Europarat befasst sich mit jüngsten Entwicklungen der Regionalisierung in Europa   

erstellt am
19. 10. 11

Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis haben eine Vorreiterrolle in Europa
Straßburg (coe.int) - Im Rahmen der Plenarsitzung des Kongresses der Gemeinden und Regionen (KGRE) am 19.10. in Straßburg wurde unter anderem über die aktuellen Entwicklungen der Regionalisierung in Europa debattiert.

Landtagspräsident Herwig van Staa, der ja auch Präsident der Kammer der Regionen im KGRE ist, nahm dazu ausführlich aus österreichischer Sicht Stellung: „Den Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis – alle 9 österreichischen Bundesländer zählen hier ja dazu - kommt im europäischen Regionalisierungsprozess eine ganz besondere Bedeutung zu, da ein Großteil der europäischen Gesetze in das jeweilige Landes- und nicht nur ausschließlich Bundesrecht übersetzt werden muss“, betont van Staa. „Daher ist eine Bündelung aller Kräfte wichtig, um gemeinsam die Position aller Regionen in Europa zu stärken“. Van Staa begrüßte in diesem Zusammenhang ausdrücklich die immer stärkere Zusammenarbeit der europäischen Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis in Organisationen wie RegLeg (Konferenz der Präsidenten der gesetzgebenden Regionen), CALRE (Konferenz der Präsidenten der Parlamente von gesetzgebenden Regionen) oder im Ausschuss der Regionen. „Außerdem gestattet es die europäische EVTZ-Verordnung den Regionen, über staatliche Grenzen hinweg europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZs) mit eigener Rechtspersönlichkeit zu schaffen, wie es soeben das österreichische Bundesland Tirol und die beiden italienischen Provinzen Bozen/Südtirol und Trient im Rahmen der EVTZ Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino getan haben“, so van Staa weiter. Nach derzeitiger Rechtslage sei auch die Beteiligung von Regionen in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat möglich, und im Zuge der gerade laufenden Novellierung der EVTZ-Verordnung werde es in naher Zukunft sogar möglich sein, dass solche Verbünde auch mit Vollmitgliedern aus Nicht-EU-Staaten gegründet werden können.

Weiters wies van Staa auf die Zusammenarbeit zwischen Regionen aus EU-Mitgliedstaaten und Europaratsmitgliedstaaten im Rahmen von so genannten Makroregionen hin: „In den bereits bestehenden Makroregionen Ostsee und Donauraum sind sowohl Regionen aus EU-Staaten als auch aus Europaratsstaaten vertreten und arbeiten erfolgreich zusammen“, so van Staa. Die EU habe hier jedenfalls akzeptiert, dass auch Regionen aus Moldawien oder der Ukraine Teil einer Makroregion sein können. Als nächster Schritt werde gerade intensiv an einer Makroregion Alpen gearbeitet, die sich über das Anwendungsgebiet der Alpenkonvention erstrecken soll und in der z.B. auch Kantone des Nicht-EU-Mitgliedslandes Schweiz vertreten sein würden.

Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates
Der KGRE ist das Organ der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Europarat. Es kann Entschließungen und Empfehlungen an die Parlamentarische Versammlung und an das Ministerkomitee richten, hat also ähnlich dem EU-Ausschuss der Regionen beratenden Charakter. Der KGRE unterteilt sich in zwei Kammern: die Kammer der Gemeinden und die Kammer der Regionen.

Der KGRE setzt sich aus 318 Delegierten und ebenso vielen Stellvertreterinnen und Stellvertretern zusammen (Österreich: 6 Delegierte, 6 StellvertreterInnen); er hält einmal im Jahr eine Plenartagung in Straßburg ab. Delegierte und StellvertreterInnen sind stimmberechtigte Mitglieder ihrer jeweiligen Kammern, die ebenfalls zur Zeit der Plenartagung zusammentreten.

Die Kammer der Regionen tagt an zwei bis drei Tagen während der KGRE-Plenartagung. Sie besteht ebenfalls aus 318 Mitgliedern.
     
Informationen: http://www.coe.int/congress    
     
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