Lotterienkonzession geht an "Österreichische Lotterien GmbH"   

erstellt am
11. 10. 11

Drei der vier Anträge sind an den Mindestbedingungen des Glücksspielgesetzes gescheitert.
Wien (bmf) - Das Bundesministerium für Finanzen informiert, dass der beratende Beirat nach eingehender Prüfung der eingelangten Unterlagen seinen Abschlussbericht über das Ergebnis seiner Beratungen zur öffentlichen Interessenssuche für die Lotteriekonzession erstellt und an Finanzministerin Maria Fekter und Staatssekretär Andreas Schieder übergeben hat. Das Ministerium hat daraufhin die Bescheide erlassen, wonach das Unternehmen "Österreichische Lotterien GmbH" die ausgeschriebene Lotteriekonzession erhalten wird. Die nun vergebene Konzession gilt ab dem 1. Oktober 2012 und behält seine Gültigkeit für 15 Jahre.

Laut Abschlussbericht sind drei der vier Anträge an einem oder mehreren Mindestkriterien des Glücksspielgesetzes gescheitert und haben diese nicht erfüllt. Die Lotterienkonzession ist die breitenwirksamste österreichische Glücksspiellizenz und umfasst Lotto, Toto, Zusatzspiel, Sofortlotterien, Klassenlotterien, Zahlenlotto, Nummernlotterien, Elektronische Lotterien, Bingo und Keno. Deswegen hat der Gesetzgeber hohe Schutzauflagen mit dieser Konzession verbunden. So darf eine Lotterienkonzession nur an einen Konzessionswerber erteilt werden, der über transparente Konzernstrukturen, unbedenkliche Eigentümerverhältnisse, fachlich ausreichend qualifizierte Geschäftsleiter und eine Satzung verfügt, die die Sicherheit und die ordnungsgemäße Spieldurchführung nicht gefährdet. Zudem müssen wirksame Aufsichtsmöglichkeiten bestehen, um eine enge Überwachung des Konzessionärs sicherstellen zu können. Schließlich ist ein Eigenkapital von 109 Millionen Euro nachzuweisen, um eine ausreichende Finanzkraft des Konzessionärs zu gewährleisten, damit er in der Lage ist, die Verpflichtungen gegenüber Gewinnern zu erfüllen.

Finanzstaatssekretär Schieder bedankt sich bei allen Personen, die mit ihrem Einsatz entscheidende Arbeit geleistet haben.
     
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