Familie und Kinderbetreuung   

erstellt am
12. 10. 11

Neue 15a Vereinbarung verbessert Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Eisenstadt (bmls) - Die neue 15a Vereinbarung zum Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung konnte endlich realisiert werden. Dadurch stehen den Bundesländern von 2012 bis 2014 weitere 55 Millionen Euro zur Verfügung. Herzstück der Vereinbarung sind die Öffnungszeiten in den Kindergärten und Kinderkrippen, die sukzessiv angehoben werden. Bis zum Jahr 2013/2014 muss der Kindergarten 47 Wochen im Jahr geöffnet sein. Gemeindeübergreifende Aktivitäten sind berücksichtigt. Ein weiterer Meilenstein für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde damit Realität.

Familienlandesrätin Verena Dunst und die Bürgermeisterin von Rauchwart, Michaela Raber, selbst Kindergartenpädagogin, zeigten sich gegenüber Medienvertretern erfreut, dass diese 15a- Vereinbarung zum Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung, aufgrund des Druckes durch die Bundesländer, bis zum Jahr 2014 weitergeführt wird. „Trotz der ländlichen Strukturen hat es das Burgenland geschafft, bei den ‚3- bis 5-Jährigen‘ mit einer Betreuungsquote von 99,9% den Spitzenplatz in Österreich zu erreichen. Erfreulich ist auch die Entwicklung bei den ‚bis 3-Jährigen‘. Dort liegt das Burgenland mit einer Kinderbetreuungsquote von 26,9% hinter Wien auf Platz 2. Vor allem die Schwerpunktsetzung für unter ‚3-Jährige‘ wird dem Burgenland einen zusätzlichen kräftigen Impuls geben“, so Landesrätin Verena Dunst und Kindergartenpädagogin Michaela Raber unisono.

Die 15a-Vereinbarung zum Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung ist mit dem Jahre 2010 ausgelaufen und nicht verlängert worden. In mehreren Verhandlungsrunden ist es nunmehr gelungen, die Anstoßfinanzierung sicherzustellen. Demnach stehen für 2011 insgesamt 10 Millionen Euro und für die Jahre 2012, 2013 und 2014 jeweils 15 Millionen Euro zur Verfügung. Für das Burgenland sind das in etwa 430.000 Euro.

Weiters ist es erfolgreich gelungen, dass die immer länger werdenden Öffnungszeiten in diese 15a-Vereinabrung integriert werden konnten. Die Vereinbarung sieht bis zum Kindergartenjahr 2013/2014 vor, dass Kindergräten mindestens 47 Wochen geöffnet haben müssen. „Aufgrund der ländlichen Strukturen ist es für das Burgenland immens wichtig, dass die Öffnungszeiten auch in gemeindeübergreifenden Kooperationen gewährleistet werden können. Synergien werden so bestmöglich genutzt und eine noch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann so sichergestellt werden“, betonte Michaela Raber.

Im Burgenland gibt es aktuell 150 Kindergärten, davon 135 Öffentliche und 15 Private. 6.716 Kinder besuchen somit die vielen Kindergärten des Landes. Nunmehr gibt es bereits 52 Einrichtungen für Kinderkrippen, 46 Öffentliche und 6 Private die 894 Kinder betreuen. Acht Jahre nach der Etablierung der ersten gemeindeübergreifenden Kinderkrippe in Draßburg gibt es burgenlandweit bereits insgesamt 27 gemeindeübergreifende Kinderkrippen und 42 gemeindeübergreifende Kindergärten.

„Zudem gibt es 53 alterserweiterte Kindergärten. Davon 48 Öffentliche und 5 Private. Insgesamt besuchen derzeit 1.836 Kinder eine diesbezügliche Form der Kinderbetreuung. Besonders freut mich, dass im Burgenland nunmehr 34 Horte - 29 Öffentliche und 5 Private für 853 Kinder im Burgenland - für eine qualitativ hochwertige Nachmittagsbetreuung der Kinder stehen. Mein Dank gilt der hervorragenden Arbeit des Personals, welches in der Kinderbetreuung und in der Nachmittagsbetreuung für eine bestmögliche Ausbildung unserer Kinder sorgt“, so Dunst.

Um das bestehende Betreuungsangebot noch zu verbessern, wird die Pädagogische Hochschule Burgenland ab Sommersemester 2012 einen Hochschullehrgang für Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen anbieten. Die Freizeitpädagogin/der Freizeitpädagoge wird als neues Berufsbild in der schulischen Tagesbetreuung eingeführt. Da dieser Beruf künftig im Freizeitteil der schulischen Tagesbetreuung zum Einsatz kommt, ist der Hochschullehrgang auf diesen Bereich ausgerichtet und bietet eine entsprechend pädagogische und fachliche Ausbildung. Das Konzept der schulischen Freizeitgestaltung sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung hingeführt werden. Die Studienkommission der Pädagogischen Hochschule legt derzeit die erforderlichen Aufnahmekriterien hierfür fest.
     
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