Verwaltungsreform-Gipfel in Wien  

erstellt am
24. 10. 11

Faymann: Heutige Einigung bei Verwaltungsreform ist großer Fortschritt und bringt deutliche Effizienzsteigerung
Zahl der Verwaltungsgerichte wird minimiert - Bundesamt für Asyl und Migration und Transparenzdatenbank werden eingeführt - Burgstaller: Optimieren Leistung für Bürger
Wien (sk) - Die Regierungsspitze unter Bundeskanzler Werner Faymann und die Landeshauptleute haben sich am 21.10. zu einem mehrstündigen Gespräch über die Verwaltungsreform in Wien getroffen und sich dabei auf wesentliche Fortschritte geeinigt. "Wir haben bei den Verwaltungsgerichten, beim Bundesamt für Asyl und Migration, bei der Transparenzdatenbank und bei Deregulierungsmaßnahmen sehr konkrete Ergebnisse erzielt und damit deutliche Effizienzsteigerungen", bekräftigte Faymann.

"Wir haben uns heute auf eine Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit verständigt, die seit mehr als 25 Jahren in Diskussion steht". An die Stelle von mehr als 120 Behörden sollen neun Verwaltungsgerichte der Länder sowie zwei des Bundes treten, erklärte Faymann.

"Durch die Schaffung eines Bundesamts für Asyl und Migration werden Zuständigkeiten von über 194 Stellen in einer Behörde zusammengefasst. Auch bei der Transparenzdatenbank und zahlreichen Maßnahmen im Bereich der Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung konnten wir eine Einigung erzielen", erklärte der Bundeskanzler.

"Das Ziel war es, aus vielen Behörden wenige zu machen, das bewirkt bei einem geringerer Anteil an behördlichem Aufwand das selbe Ergebnis", so Faymann weiter. Es ist auf der einen Seite ein Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger und stellt auf der anderen Seite eine Kostenminimierung dar. "Das ist ein konkretes Ergebnis und ein guter Start für eine weitere Diskussion zur Reform und Effizienzsteigerung der Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger", so der Kanzler.

Der zweite Teil des Pressegespräches betraf einen Ausblick auf den weiteren Fahrplan. "Wir haben vereinbart, dass wir im März wieder zusammen kommen wollen und bis dahin die Zeit nützen, die nächsten Vorschläge zur gesetzlichen Vereinfachung und Verbesserung vorzunehmen", so Faymann. Diskutiert werden soll dann auch die Frage nach einer Umstrukturierung des Dienst- und Besoldungsrechts sowie eine Umstrukturierung im Bereich der Bildungsverwaltung.

Die Vorsitzende der Landeshauptleute-Konferenz, Salzburgs Landeshauptfrau Gabi Burgstaller, lobte die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. "Mit diesen Maßnahmen vereinfachen wir die Verwaltung, sparen bei den Kosten und optimieren die Leistung für die Bürger", zeigte sich die Landeshauptfrau erfreut.

 

Pühringer: "Gewaltige Schritte" in der Verwaltungsreform werden umgesetzt
Oö. Landeshauptmann begrüßt Bund-Länder-Einigung über Landesverwaltungsgerichte und Bundesamt für Asyl- und Migration (BAM)
Linz (lk) - "Auch wenn es sich um ein sperriges Thema handelt und auf den ersten Blick die tatsächlichen Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger und für den Wirtschaftsstandort nicht sofort augenscheinlich werden, so ist die Bund-Länder-Einigung vom vergangenen Freitag ein großer Schritt in Richtung Qualitätssteigerung, Bürgernähe und Verwaltungsreform", betont Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, nachdem Oberösterreich ganz entscheidend an der Vorbereitung der Materien mitgewirkt hat.

"Für den Wirtschaftsstandort ist ein gut funktionierendes, unabhängiges Rechtssystem mit kurzer Verfahrensdauer bei höchster Qualität der Entscheidungen von zentraler Bedeutung. Denn das ist ein maßgebendes Kriterium für die Standortwahl von Betrieben", betonte LH Pühringer im Zusammenhang mit der Bund-Länder-Entscheidung.

Eine kurze Entscheidungsdauer, bedingt durch eine klar und effizient ausgestaltete Behördenstruktur bedeutet nicht nur Rechtssicherheit, sondern macht die Verfahren auch kostengünstiger. Die Konzentration der Verfahren vor einer Rechtsmittelinstanz, die für die zweite und letzte Instanz eingerichtet ist, trägt wesentlich zur Verkürzung der Verfahren bei. Ausgenommen sind nur jene Rechtsakte, die den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde betreffen.

"Die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit bedeutet gerade nicht die Schaffung einer teuren zusätzlichen Instanz, vielmehr werden die bisher bestehenden 112 Behörden zusammengefasst und durch Verwaltungsgerichte ersetzt. Dadurch wird in einigen Fällen auch der Instanzenzug verkürzt, ohne dass es dabei zu einem Rechtsschutzdefizit kommt", betont der Landeshauptmann.

Eine Konzentration aller bisherigen Berufungsverfahren sichert auch höchste Qualität und die Etablierung eines One-Stop-Shop-Prinzips. Auf Rechtsmittelebene führt das etwa dazu, dass für die Bürgerinnen und Bürger die Frage nach der Rechtsmittelbehördenzuständigkeit wesentlich vereinfacht wird und dass einheitliche Ansprechstellen für die Bürgerinnen und Bürger gegeben sind.

  • In erster Instanz die Bezirksverwaltungsbehörde als grundsätzliche Universalbehörde der allgemeinen staatlichen Verwaltung.
  • In zweiter Instanz das Landesverwaltungsgericht


Mit den Landesverwaltungsgerichten bekommen die Länder entsprechend den Grundsätzen eines "echten Föderalismus" erstmals einen Anteil an der Staatsgewalt Gerichtsbarkeit und können so auch in diesem Bereich Maßstäbe setzen.

Pühringer begrüßt auch das neue Bundesamt für Asyl und Migration (BAM), obwohl die Länder in diesem Fall Kompetenzen abtreten.

Sowohl aus Gründen der Rechtssicherheit als auch aus verfahrensökonomischen Gründen ist eine Bündelung des Vollzugs der inhaltlichen und verfahrensmäßig höchst komplexen und anspruchsvollen fremdenrechtlichen Materien (Fremdenpolizeigesetz, Asylgesetz und Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) sinnvoll. Dadurch können effiziente und spezialisierte Kompetenzzentren geschaffen werden. Geboten ist dies, wie Pühringer betont, insbesondere auch vor dem Hintergrund der in diesem Bereich regelmäßig notwendigen Zusammenarbeit mit Behörden anderer Länder sowie der Vertretungen.

"Selbstverständlich bleibt die Bürgernähe - durch die Errichtung von Außenstellen dieses Bundesamtes in den Bundesländern - erhalten. Darüber hinaus werden die Verfahren kostengünstiger, kürzer und die Rechtsqualität kann aufgrund der Konzentration aller fremdenrechtlicher Verfahren bei einer Behörde nochmals gesteigert werden. Insgesamt werden mit dieser Bund-Länder-Einigung gewaltige Schritte in der Verwaltungsreform umgesetzt", so LH Pühringer abschließend.


 

Strache: Lohnerhöhung von 13 Prozent für Spitzenbeamte ist Verhöhnung der Österreicher! =
Wien (fpd) - Heftige Kritik übte FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache am Umstand, dass die Löhne von Spitzenbeamten drastisch erhöht werden - und zwar um 13 Prozent! Bei manchen steigt das Gehalt dadurch von 8.400 auf 9.500 Euro - und zwar ohne Zulagen. Strache bezeichnet dies als eine Verhöhnung der Österreicherinnen und Österreicher. "Überall wird der Sparstift angesetzt, der Mittelstand wird finanziell ausgehungert, den Familien raubt man die Luft zum Atmen, aber über die roten und schwarzen Spitzenbeamten wird das finanzielle Füllhorn ausgeschüttet", empört sich der freiheitliche Bundesparteiobmann. Daran könne man auch sehen, was die Bundesregierung offenbar unter einer Verwaltungsreform verstehe, so Strache.
     

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