Neues Gesetz zur Bekämpfung von psychoaktiven Substanzen   

erstellt am
28. 09. 11

Wien (bgf) - "Chemische Stoffe, die wie Drogen wirken und in steigendem Ausmaß von Händlern angeboten werden, stellen ein großes Gesundheitsrisiko für die heimischen Konsumenten dar", betonte Gesundheitsminister Alois Stöger, "aus diesem Grund haben Justizministerin Karl und Innenministerin Mikl-Leitner mit mir gemeinsam ein neues Gesetz erarbeitet, das diesen gefährlichen Machenschaften einen Riegel vorschieben soll". Die sogenannten "neuen psychoaktiven Substanzen" stellen ein nicht einschätzbares Gesundheitsrisiko für die Konsumentinnen und Konsumenten der für die Zielgruppen ansprechend aufgemachten Produkte dar. Immer wenn ein Stoff verboten wurde, änderten die Erzeuger die Rezeptur geringfügig und schon konnte das Verbot umgangen werden. Diesem Trend wird durch das neue Gesetz entgegengehalten werden. "Durch das Erfassen ganzer Substanzgruppen soll sich das in Zukunft ändern. Das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) soll den Behörden Instrumente in die Hand geben, um den Handel mit den gefährlichen Substanzen zu beenden", betonte Gesundheitsminister Stöger. "Die Bekämpfung der Drogenkriminalität erfordert mehr denn je einen sehr hohen personellen, technischen, zeitlichen und materiellen Ressourceneinsatz. Suchtmittelhändler reagieren sehr schnell auf Aktionen der Polizei", sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. "Für die Polizei ist dieses Gesetz daher von elementarer Bedeutung für die Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität."

Bevölkerung schützen - Erzeuger und Händler bestrafen
Dabei werden durch das neue Gesetz nicht die zumeist jugendlichen Konsumenten belangt, nur den Händlern und Erzeugern drohen von Seiten der Justiz empfindliche Strafen. "Ich habe keine Toleranz für Menschen, die mit der Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen spielen. Dieses Gesetz soll die Bevölkerung schützen, ohne die Konsumenten zu kriminalisieren", so Justizministerin Beatrix Karl. Ein weiterer Eckpunkt des Gesetzes: Werden die chemischen Substanzen ohne ordnungsgemäßen Verwendungszweck sichergestellt, dürfen sie eingezogen werden - nicht nur, wenn es im Zuge dessen zu einer Verurteilung kommt. Das heißt: Findet man sie beim Konsumenten, werden die Substanzen beschlagnahmt, ohne dass der Konsument mit einer Strafe zu rechnen hat.

Die gesamte EU beschäftigt sich derzeit mit dem Phänomen von neuen chemischen Drogen, in vielen Gremien wird das Verbot ganzer Substanzklassen diskutiert. "Österreich lässt den Worten Taten folgen und verbietet als erstes Land ganze Substanzgruppen", so Minister Stöger abschließend.
     
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