktikabel. Ich bin mir sicher, dass diese Steuer die Erwartungen der EU-Bürger im Hinblick auf einen angemessenen Beitrag des Finanzsektors erfüllt. Zudem bin ich zuversichtlich, dass unsere Partner in der G20 einsehen werden, dass es in ihrem Interesse liegt, uns auf diesem Weg zu folgen.“

Hintergrund
Infolge der Krise stieg die öffentliche Verschuldung in allen 27 Mitgliedstaaten von weniger als 60 % des BIP im Jahr 2007 in den darauffolgenden Jahren auf 80 % an. Der Finanzsektor erhielt erhebliche finanzielle Unterstützung vonseiten der Regierungen. Die EU-Mitgliedstaaten wendeten im Verlauf der Krise 4,6 Billionen Euro zur Rettung des Finanzsektors auf. Zusätzlich hat der Finanzsektor in den vergangenen Jahren von niedrigen Steuern profitiert. So kommt der Finanzsektor aufgrund der Mehrwertsteuerbefreiung auf Finanzdienstleistungen jährlich in den Genuss von Steuervorteilen in Höhe von ca. 18 Milliarden Euro. Eine neue den Finanzsektor belastende Steuer würde sicherstellen, dass die Finanzinstitute einen Beitrag zu den Kosten der Bewältigung der Wirtschaftskrise leisten, und sie von riskanten und unproduktiven Handelsgeschäften abhalten.

Durch die Finanztransaktionssteuer sollen 85 % der zwischen Finanzinstituten durchgeführten Transaktionen besteuert werden. Bürger und Unternehmen wären von der Steuer ausgenommen. Hypotheken, Kredite, Versicherungsverträge und andere normale Finanztätigkeiten von Privatpersonen oder kleinen Unternehmen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Vorschlags.

Die Kommission hat die Möglichkeit der Besteuerung des Finanzsektors auf EU-Ebene seit einigen Monaten geprüft. Am 29. Juni 2011 hat die Kommission im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen erklärt, dass sie einen Vorschlag für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer als neue Eigenmittelquelle für den EU-Haushalt vorlegen werde.

Nach diesem Beschluss wurden verschiedene Steuerinstrumente analysiert, mit denen der Finanzsektor dazu gebracht werden könnte, zur Erholung der EU-Wirtschaft beizutragen.

Gleichzeitig hat die Kommission seit 2009 gemeinsam mit ihren internationalen Partnern in der G20 (auf den Gipfeln von Pittsburgh und Toronto) Möglichkeiten zur Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer erörtert.

Nächste Schritte
Der Vorschlag wird mit allen Mitgliedstaaten im EU-Ministerrat erörtert werden, bevor ihn die Kommission auf dem G20-Gipfel im November vorstellen wird.

   

Gemeinsame Regeln für eine Finanztransaktionssteuer
Häufig gestellte Fragen

1. Allgemeiner Hintergrund

Weshalb hat die Kommission eine neue Steuer für den Finanzsektor vorgeschlagen?
Aus den folgenden zwei Gründen:

  • Der Finanzsektor würde einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Krise leisten, nachdem er seit Beginn der gegenwärtigen Krise erhebliche finanzielle Unterstützung vonseiten der Regierungen erhalten hat.
  • Ein koordinierter Rahmen auf EU-Ebene würde dazu beitragen, einen stärkeren Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu schaffen und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und von riskanten Handelsgeschäften abzuhalten; zudem hätte er eine starke Signalwirkung für die Einführung einer solchen Steuer weltweit.


Weshalb ist eine Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene erforderlich?
Eine harmonisierte Steuer auf EU-Ebene sollte eingeführt werden, um einen stabilen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu schaffen. Die Finanztransaktionssteuer würde Steuerhinterziehung vorbeugen, Doppelbesteuerung verhindern und Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt verringern. Das Ziel des Vorschlags könnte auf einzelstaatlicher Ebene nicht ausreichend verwirklicht werden.

Wird die Einführung einer Finanztransaktionssteuer allgemein befürwortet?
Ja. Dem jüngsten Eurobarometer zufolge befürworten 65 % der europäischen Bürger eine Finanztransaktionssteuer. Wird gegenwärtig der Finanzdienstleistungssektor im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen bevorzugt behandelt?

Ja. Finanzdienstleistungen sind in den meisten Fällen von der Mehrwertsteuer befreit (aufgrund von Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage). Dies führt zur Minderbesteuerung von Finanzdienstleistungen.

Zudem profitiert der Finanzsektor von sehr hohen Gewinnspannen und der Tatsache, dass er in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise von den Regierungen geschützt wird.

Weshalb setzt sich die Kommission für eine weltweite Finanztransaktionssteuer ein?
Eine Finanztransaktionssteuer ist nicht nur auf EU-Ebene, sondern weltweit erforderlich, da die Finanzmärkte zunehmend miteinander vernetzt sind und über eine globale Dimension verfügen. Mit dem Vorschlag einer Finanztransaktionssteuer zunächst auf EU-Ebene möchte sich die Kommission in eine Position begeben, in der sie sich im Rahmen der G20 für eine weltweite Steuer einsetzen kann.

Seit 2009 hat die Kommission wiederholt im Rahmen der G20 (Pittsburgh, Toronto) die Einführung einer Finanztransaktionssteuer erörtert. Mit Unterstützung der gegenwärtigen französischen Präsidentschaft der G20 könnte die Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer auf dem nächsten G20-Gipfel am 3./4. November in Cannes auf der Tagesordnung stehen.

2. Begriffsbestimmungen

Was ist eine Finanztransaktionssteuer?
Eine Finanztransaktionssteuer (FTT) ist eine Steuer, die gewöhnlich zu einem sehr niedrigen Steuersatz auf alle Finanztransaktionen erhoben wird. Eine Finanztransaktion bezeichnet den Austausch von Finanzinstrumenten zwischen Banken oder anderen Finanzinstituten. Die in Frage stehenden Finanzinstrumente umfassen Wertpapiere, Anleihen, Anteile und Derivate.

Sie umfassen nicht die normalerweise von Privatkundenbanken für ihre Kunden (private Haushalte oder Unternehmen) durchgeführten Transaktionen, es sei denn diese beziehen sich auf den Kauf oder Verkauf von Anleihen oder Anteilen.

Was ist ein Finanzinstitut?
Die im Vorschlag der Kommission enthaltene Definition des Begriffs Finanzinstitut deckt zur Verhinderung der Steuerumgehung eine breite Palette von Einrichtungen ab und schließt insbesondere Wertpapierunternehmen, geregelte Märkte, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwalter, alternative Investmentfonds (wie Hedgefonds), Finanzverleihunternehmen und Zweckgesellschaften ein.

Was ist der Unterschied zwischen Transaktionen, die an organisierten Märkten durchgeführt werden, und denen, die im Freiverkehr erfolgen?
Innerhalb der Derivatenmärkte werden viele Produkte an organisierten Märkten gehandelt. An der Börse gehandelte Produkte müssen zur Sicherstellung eines transparenten Handels standardisiert sein.

Nicht standardisierte Produkte werden an Märkten für außerbörslich gehandelte Derivate (im so genannten Freiverkehr (OTC)) gehandelt. OTC-Derivate verfügen über eine weniger standardisierte Struktur und werden bilateral (zwischen zwei Parteien) gehandelt.

Was ist das Ansässigkeitsprinzip?
Die Finanztransaktionssteuer würde sich auf das Prinzip der steuerlichen Ansässigkeit des Finanzinstituts oder des Händlers gründen. Die Besteuerung würde daher in dem Mitgliedstaat erfolgen, in dem das an der Transaktion beteiligte Finanzinstitut als ansässig gilt. Dies würde dazu beitragen, die Gefahr der Standortverlagerung zu verringern, da Finanztransaktionen in jedem Fall, in dem eine in der EU ansässige Person an einer Transaktion beteiligt ist, besteuert würden, auch wenn die Transaktion außerhalb der EU durchgeführt wurde.

3. Wie funktioniert die Steuer?

Wer entrichtet die Steuer?
Die größten Steuerzahler würden die Finanzinstitute sein, die Finanztransaktionen tätigen, d. h. Banken, Wertpapierfirmen, andere Finanzinstitute wie Versicherungsunternehmen, Börsenmakler, Pensionsfonds, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, alternative Investmentfonds wie Hedgefonds usw.

Welche Transaktionen unterliegen der Steuer?
Die Kommission hat vorgeschlagen, die Steuer auf alle Transaktionen mit Finanzinstrumenten zu erheben, die zwischen Finanzinstituten durchgeführt werden, sofern mindestens eines der Finanzinstitute als in der Europäischen Union ansässig gilt. Die in Frage stehenden Finanzinstrumente wären Produkte wie Anteile, Anleihen, Derivate und strukturierte Finanzprodukte. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Transaktionen an organisierten Märkten oder im Freiverkehr durchgeführt werden – in beiden Fällen würden sie der Steuer unterliegen.

Welche Transaktionen sind von der Steuer ausgenommen?
Der Kommissionsvorschlag deckt lediglich Transaktionen mit Finanzinstrumenten ab. Das heißt, dass alle Transaktionen, in die private Haushalte oder KMU einbezogen sind, nicht dieser Steuer unterliegen. So wären beispielsweise Hypotheken, Kredite von KMU oder Versicherungsbeiträge nicht betroffen. Devisenkassageschäfte und die Kapitalbeschaffung durch Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen einschließlich z. B. öffentlicher Förderbanken durch die Ausgabe von Anleihen und Anteilen auf dem Primärmarkt würden ebenfalls nicht besteuert werden.

Weshalb schlägt die Kommission eine sehr breite Bemessungsgrundlage vor?
Die Kommission hat eine möglichst breite Bemessungsgrundlage vorgeschlagen, um das Risiko der Steuerumgehung und der Marktverlagerung zu verringern. Die Bemessungsgrundlage würde anhand der von den Finanzinstituten getätigten Handelsgeschäfte festgelegt werden. Die dabei erfassten Finanzinstrumente würden Anteile, Anleihen, ihre Substitute und die damit verbundenen Derivate einschließen.

Welche Steuersätze werden vorgeschlagen?

Um das Risiko von Marktverzerrungen zu verringern, hat die Kommission vorgeschlagen, einen sehr niedrigen Steuersatz auf Transaktionen anzuwenden. Sie hat einen Mindeststeuersatz von 0,1 % für den Handel mit Anleihen und Anteilen und von 0,01 % für den Handel mit Derivatprodukten vorgeschlagen. Den Mitgliedstaaten würde es freistehen, höhere Steuersätze anzuwenden. Die Steuer müsste von beiden Transaktionsparteien entrichtet werden.

Weshalb schlägt die Kommission diese Steuersätze vor?
Die Kommission hat beschlossen, Mindestsätze vorzuschlagen, um einerseits die Gefahr der Standortverlagerung gering zu halten und andererseits Steuereinnahmen für die EU und die Mitgliedstaaten zu sichern.

Wo findet die Steuer Anwendung?
Die Steuer würde im Hoheitsgebiet der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Anwendung finden. Sie würde sich auf alle Finanztransaktionen beziehen, sofern mindestens eine Partei der Transaktion in einem EU-Mitgliedstaat ansässig ist und ein im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaates ansässiges Finanzinstitut Partei der Transaktion ist.

Wendet ein EU-Mitgliedstaat bereits eine nationale Steuer auf Finanztransaktionen an, müsste diese den EU-Vorschriften entsprechen. Alle Mitgliedstaaten müssten die Mindeststeuersätze für die verschiedenen Transaktionsarten berücksichtigen.

Wie wird die Steuer in der Praxis auf eine Transaktion angewendet?
Beide Transaktionsparteien würden ihren Teil der Steuer in dem Land, in dem sie ansässig sind oder als ansässig gelten, entrichten.

Wie ist eine solche Steuer mit den Steuersystemen der Mitgliedstaaten vereinbar?
In Belgien, Zypern, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Rumänien, Polen und dem Vereinten Königreich ist bereits eine Art Finanztransaktionssteuer in Kraft. Möglicherweise müssten diese Staaten ihre nationalen Rechtsvorschriften an die von der Kommission vorgeschlagenen Bestimmungen angleichen. Das heißt, sie müssten die Mindestsätze anwenden und die Bemessungsgrundlage gemäß den EU-Vorschriften über die Finanztransaktionssteuer angleichen. Die anderen Mitgliedstaaten müssten die von der Kommission vorgeschlagene Steuer einführen.

   

4. Einnahmen durch die Finanztransaktionssteuer

Wofür werden die Erträge aus einer Finanztransaktionssteuer verwendet?
Wie jede andere Steuer kann eine Finanztransaktionssteuer in die Haushalte einfließen, die dann im öffentlichen Interesse eingesetzt werden. Im Fall einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene könnte ein Teil der Einnahmen in den EU-Haushalt einfließen und der andere Teil könnte den Haushalten der Mitgliedstaaten zugutekommen. Obwohl es sowohl im Hinblick auf den EU-Haushalt als auch auf die nationalen Haushalte im Allgemeinen unüblich ist, die Erträge aus einer Steuer einem bestimmten Politikbereich zuzuweisen, soll darauf verwiesen werden, dass ein angemessener Teil der EU-Haushaltsmittel für Wachstum und Beschäftigung sowie zur Bewältigung weltweiter Herausforderungen wie Entwicklung und Klimawandel aufgewendet wird.

Wie wird die Steuer erhoben?
Die Steuer würde von den Finanzinstituten unmittelbar an die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der durchgeführten Transaktionen vor Aufrechnung und Abrechnung entrichtet werden. Hierbei handelt es sich normalerweise um elektronische Transaktionen, so dass die Steuer am Tag ihrer Entstehung entrichtet werden würde. Wird die Transaktion nicht elektronisch durchgeführt, würde die Finanztransaktionssteuer innerhalb von drei Arbeitstagen fällig werden, wodurch eine manuelle Bearbeitung der Transaktionen möglich wäre und gleichzeitig ungerechtfertigte Cashflow-Vorteile verhindert würden.

Die zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer verpflichteten Finanzinstitute müssten bei den Steuerbehörden eine Steuererklärung einreichen. Die Mitgliedstaaten müssten angemessene Maßnahmen ergreifen, um Steuerhinterziehung zu verhindern. Diese Maßnahmen beträfen die Registrierung von Finanzinstituten, Rechnungsführungs- und Berichtspflichten zur Sicherstellung der Zahlung, die Bereitstellung relevanter Daten über Finanztransaktionen für die Steuerbehörden und die Überprüfung der ordnungsgemäßen Entrichtung der Steuer.

Wie hoch wären schätzungsweise die Erträge aus dieser Steuer?
Bei einem Steuersatz von 0,1 % für Anleihen und Anteile und 0,01 % für andere Transaktionsarten wie Derivate könnte durch die Steuer jährlich ein Ertrag von etwa 57 Milliarden EUR erzielt werden.

Weshalb hat die Kommission vorgeschlagen, einen Teil der Erträge aus der Finanztransaktionssteuer als künftige Eigenmittelquelle für den EU-Haushalt zu nutzen?
In ihrem Vorschlag für den nächsten Finanzrahmen (2010-2020) hat die Kommission die Einführung von zwei neuen Eigenmittelquellen vorgeschlagen: eine Steuer auf Finanztransaktionen und ein modernisiertes System für Mehrwertsteuereigenmittel. Das neue von der Kommission verwaltete Eigenmittelsystem würde angemessener gestaltet sein, da der Zusammenhang zwischen den politischen Zielen der EU und der EU-Finanzierung deutlicher hervortreten würde. Durch die Finanztransaktionssteuer könnten die nationalen Beiträge erheblich verringert werden, wodurch die Bemühungen der Mitgliedstaaten um Haushaltskonsolidierung unterstützt würden. Schätzungen zufolge könnte die neue Eigenmittelquelle bis zum Jahr 2020 fast die Hälfte der EU-Hauhaltseinnahmen ausmachen, während der Anteil der BNE-Beiträge der Mitgliedstaaten von gegenwärtig drei Vierteln auf etwa ein Drittel gesenkt werden könnte.

Wer wird von der Steuer profitieren und auf welche Art?
Alle Bürger und Unternehmen würden von den zusätzlichen öffentlichen Einnahmen aus dieser Steuer profitieren, die zur Förderung des Wirtschaftswachstums und des Wohlstands in der EU eingesetzt werden könnten. Den Mitgliedstaaten würde dieser neue öffentliche Ertragsstrom in zweierlei Hinsicht zugutekommen, einerseits durch die Direktfinanzierung ihrer eigenen Haushalte und andererseits durch die Verringerung ihrer Beiträge zum EU-Haushalt.

Letztlich könnte die Finanztransaktionssteuer ein neues „Eigenmittel“ für die Finanzierung der EU-Politik werden, was allen Seiten zugutekommen würde.

5. Verringerung von Risiken

Wie kann der Vorschlag verhindern, dass die Steuer auf die Verbraucher abgewälzt wird?
Die Kommission hat vorgeschlagen, die Steuer lediglich auf Transaktionen anzuwenden, an denen Finanzinstitute beteiligt sind. Das Ziel besteht darin, den Finanzsektor und nicht seine Kunden zu besteuern. Durch die Steuer sollen 85 % der zwischen Finanzinstituten durchgeführten Transaktionen erfasst werden.

Beim Kauf oder Verkauf von Finanzprodukten durch private Haushalte und Unternehmen könnten die Finanzinstitute die Steuer jedoch weitergeben. So könnte die Bank zum Beispiel beim Kauf von Anteilen in Höhe von EUR 10 000 eine Gebühr von EUR 10 erheben, was keineswegs überhöht ist.

Welche Risiken birgt die Einführung einer solchen Steuer? Welche Lösungen werden vorgeschlagen, um diese Risiken gering zu halten?
Die größten Risiken bestehen in den Auswirkungen der Steuer (d. h. wer trägt letztlich die Steuerlast), der Verlagerung von Finanzinstituten in andere Länder, wirtschaftlichen Verzerrungen und möglichen Verlusten an Wettbewerbsfähigkeit. Um diese Risiken gering zu halten, sieht der Vorschlag niedrige Steuersätze (differenziert nach Produktgruppe), eine sehr breite Bemessungsgrundlage, angemessene Kriterien zur Festlegung der räumlichen Anwendung der Steuer (zur Besteuerung am Ort der Ansässigkeit des Finanzinstituts) und einen harmonisierten Anwendungsbereich vor.

6. Nächste Schritte

Was sind die nächsten Schritte?
Der Vorschlag muss nun erörtert werden und nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments im EU-Ministerrat einstimmig von den Mitgliedstaaten angenommen werden. Gleichzeitig wird die Kommission insbesondere mit ihren internationalen Partnern in der G20 nach Möglichkeiten suchen, eine weltweite Finanztransaktionssteuer einzuführen.

Wann würde die vorgeschlagene Steuer in Kraft treten?
Die Kommission hat vorgeschlagen, dass die Steuer am 1. Januar 2014 in Kraft treten sollte. Dies hängt jedoch von der Annahme des Vorschlags im Rat ab.

 

Faymann: Barroso-Vorschlag wichtiger Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit
Laut Kommissionspräsident José Manuel Barroso werden die EU-Staaten mit dieser Steuer insgesamt 55 Mrd. Euro lukrieren können.
Wien (bpd) - Bundeskanzler Werner Faymann begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-weite Finanztransaktionssteuer ab 2014. "Der Vorschlag entspricht weitestgehend dem, was Österreich seit dem Jahr 2008 fordert. Die Finanzmärkte werden damit endlich mehr für die Stabilität der Staatshaushalte beitragen."

Die Finanztransaktionssteuer setzt laut Kommissionsvorschlag so breit wie möglich an: Besteuert werden sollen alle Käufe und Verkäufe von Wertpapieren aller Art (Aktien, Anleihen, Derivate etc.). "Auch das entspricht unserer langjährigen Forderung", betont der Bundeskanzler. "Wesentlich ist für mich auch, dass klargestellt wird, dass die Finanztransaktionssteuer den nationalen Budgets der Länder zugute kommen soll."

Laut Kommissionspräsident José Manuel Barroso werden die EU-Staaten mit dieser Steuer insgesamt 55 Mrd. Euro lukrieren können. "In Österreich dürften sich die Erträge bei 500 Millionen bis einer Milliarde Euro pro Jahr für den Staatshaushalt belaufen", so der Bundeskanzler.

Die Transaktionen von Aktien und Anleihen sollen mit 0,1 Prozent besteuert werden, jene der Derivative mit 0,01 Prozent. Wichtig ist aus Sicht des Bundeskanzlers, dass von dieser Steuer lediglich Wertpapiertransaktionen betroffen sind, und nicht etwa private Abhebungen vom Sparbuch, Überweisungen vom Konto oder Internetkäufe. "Dieser Vorschlag von Präsident Barroso ist bisher einer der wichtigsten Schritte zu mehr Steuergerechtigkeit in ganz Europa", stellt Bundeskanzler Faymann fest. Jetzt gelte es möglichst rasch an der Umsetzung dieses Vorschlages zu arbeiten.

 

Fekter: Begrüße Barrosos Ankündigung
Kommission greift Initiative des BMF auf
Wien (bmf) - "Ich begrüße die Ankündigung von EU-Kommissionspräsident Barroso, eine Finanztransaktionssteuer einführen zu wollen", so Finanzministerin Maria Fekter anlässlich der Rede von Jose Manuel Barroso am 28.09. vor dem Europaparlament .

"Damit greift die Kommission eine Initiative des österreichischen Finanzministeriums auf. Denn es war der damalige Vizekanzler und Finanzminister Josef Pröll, der beim informellen Ecofin in Brüssel Ende September 2010 ein konkretes Konzept für eine Finanztransaktionssteuer eingebracht hat. Dieses Konzept greift die Kommission nun auf", so Fekter weiter.

"Die Steuerzahler haben in ganz Europa einen erheblichen Beitrag geleistet, um den Finanzsektor zu stabilisieren. Es ist daher zur Vermeidung künftiger Krisen volkswirtschaftlich sinnvoll, wenn der Sektor selbst im Rahmen einer Finanztransaktionssteuer nun ebenfalls einen Beitrag leistet, um die Kosten der Krise abzudecken", schließt die Finanzministern.

 

Podgorschek: Finanztransaktionssteuer muss alle wesentlichen Finanzplätze erfassen
Eurobonds sind weiter strikt abzulehnen
Wien (fpd) - "Eine Finanztransaktionssteuer ist grundsätzlich zu befürworten. Es ist allerdings zu bedenken, dass sich die größten Finanzplätze der Welt außerhalb der Eurozone und bis auf London auch außerhalb der Europäischen Union befinden", sagt der freiheitliche Finanzsprecher NAbg. Elmar Podgorschek zur Ankündigung von EU Kommissionspräsident Manuel Barroso bereits 2014 eine Finanztransaktionssteuer einführen zu wollen. Nur London als weltweit wichtigster Finanzplatz liege innerhalb der EU, weswegen es nicht verwunderlich sei, wenn sich die Briten gegen derartige Vorschläge wehrten. "Wenn eine Finanztransaktionssteuer die Mehrzahl der wichtigen Finanzplätze nicht betrifft, muss ich mich schon nach deren Sinnhaftigkeit fragen", erklärt Podgorschek. Eine Finanztransaktionssteuer, die auf die EU oder gar nur die Eurostaaten beschränkt sei, könne die heimischen Finanzplätze schädigen, ohne die erhoffte regulierende Wirkung zu entfalten. "Deswegen wäre es besonders wichtig, einen breiten Konsens, der weit über die EU hinausgeht, zu finden. Eine Finanztransaktionssteuer macht nur bei Miteinbeziehung der wichtigsten Finanzplätze Sinn", meint Podgorschek.

"Die Einführung von Eurobonds, auch wenn sie Barroso euphemistisch Stabilitätsbonds nennt, lehne wir weiterhin strikt ab. Die Finanzhoheit aber auch die Verantwortung für eigene Schulden muss bei den einzelnen Staaten verbleiben", schließt Podgorschek.

 

 Kogler: Barroso-Vorschlag wichtiger Schritt für EU
Faymann-Vorschlag hingegen spiegelt Kleingeistigkeit der Regierung wider
Wien (grüne) - "Der heute von der EU-Kommission präsentierte Vorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer ist ein sehr wichtiger Schritt für die Europäische Union", stellt Werner Kogler, stv. Bundessprecher und Finanzsprecher der Grünen, fest. "Diese Steuer beinhaltet erstens einen Lenkungseffekt gegen Spekulationen und schafft zweitens Einnahmen für den EU-Haushalt. Bei allem Jubel zur Finanztransaktionssteuer, essentiell ist der Einführungszeitraum 2014. Es darf nicht wieder weitere Jahre gewartet werden. Die Grünen werden im Zug der Verhandlungen rund um den permanenten Rettungsschirm ESM auf die raschest mögliche Einführung der Finanztransaktionssteuer drängen. Notfalls auch ohne Großbritannien."

"Wichtig ist also, dass diese Steuer kommt. Ob die Einnahmen direkt ins EU-Budget fließen oder dadurch die nationalen Beiträge an den EU-Haushalt gesenkt werden, ist eine zweite Frage. Es ist aber jedenfalls nicht sinnvoll, die Einnahmen direkt den nationalen Budgets zur Verfügung zu stellen. Diese Faymann'sche Idee zeigt wieder einmal die Kleingeistigkeit der österreichischen Regierung und des Bundeskanzlers", kritisiert Kogler.

Nachgerade amüsant ist, dass die Regierungsfraktionen vergessen, dass die Grünen die ersten waren, die sich für eine solche Steuer eingesetzt haben, und die erste Fünf-Parteien-Einigung zu diesem Thema im Parlament herbeigeführt haben. Und das zu einer Zeit, als Faymann noch damit beschäftigt war, die ÖBB unter Druck zu setzen, um sein Ministergesicht auf Steuerkosten zu inserieren", so Kogler.

 

 Leitl: Europaweite Finanztransaktionssteuer muss nun umgesetzt werden!
Mit Zustimmung zum "Six Pack" gehen die EU-Parlamentarier einen wesentlichen Schritt bei der Krisenbewältigung
Wien (pwk) - "Die Kommission hat heute einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung europaweiter Finanztransaktionssteuer gesetzt", begrüßte Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, die Ankündigung von Kommissionspräsident Barroso und den heutigen Beschluss der Kommission, eine Finanztransaktionssteuer in der EU mit einem Aufkommen von 55 Mrd. Euro zu schaffen. Die WKÖ begrüßt vor allem auch den Vorschlag der Kommission, die Finanztransaktionssteuer als eine neue Eigenmittelquelle im EU-Budget vorzusehen: "Dies würde die nationalen Haushalte, die konsolidiert werden müssen, entlasten und übermäßige spekulative Aktivitäten eindämmen. Die Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft sollten bei dem von der Kommission angestrebten EU-weiten Steueraufkommen insgesamt vernachlässigbar sein." Die WKÖ werde darauf achten, dass wichtige Finanzmarkttransaktionen, wie Börsengänge und Kurssicherungsgeschäfte, sowie längerfristige Veranlagungen, z.B. im Rahmen der 2. und 3. Säule der Altersvorsorge, durch die Steuer nicht unattraktiver werden.

Leitl fordert in Hinblick auf die notwendige Einstimmigkeit im Rat der Finanzminister: "Jetzt geht es darum, die Zweifler unter den Mitgliedstaaten zu überzeugen". Auch auf globaler Ebene darf man nicht locker lassen. Der WKÖ-Präsident regt an, das Thema nochmals auf die Themenliste des kommenden G 20-Gipfels zu setzen, um eine möglichst breite internationale Vorgangsweise auch außerhalb der Euro-Länder zu gewährleisten. Und er warnt vor einer Überforderung der Finanzwirtschaft: "Basel III soll erst umgesetzt werden, wenn sich auch die USA dazu bereit erklären. Und von einer weiteren Anhebung der Bankensteuern in Europa kann bei Einführung der Finanztransaktionssteuer dann auch keine Rede mehr sein. Wir dürfen die Finanzinstitute nicht überfordern, denn sie sind auch ein wichtiger Pfeiler bei der Lösung der Schuldenkrise in Europa und müssen auch weiter die Realwirtschaft zu vernünftigen Konditionen mit Krediten versorgen."

"Der heutige Tag hat gezeigt, dass in Brüssel nicht nur viel diskutiert wird, sondern auch Taten für ein starkes, widerstandsfähigeres Europa gesetzt werden. Nur so kann Europa das Vertrauen der eigenen Bürgern zurückgewinnen", so WKÖ-Präsident Leitl. "Mit ihrer heutigen Zustimmung zum sogenannten "Six Pack" für eine verstärkte wirtschaftspolitische Steuerung in der EU gehen auch die EU-Parlamentarier einen wesentlichen Schritt bei der Krisenbewältigung."

Mit dem Paket wird eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die Haushaltsdisziplin in der EU zu erhöhen, nun endlich erfüllt. "Jetzt müssen die Mitgliedstaaten den Stabilitätspakt ernster nehmen als bisher. Begrüßenswert ist vor allem die Regelung, dass die bereits existierenden Sanktionsmöglichkeiten gegen Defizitsünder einfacher beschlossen und strikter angewandt werden als bisher", betont Leitl. Auch die stärkere Berücksichtigung des Schuldenstandes - neben dem Defizit - ist positiv. "Die stärkere Rolle der Kommission als Wirtschaftsregierung sowie die Einführung eines wirtschaftspolitischen Dialogs im Europäischen Parlament wird zu mehr Transparenz führen", so Leitl.

 

 Foglar: Überfällig, rasch einführen!
Regulierung der Finanzmärkte wichtiger Schritt für Europa
Wien (ögb) - "Seit Jahren trommeln Gewerkschaften und andere Organisationen für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, es ist erfreulich, dass der Druck und die Ausdauer nun offenbar Früchte tragen", sagt ÖGB-Präsident Erich Foglar zur Ankündigung von EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso. "Die Umsetzung muss rasch und ohne Lücken erfolgen."

Diese Entwicklung sei positiv, auch wenn der vorliegende Entwurf noch genau zu analysieren sei, so Foglar. "Dass Barroso nun eingelenkt hat, macht uns Hoffnung darauf, dass auch andere wichtige Forderungen von Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Regulierung der Finanzmärkte Aussicht auf Erfolg haben. Wir werden den Druck aufrechterhalten, die Finanztransaktionssteuer muss rasch und ohne Schlupflöcher kommen." Es gehe um Regulierung, Eindämmung von Spekulation und nicht zuletzt darum, "die Krisenverursacher an den Folgen ihres unverantwortlichen Handelns finanziell beteiligen", so Foglar.

Der ÖGB werde den Entwurf kritisch bewerten und darauf achten, dass es keine Schlupflöcher gebe. Die Finanztransaktionssteuer müsse einen regulativen Effekt haben und dazu beitragen, die Finanzmärkte zu entschleunigen. Foglar: "Computergestützte Hochgeschwindigkeits-Spekulationsgeschäfte müssen endlich unattraktiv werden. Deshalb muss eine europäische Finanztransaktionssteuer einen möglichst breiten Anwendungsbereich haben, das heißt sie muss auch alle außerbörslichen Geschäfte (Over The Counter, Interbanken etc.) erfassen." Ausnahmslos alle Finanzmarktakteure müssten einbezogen werden, auch Hedgefunds, Derivate etc. Die Finanztransaktionssteuer müsste nennenswerte Einnahmen für die Budgets bringen, die durch die Bankenrettungspakete und die sozialen Auswirkungen der Krise unter Druck geraten seien.

"Wir werden auf eine rasche und lückenlose Umsetzung drängen", sagt Foglar abschließend. "Die Situation ist zu ernst, als dass Kommission, Mitgliedstaaten und EU-Parlament noch Rücksicht auf die Finanzmarktlobby oder auf jene Mitgliedstaaten nehmen könnten, die immer noch das Spiel der Finanzmärkte spielen. Der heutige Vorschlag muss nun schnell und konsequent umgesetzt werden."

 

Tumpel: Keine Schlupflöcher für Spekulanten lassen
Wir brauchen eine Finanztransaktionssteuer, die auch das hält, was sich die Beschäftigten in Europa erhoffen.
Wien (ak) - "Jahrelang hat die AK gemeinsam mit den Gewerkschaften in ganz Europa eine Finanztransaktionssteuer gefordert. Der Entwurf der EU Kommission, der heute präsentiert wird, muss aber mehr sein als nur eine Beruhigungspille", sagt AK Präsident Herbert Tumpel. "Die Finanztransaktionssteuer muss die Finanzmärkte spürbar regulieren und darf keine Schlupflöcher für die Spekulanten lassen, die die Krise maßgeblich verursacht haben", so Tumpel.

Doch nach bisher bekannten Informationen steht zu befürchten, dass das, was die EU-Kommission vorschlägt, entscheidende Lücken aufweist: So sind offenbar Währungsderivate steuerpflichtig, nicht aber der Stock Handel. Damit wird aus der Bemessungsgrundlage ein großer Teil herausgebrochen und Teil der Währungsspekulation nicht besteuert.

Gerade die Währungsspekulationen aber sind es, die Europas Realwirtschaft teuer zu stehen kommen. "Wir brauchen eine Finanztransaktionssteuer, die auch das hält, was sich die Beschäftigten in Europa erhoffen. Daraufhin werden wir den Entwurf der EU-Kommission sehr genau abklopfen", so Tumpel.

 

 Neumayer: Europa muss Krise gemeinsam mit Finanzsektor lösen
Industrie gegen weitere unilaterale Belastungen des Finanzsektors - Kumulierte Effekte von Basel III, Bankensteuern und Finanztransaktionssteuer (FTS) unabschätzbar
Wien (pdi) - "Europa befindet sich noch inmitten der Euro-Stabilitätskrise, die insbesondere auch den europäischen Finanzsektor stark in Mitleidenschaft zieht. Die Politik ist aufgerufen, alles zu unternehmen, um das Vertrauen in die gemeinsame Währung wiederherzustellen und die Staatsschuldenkrise zu bewältigen", betonte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer, in einer Reaktion auf die Rede von EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso zur "Lage der Union". "Eine weitere Belastung der Finanzwirtschaft ist aus unserer Sicht aber nicht der richtige Weg. Banken, Versicherungen und andere Finanzunternehmen sind Teil der Lösung und nicht des Problems. Europa muss die Krise gemeinsam mit dem Finanzsektor lösen und es muss gesichert sein, dass dieser weiterhin Wachstum und Investitionen der Realwirtschaft in Europa finanzieren kann", betonte Neumayer. Bankensteuern und Basel III würden diese Finanzierungsfähigkeit dauerhaft erheblich einschränken - voraussichtlich bis zum Ende dieser Dekade - und Europa auch im weltweiten Vergleich einiges an Wirtschaftswachstum kosten. "Die Ankündigung einer europäischen Finanztransaktionssteuer, die Europa jährlich 0,5 Prozent an Wirtschaftswachstum kosten wird, wie selbst optimistische interne Berechnungen der EU-Kommission zeigen, würden dem Wirtschaftsstandort schaden", so der IV-Generalsekretär.

Die Industriellenvereinigung befürworte grundsätzlich die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, allerdings nur, wenn diese gemeinsam von allen G20-Staaten und auch von kleineren Staaten mit internationalen Finanzzentren wie der Schweiz eingeführt wird. "Ansonsten ist der Schaden für den Wirtschaftsstandort Europa zu groß und steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. In der vorgeschlagenen Form müssen wir eine Finanztransaktionssteuer klar ablehnen", so Neumayer. Die Industrie fordere, dass die kumulierten negativen Effekte von Basel III und anderen Finanzmarktregulierungen auf Investitionen und Wachstum erst einmal eingehend geprüft werden, bevor über neue Belastungen nachgedacht werden kann. "Darüber hinaus müssen die wachstumshemmenden Bankensteuern im Zuge der Einführung einer Finanztransaktionssteuer ohnehin abgeschafft werden", forderte Neumayer abschließend.  
     

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
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