Euro-Gipfel in Brüssel  

erstellt am
27. 10. 11

Wichtigste Ergebnisse des Euro-Gipfels
Brüssel (europäischer rat) - "Der Euro bildet das Kernstück unseres europäischen Projektes des Friedens, der Stabilität und des Wohlstands. Wir haben heute ein umfassendes Paket von Maßnahmen zur Wiederherstellung des Vertrauens und zur Bewältigung der gegenwärtigen Spannungen an den Finanzmärkten vereinbart. In diesen Maßnahmen kommt unsere unerschütterliche Entschlossenheit zum Ausdruck, die aktuellen Schwierigkeiten gemeinsam zu überwinden und alle notwendigen Maßnahmen in Richtung auf eine Vertiefung der Wirtschaftsunion zu treffen, die unserer Währungsunion angemessen ist. Heute haben wir uns auf die folgenden Maßnahmen geeinigt:

  1. Vereinbarung, durch die eine Senkung der Defizitquote Griechenlands sichergestellt werden soll, mit dem Ziel, bis 2020 eine Quote von 120 % zu erreichen. Die dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten werden einen Beitrag von bis zu 30 Mrd. Euro zur Beteiligung des Privatsektors leisten. Die nominelle Abzinsungsrate für von privaten Investoren gehaltene griechische Staatsanleihen wird sich auf 50 % des Nennwerts belaufen. Ein neues mehrjähriges Programm von EU und IWF, aus dem bis zu 100 Mrd. Euro bereitgestellt werden können, wird bis Ende des Jahres aufgelegt. Flankierend dazu werden die Mechanismen für die Überwachung der Durchführung der Reformen verstärkt.
  2. Erhebliche Optimierung der Ressourcen der EFSF, ohne Aufstockung der ihr zugrundeliegenden Garantien. Die vereinbarten Optionen ermöglichen eine Vervielfachung der Finanzmittel der EFSF. Die Hebelwirkung der beiden Optionen wird unterschiedlich ausfallen, je nach ihren spezifischen Merkmalen und Marktbedingungen, aber der Faktor könnte bis zu 4 oder 5 betragen, so dass voraussichtlich 1 Billion Euro (etwa 1,4 Billionen Dollar) zur Verfügung stehen wird. Wir bitten die Euro-Gruppe, die Bedingungen für die Umsetzung dieser Modalitäten im November endgültig festzulegen. Außerdem wird eine weitere Zusammenarbeit mit dem IWF angestrebt, um die Wirkung der Finanzmittel der EFSF weiter zu steigern.
  3. Umfassendes Paket von Maßnahmen zu Stärkung des Vertrauens in den Bankensektor durch

    i) leichteren Zugang zu längerfristiger Finanzierung mithilfe eines koordinierten Vorgehens auf EU-Ebene und

    ii) die Anhebung der Eigenkapitalposition von Banken auf 9 % Kernkapital ("Tier 1") bis Ende Juni 2012. Die jeweilige nationale Bankenaufsicht muss sicherstellen, dass die Rekapitalisierungspläne der Banken nicht zu einer übermäßigen Verringerung des Fremdkapitalanteils führen.

  4. Unmissverständliches Eintreten für die Gewährleistung der Haushaltsdisziplin und die Beschleunigung von Strukturreformen für Wachstum und Beschäftigung. Besondere Anstrengungen werden derzeit von Spanien unternommen. Neue entschiedene Zusagen in Bezug auf Strukturreformen sind von Italien gegeben worden. Portugal und Irland werden ihre Reformprogramme mit der Unterstützung unserer Krisenmechanismen fortsetzen.
  5. Erhebliche Verstärkung der wirtschafts- und steuerpolitischen Koordinierung und Überwachung. Es wird ein Bündel von ganz besonderen Maßnahmen vorgesehen, die weit über das kürzlich angenommene Paket über die wirtschaftspolitische Steuerung hinausgehen.
  6. Zehn Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung im Euro-Währungsgebiet.
  7. Mandat für den Präsidenten des Europäischen Rates, in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten der Kommission und dem Präsidenten der Euro-Gruppe mögliche Schritte zur Vertiefung der Wirtschaftsunion zu ermitteln, wozu auch gehört, zu sondieren, inwieweit in begrenztem Umfang Vertragsänderungen vorgenommen werden können. Ein Zwischenbericht wird im Dezember 2011 vorgelegt. Ein Bericht über die Art und Weise der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen wird bis März 2012 fertiggestellt."
     
Erklärung des Euro-Gipfels
1. In den vergangenen drei Jahren haben wir beispiellose Schritte zur Bewältigung der Folgen der weltweiten Finanzkrise sowohl in der Europäischen Union als solcher als auch innerhalb des Euro-Währungsgebiets unternommen. Die von uns eingeführte Strategie beinhaltet entschlossene Anstrengungen zur Gewährleistung der Haushaltskonsolidierung, der Unterstützung von Ländern in Schwierigkeiten, und die Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung des Euro-Währungsgebiets, die zu einer stärkeren wirtschaftlichen Integration unserer Länder und einem ehrgeizigen Wachstumskonzept führt. Auf unserer Tagung vom 21. Juli haben wir eine Reihe richtungweisender Beschlüsse gefasst. Unsere Fähigkeit, auf die Krise zu reagieren, wird dadurch gestärkt, dass alle 17 Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ratifiziert haben. Die Einigung der drei Organe über ein solides Gesetzgebungspaket für die bessere wirtschaftspolitische Steuerung innerhalb der Strukturen der EU stellt einen weiteren großen Erfolg dar. Die Einführung des Europäischen Semesters hat die Art und Weise, wie unsere Haushalts- und Wirtschaftspolitik auf europäischer Ebene koordiniert wird, grundlegend geändert, da die Koordinierung auf EU-Ebene jetzt stattfindet, bevor Entscheidungen in den einzelnen Staaten getroffen werden. Der Euro steht nach wie vor auf einem soliden wirtschaftlichen Fundament.

2. Zur Wiederherstellung des Vertrauens sind weitere Maßnahmen erforderlich. Aus diesem Grund vereinbaren wir heute ein umfassendes Paket zusätzlicher Maßnahmen, in dem unsere feste Entschlossenheit zum Ausdruck kommt, alles Notwendige zur Bewältigung der gegenwärtigen Schwierigkeiten zu tun und die für die Vollendung unserer Wirtschafts- und Währungsunion erforderlichen Schritte zu ergreifen. Wir unterstützen die EZB voll und ganz bei ihren Maßnahmen zur Wahrung der Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet.

Langfristig tragfähige öffentliche Finanzen und Strukturreformen für Wachstum
3. Die Europäische Union muss ihre Wachstums- und Beschäftigungsaussichten verbessern, wie in der Wachstumsagenda dargelegt wird, die auf der Tagung des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2011 vereinbart wurde. Wir bekräftigen unser uneingeschränktes Eintreten für die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des ersten Europäischen Semesters und für die Konzentration der öffentlichen Ausgaben auf Wachstumsbereiche.

4. Alle Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sind fest entschlossen, ihre Politik der Haushaltskonsolidierung und der Strukturreformen fortzusetzen. Eine besondere Anstrengung wird von denjenigen Mitgliedstaaten gefordert, bei denen gegenwärtig Spannungen an den Märkten für Staatsanleihen auftreten.

5. Wir begrüßen die bedeutenden Maßnahmen, die Spanien zur Verringerung seines Haushaltsdefizits, zur Umstrukturierung seines Bankensektors und zur Reformierung des Produkt- und des Arbeitsmarkts ergriffen hat, sowie die Änderung der Verfassung zur Aufnahme der Gewährleistung eines ausgeglichenen Haushalts. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Haushaltsanpassungen wie geplant unnachgiebig durchgeführt werden, um den Verpflichtungen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts nachzukommen und die Stärkung des Haushaltsrahmens durch die Entwicklung nachrangiger Rechtsvorschriften zu vollziehen, damit die Verfassungsänderung vollständig zum Tragen kommt. Es sind weitere Maßnahmen zur Steigerung des Wachstums erforderlich, damit die in diesem Ausmaß nicht hinnehmbare Arbeitslosigkeit reduziert wird. Die Maßnahmen sollten verstärkte Änderungen auf dem Arbeitsmarkt, mit denen die Flexibilität auf Unternehmensebene und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte erhöht werden, sowie andere Reformen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit - speziell weitere Reformen im Dienstleistungssektor - einschließen.

6. Wir begrüßen die Pläne Italiens für wachstumsfördernde Strukturreformen und seine Strategie zur Haushaltskonsolidierung, wie sie in dem Schreiben an den Präsidenten des Europäischen Rates und den Präsidenten der Kommission dargelegt sind, und rufen Italien auf, so schnell wie möglich einen ehrgeizigen Zeitplan für diese Reformen vorzulegen. Wir würdigen, dass Italien sich verpflichtet, bis 2013 einen ausgeglichenen Haushalt und 2014 einen strukturellen Haushaltsüberschuss zu erreichen und damit 2014 eine Verringerung der Bruttoverschuldung des Staates auf 113 % des BIP herbeizuführen, und dass geplant ist, bis Mitte 2012 eine Regel zur Gewährleistung eines ausgeglichenen Haushalts in die Verfassung aufzunehmen. Italien wird nun die vorgeschlagenen Strukturreformen durchführen, indem zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Bürokratie abgebaut wird, die Mindestsätze für freiberufliche Dienstleistungen abgeschafft werden und die lokalen öffentlichen Dienste und die Versorgungswirtschaft weiter liberalisiert werden. Wir nehmen die Zusage Italiens zur Kenntnis, die Arbeitsgesetzgebung und insbesondere die Regeln und Verfahren für Entlassungen zu reformieren und das gegenwärtig uneinheitliche Arbeitslosenversicherungssystem bis Ende 2011 unter Berücksichtigung der Haushaltszwänge zu überprüfen. Wir nehmen Kenntnis von dem Plan, das Renteneintrittsalter bis 2026 auf 67 Jahre anzuheben, und empfehlen, bis Ende des Jahres den Prozess festzulegen, mit dem dieses Ziel erreicht wird. Wir unterstützen die Absicht Italiens, Strukturfondsprogramme durch Neufestlegung der Priorität von Projekten und Ausrichtung auf Bildung, Beschäftigung, digitale Agenda und Eisenbahnen/Netze mit dem Ziel zu überprüfen, die Bedingungen für die Steigerung des Wachstums zu verbessern und das regionale Gefälle zu bekämpfen.

Wir ersuchen die Kommission, eine detaillierte Bewertung der Maßnahmen vorzulegen und deren Durchführung zu überwachen, und die italienischen Behörden, rechtzeitig alle für eine solche Bewertung notwendigen Informationen zu übermitteln.

Länder, die ein Anpassungsprogramm durchführen
7. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, allen Programmländern - sofern sie diese Programme vollständig durchführen - weiterhin Unterstützung zu leisten, bis sie wieder Zugang zu den Finanzmärkten haben.

8. Was die Programmländer anbelangt, so sind wir erfreut über die Fortschritte, die Irland bei der vollständigen Umsetzung seines Anpassungsprogramms erzielt hat, das positive Ergebnisse hervorbringt. Portugal macht mit seinem Programm derzeit ebenfalls ansehnliche Fortschritte und ist entschlossen, weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Wir fordern beide Länder auf, in ihren Bemühungen nicht nachzulassen, sich an die vereinbarten Zielvorgaben zu halten und bereit zu sein, alle erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu ergreifen.

9. Wir begrüßen den Beschluss der Euro-Gruppe bezüglich der Auszahlung der sechsten Tranche des Hilfsprogramms von EU und IWF an Griechenland. Wir sehen dem Abschluss eines nachhaltigen und glaubwürdigen neuen mehrjährigen Programms von EU und IWF bis Jahresende erwartungsvoll entgegen.

10. Die Mechanismen für die Überwachung der Durchführung des griechischen Programms müssen entsprechend dem Ersuchen der griechischen Regierung verstärkt werden. Die Verantwortung für das Programm trägt Griechenland und für seine Durchführung sind die griechischen Behörden zuständig. Bei dem neuen Programm wird die Kommission zusammen mit den anderen Troika-Partnern für die Laufzeit des Programms eine Überwachungskapazität vor Ort - auch unter Einbeziehung nationaler Experten - im Hinblick auf eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mit der griechischen Regierung und der Troika aufbauen; dabei geht es darum, Ratschläge zu geben und Hilfestellung zu leisten, um sicherzustellen, dass die Reformen fristgerecht und uneingeschränkt durchgeführt werden. Sie wird die Troika bei der Konformitätsbewertung der Maßnahmen unterstützen, die die griechische Regierung aufgrund der Zusagen im Rahmen des Programms treffen wird. Diese neue Rolle wird in der Vereinbarung niedergelegt. Zur Erleichterung einer effizienten Nutzung größerer öffentlicher Darlehen für die Rekapitalisierung griechischer Banken wird die Führung des griechischen Finanzstabilisierungsfonds (Hellenic Financial Stability Fund/HSFS) im Einvernehmen mit der griechischen Regierung und der Troika verstärkt werden.
   

11. Wir unterstützen uneingeschränkt die von der Kommission eingesetzte Task-Force für technische Unterstützung.

12. Der Beteiligung des Privatsektors kommt eine zentrale Rolle dabei zu, die Tragfähigkeit der griechischen Schulden herzustellen. Wir begrüßen daher die laufenden Beratungen zwischen Griechenland und seinen privaten Investoren im Hinblick auf eine Lösung für eine weitergehende Beteiligung des Privatsektors. Zusammen mit einem ehrgeizigen Reformprogramm für die griechische Wirtschaft sollte die Beteiligung des Privatsektors eine Senkung der griechischen Defizitquote mit dem Ziel bewirken, bis 2020 eine Quote von 120 % zu erreichen. Zu diesem Zweck ersuchen wir Griechenland, die privaten Investoren und alle beteiligten Parteien, einen freiwilligen Umtausch von Anleihen mit einem nominellen Abschlag von 50 % des Nennwerts der von privaten Investoren gehaltenen griechischen Staatsanleihen auszuarbeiten. Die dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten werden einen Beitrag von bis zu 30 Mrd. Euro zur Beteiligung des Privatsektors leisten. Auf dieser Grundlage ist der öffentliche Sektor bereit, bis 2014 eine zusätzliche Programmfinanzierung von bis zu 100 Mrd. Euro bereitzustellen, einschließlich der notwendigen Rekapitalisierung griechischer Banken. Das neue Programm sollte bis Ende 2011 vereinbart werden und der Anleihentausch sollte Anfang 2012 durchgeführt werden. Wir rufen den IWF auf, weiterhin zur Finanzierung des neuen Programms für Griechenland beizutragen. 13. Griechenland verwendet künftige Zahlungsströme aus dem Helios-Projekt oder andere Einnahmen aus Privatisierungen, die über die bereits im Anpassungsprogramm berücksichtigten Einnahmen hinausgehen, zur weiteren Senkung des Schuldenstandes der Hellenischen Republik um bis zu 15 Mrd. Euro mit dem Ziel, die Darlehenskapazität der EFSF wiederherzustellen.

14. Zusatzsicherheiten werden zur Abstützung der Qualität der Sicherheiten bereitgestellt, damit sie weiterhin für den Zugang der griechischen Banken zu Liquiditätsoperationen des Eurosystems genutzt werden können.

15. Was unser allgemeines Konzept für die Beteiligung des Privatsektors im Euro-Währungsgebiet betrifft, so verweisen wir auf unseren am 21. Juli 2011 gefassten Beschluss, dass für Griechenland eine außergewöhnliche und einmalige Lösung erforderlich ist. 16. Die übrigen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets bekräftigen feierlich ihre unumstößliche Entschlossenheit, die von ihnen selbst begebenen Anleihen vollständig zu bedienen und all ihre Verpflichtungen zu einer nachhaltigen Haushaltspolitik und zu Strukturreformen voll einzuhalten. Die Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets unterstützen vorbehaltlos diese Entschlossenheit, da die Glaubwürdigkeit sämtlicher staatlicher Kreditnehmer ein entscheidendes Element für die Gewährleistung der Finanzstabilität im Euro-Währungsgebiet insgesamt ist.

Stabilisierungsmechanismen
17. Der Prozess der Ratifizierung der geänderten EFSF ist nun in allen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets abgeschlossen und die Euro-Gruppe hat sich auf die Durchführungsleitlinien für Interventionen an den Primär- und Sekundärmärkten, für vorsorgliche Vorkehrungen und für die Rekapitalisierung der Banken geeinigt. Die Beschlüsse, die wir am 21. Juli bezüglich der EFSF gefasst haben, sind damit vollständig bereit für ihre Umsetzung. Alle verfügbaren Instrumente werden auf effiziente Weise eingesetzt, um die Finanzstabilität im Euro-Währungsgebiet zu gewährleisten. Wie in den Durchführungsleitlinien festgelegt, werden für neue (vorsorgliche) Programme entsprechend der IWF-Praxis strenge Auflagen gelten. Die Kommission wird die betreffenden Mitgliedstaaten einer verstärkten Überwachung unterziehen und der Euro-Gruppe regelmäßig Bericht erstatten.

18. Wir kommen überein, dass die Kapazität der erweiterten EFSF mit dem Ziel eingesetzt wird, die verfügbaren Ressourcen innerhalb des nachstehend beschriebenen Rahmens zu maximieren: o Ziel ist es, unter Wahrung der hohen Bonität der EFSF den Zugang zu den Finanzmärkten für die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die sich dem Druck der Märkte ausgesetzt sehen, zu erleichtern und das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes für Staatsanleihen im Euro-Währungsgebiet zu sichern. Diese Maßnahmen sind erforderlich, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und für eine ausreichende Eingrenzung zu sorgen, um der Ansteckungsgefahr entgegenzuwirken; o dies wird ohne Erhöhung der Garantien, die der Fazilität zugrunde liegen, und gemäß den Regeln des Vertrags und den Bedingungen der derzeitigen Rahmenvereinbarung erfolgen und im Rahmen der vereinbarten Instrumente umgesetzt werden, wozu angemessene Auflagen und eine angemessene Überwachung erforderlich sind. 19. Wir sind uns über zwei grundlegende Optionen zur Vervielfachung der Finanzmittel der EFSF einig: o Bereitstellung von Zusatzsicherheiten für die von den Mitgliedstaaten neu begebenen Schuldtitel, wodurch sich die Finanzierungskosten reduzieren. Der Kauf dieser Risikoversicherung würde Privatanlegern als Option beim Kauf von Anleihen am Primärmarkt angeboten; o Optimierung der Finanzierungsmechanismen der EFSF dadurch, dass Mittel von privaten und öffentlichen Finanzinstituten und Anlegern kombiniert werden, was über Zweckgesellschaften erfolgen kann. Dadurch erhöht sich der Betrag an Finanzmitteln, der für die Gewährung von Darlehen, die Rekapitalisierung der Banken und den Ankauf von Anleihen an den Primär- und Sekundärmärkten zur Verfügung steht.

20. Die EFSF wird über ausreichend Flexibilität verfügen, um beide Optionen je nach dem konkreten Ziel und den Umständen an den Märkten gleichzeitig verwenden zu können. Die Hebelwirkung der jeweiligen Option wird in Abhängigkeit von ihren spezifischen Merkmalen und den Marktgegebenheiten variieren, könnte jedoch dem Faktor 4 oder 5 entsprechen.

21. Wir bitten die Euro-Gruppe, die Bedingungen für die Umsetzung dieser Modalitäten im November in Form von Leitlinien im Einklang mit den von der EFSF ausgearbeiteten Bedingungen endgültig festzulegen.

22. Zusätzlich kann eine weitere Wirkungssteigerung der EFSF-Ressourcen durch eine noch engere Zusammenarbeit mit dem IWF erreicht werden. Die Euro-Gruppe, die Kommission und die EFSF werden alle möglichen Optionen prüfen.

Bankensystem
23. Wir begrüßen die heute von den Mitgliedern des Europäischen Rates erzielte Einigung hinsichtlich der Rekapitalisierung und Kapitalausstattung der Banken (siehe Anlage 2). Wirtschafts- und haushaltspolitische Koordinierung und Überwachung 24. Mit dem Gesetzgebungspaket zur wirtschaftspolitischen Steuerung wird die wirtschafts- und haushaltspolitische Koordinierung und Überwachung verstärkt. Nach seinem Inkrafttreten im Januar 2012 wird es als Teil des Europäischen Semesters strikt umgesetzt werden. Wir fordern eine strenge Überwachung durch die Kommission und den Rat - auch durch Ausübung von Gruppendruck - und die aktive Nutzung der zur Verfügung stehenden vorhandenen und neuen Instrumente. Wir erinnern auch an unsere im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eingegangenen Verpflichtungen. 25. Die Zugehörigkeit zu einer Währungsunion hat weitreichende Implikationen und beinhaltet eine viel stärkere Koordinierung und Überwachung zur Gewährleistung von Stabilität und Nachhaltigkeit des gesamten Gebiets. Die derzeitige Krise verdeutlicht die Notwendigkeit, dies viel wirksamer in Angriff zu nehmen. Deshalb werden wir unter gleichzeitiger Stärkung unserer Krisenbewältigungsinstrumente innerhalb des Euro-Währungsgebiets durch einen Ausbau der Koordinierung, Überwachung und Disziplin weitere Forschritte bei der Integration der Wirtschafts- und Haushaltspolitiken erzielen. Wir werden die erforderlichen politischen Strategien ausarbeiten, um das Funktionieren des einheitlichen Währungsraums zu unterstützen. 26. Insbesondere verpflichten wir uns, aufbauend auf dem nunmehr angenommenen Gesetzgebungspaket, dem Europäischen Semester und dem Euro-Plus-Pakt die folgenden zusätzlichen Maßnahmen auf nationaler Ebene durchzuführen:

a) bis Ende 2012 Annahme von Vorschriften über einen strukturell ausgeglichenen Haushalt durch jeden Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets - vorzugsweise auf Verfassungs- oder gleichwertiger Ebene -, mit denen der Stabilitäts- und Wachstumspakt in einzelstaatliches Recht umgesetzt wird;

b) Stärkung der nationalen haushaltspolitischen Rahmen über die Richtlinie über Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten hinaus. Insbesondere sollten die nationalen Haushalte sich auf unabhängige Wachstumsprognosen stützen;

c) Aufforderung an die nationalen Parlamente, den auf EU-Ebene angenommenen Empfehlungen zur Durchführung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik Rechnung zu tragen;

d) Konsultation der Kommission und der anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Vorfeld der Annahme aller wichtigen haushalts- oder wirtschaftspolitischen Reformpläne mit potenziellen Ausstrahlungseffekten, damit etwaige Auswirkungen auf das Euro-Währungsgebiet insgesamt bewertet werden können;

e) Zusage, den Empfehlungen der Kommission und des zuständigen Kommissionsmitglieds in Bezug auf die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes Folge zu leisten.

27. Wir einigen uns ferner darauf, dass eine stärkere Überwachung und zusätzliche Durchsetzungsmaßnahmen nach folgenden Vorgaben gerechtfertigt sind:

a) Für dem Euro-Währungsgebiet angehörende Mitgliedstaaten im Defizitverfahren werden die Kommission und der Rat ermächtigt, die Entwürfe der nationalen Haushaltspläne vor der Annahme durch die jeweiligen nationalen Parlamente zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen. Ferner wird die Kommission den Haushaltsvollzug überwachen und erforderlichenfalls im Laufe des Jahres Änderungen vorschlagen.

b) Im Falle von Abweichungen von den Zielvorgaben eines Anpassungsprogramms wird eine stärkere Überwachung und Koordinierung der Durchführung des Programms stattfinden.

28. Wir sehen dem bevorstehenden Vorschlag der Kommission gemäß Artikel 136 AEUV über eine genauere Überwachung, den sie an den Rat und das Europäische Parlament richten wird, erwartungsvoll entgegen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Absicht der Kommission, die Rolle des für eine genauere Überwachung und zusätzliche Durchsetzungsmaßnahmen zuständigen Kommissionsmitglieds im Kollegium zu stärken.

29. Wir werden die wirtschaftliche Säule der Wirtschafts- und Währungsunion weiter stärken und die politische Koordinierung auf makro- und auf mikroökonomischer Ebene verbessern. Aufbauend auf dem Euro-Plus-Pakt werden wir die Wettbewerbsfähigkeit verbessern und dadurch eine weitergehende Konvergenz der Politiken zur Wachstums- und Beschäftigungsförderung erreichen. Eine pragmatische Koordinierung der Steuerpolitik im Euro-Währungsgebiet ist ein notwendiger Bestandteil einer stärkeren wirtschaftspolitischen Koordinierung, die darauf abzielt, die Konsolidierung der Haushalte und wirtschaftliches Wachstum zu unterstützen. Die gesetzgeberische Arbeit an den Kommissionsvorschlägen für eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer und für eine Finanztransaktionssteuer ist im Gange.

Struktur für die Steuerung im Euro-Währungsgebiet

30. Zur wirksameren Bewältigung der derzeitigen Probleme und zur Gewährleistung einer engeren Integration wird die Struktur für die Steuerung im Euro-Währungsgebiet unter Wahrung der Integrität der Europäischen Union insgesamt verstärkt.

31. Wir werden daher regelmäßig - wenigstens zweimal jährlich - auf unserer Ebene, d.h. als Euro-Gipfel, zusammentreten, um strategische Orientierungen zu den Wirtschafts- und Haushaltspolitiken im Euro-Währungsgebiet vorzugeben. Dies wird es ermöglichen, in unseren nationalen Politiken der Dimension des Euro-Währungsgebiets besser Rechnung zu tragen.

32. Der Euro-Gruppe wird zusammen mit der Kommission und der EZB weiterhin eine zentrale Bedeutung beim täglichen Management des Euro-Währungsgebiets zukommen. Sie wird eine zentrale Rolle bei der Durchführung des Europäischen Semesters durch die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets spielen. Sie wird sich auf eine stärkere Vorbereitungsstruktur stützen können.

33. Genauere Modalitäten sind in Anlage 1 dargelegt.

Vertiefte Integration

34. Der Euro bildet das Kernstück unseres europäischen Projekts. Wir werden die Wirtschaftsunion stärken, um sie mit der Währungsunion besser in Einklang zu bringen.

35. Wir ersuchen den Präsidenten des Europäischen Rates, in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten der Kommission und dem Präsidenten der Euro-Gruppe mögliche Maßnahmen zu ermitteln, mit denen dieses Ziel erreicht werden kann. Im Mittelpunkt wird dabei stehen, die wirtschaftliche Konvergenz innerhalb des Euro-Währungsgebiets weiter voranzubringen, die finanzpolitische Disziplin zu verbessern und die Wirtschaftsunion zu vertiefen, wozu auch gehört, zu sondieren, inwieweit in begrenztem Umfang Vertragsänderungen vorgenommen werden können. Im Dezember 2011 wird ein Zwischenbericht vorgelegt, damit erste Orientierungen vereinbart werden können. Dieser Zwischenbericht wird einen Fahrplan für die Art und Weise des Vorgehens unter uneingeschränkter Wahrung der Vorrechte der Organe enthalten. Ein Bericht bezüglich der Art und Weise der Durchführung der vereinbarten Maßnahmen wird bis März 2012 vorgelegt.  
   

Anlage 1
Zehn Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung im Euro-Währungsgebiet
Es besteht die Notwendigkeit, die Koordinierung und Überwachung der Wirtschaftpolitik im Euro-Währungsgebiet zu vertiefen, die Entscheidungsfindung effizienter zu gestalten und für eine kohärentere Kommunikation zu sorgen. Zur Erreichung dieser Ziele werden - unter uneingeschränkter Wahrung der Integrität der EU insgesamt - die nachstehenden zehn Maßnahmen ergriffen:

  1. Es werden regelmäßige Tagungen des Euro-Gipfels abgehalten, auf denen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und der Präsident der Kommission zusammenkommen. Diese Tagungen finden mindestens zwei Mal pro Jahr zu Zeitpunkten statt, die im jährlichen wirtschaftspolitischen Überprüfungszyklus von großer Bedeutung sind; falls möglich, werden sie im Anschluss an Tagungen des Europäischen Rates stattfinden. Der Präsident des Euro-Gipfels kann nötigenfalls weitere Treffen anberaumen. Die Tagungen des Euro-Gipfels dienen dazu, strategische Orientierungen für die Steuerung der Wirtschaftspolitik und für mehr Wettbewerbsfähigkeit und größere Konvergenz im Euro-Währungsgebiet festzulegen. Der Präsident des Euro-Gipfels wird in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten der Kommission für die Vorbereitung der Euro-Gipfeltreffen Sorge tragen.
  2. Der Präsident des Euro-Gipfels wird von den Staats- und Regierungschefs der dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten zu dem gleichen Zeitpunkt benannt werden, zu dem der Europäische Rat seinen Präsidenten wählt; die Amtszeit entspricht der des Präsidenten des Europäischen Rates. Bis zur nächsten entsprechenden Wahl wird der gegenwärtige Präsident des Europäischen Rates bei den Euro-Gipfeltreffen den Vorsitz führen.
  3. Der Präsident des Euro-Gipfels wird die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten über die Vorbereitungen und die Ergebnisse der Tagungen des Euro-Gipfels auf dem Laufenden halten. Er wird auch das Europäische Parlament über die Ergebnisse der Tagungen des Euro-Gipfels informieren.
  4. Die Euro-Gruppe wird wie schon heute für eine immer engere Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und für eine größere Stabilität des Finanzsystems sorgen. Unter Achtung der diesbezüglichen Befugnisse der EU-Organe setzt sich die Euro-Gruppe bezüglich der Belange des Euro-Währungsgebiets für eine strengere Überwachung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten ein. Darüber hinaus wird sie die Tagungen des Euro-Gipfels vorbereiten und für deren Nachbereitung sorgen.
  5. Der Präsident der Euro-Gruppe wird gemäß dem Protokoll Nr. 14 zu den Verträgen gewählt. Die Entscheidung darüber, ob der Präsident aus dem Kreis der Mitglieder der Euro-Gruppe gewählt werden oder ein Vollzeit-Präsident mit Sitz in Brüssel sein sollte, wird getroffen, wenn das Mandat des derzeitigen Amtsinhabers endet. Der Präsident des Euro-Gipfels wird zum Arbeitsplan der Euro-Gruppe gehört werden; er kann den Präsidenten der Euro-Gruppe ersuchen, insbesondere zur Vorbereitung einer Tagung des Euro-Gipfels oder zur Umsetzung der vom Euro-Gipfel vereinbarten Orientierungen eine Sitzung der Euro-Gruppe einzuberufen. Es wird eine eindeutige Abgrenzung der Verantwortungsbereiche und der Berichtspflichten des Euro-Gipfels, der Euro-Gruppe und der Vorbereitungsgremien vorgenommen.
  6. Der Präsident des Euro-Gipfels, der Präsident der Kommission und der Präsident der Euro-Gruppe werden regelmäßig - mindestens einmal im Monat - zusammenkommen. Der Präsident der Europäischen Zentralbank kann zur Teilnahme eingeladen werden. Die Präsidenten der Aufsichtsbehörden und der Hauptgeschäftsführer der EFSF bzw. der geschäftsführende Direktor des ESM können ad hoc zu diesen Zusammenkünften hinzugezogen werden.
  7. Die vorbereitenden Arbeiten werden weiterhin von der Arbeitsgruppe "Euro-Gruppe" durchgeführt, die sich dabei im Wesentlichen auf fachliche Beratung durch die Kommission stützen wird. Darüber hinaus bereitet die Arbeitsgruppe die Sitzungen der Euro-Gruppe vor. Die Arbeitsgruppe sollte von einer eher ständigen Unterarbeitsgruppe unterstützt werden; diese Unterarbeitsgruppe, die sich aus Stellvertretern/Vertretern der Finanzminister zusammensetzt, würde häufiger zusammenkommen und dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe "Euro-Gruppe" unterstehen.
  8. Den Vorsitz in der Arbeitsgruppe "Euro-Gruppe" wird ein Vollzeit-Vorsitzender mit Sitz in Brüssel wahrnehmen. Er wird grundsätzlich zu dem gleichen Zeitpunkt gewählt wie der Vorsitzende des Wirtschafts- und Finanzausschusses.
  9. Die bestehenden Verwaltungsstrukturen (d.h. das Generalsekretariat des Rates und das Sekretariat des Währungs- und Finanzausschusses) werden verstärkt werden und in gut koordinierter Weise zusammenarbeiten, um unter der Leitung des Vorsitzenden des Wirtschafts- und Finanzausschusses/der Arbeitsgruppe "Euro-Gruppe" den Präsidenten des Euro-Gipfels und den Präsidenten der Euro-Gruppe in angemessener Weise zu unterstützen. Je nach Bedarf werden ad hoc externe Fachleute hinzugezogen werden.
  10. Es werden eindeutige Regeln und Mechanismen vereinbart, um die Kommunikation zu verbessern und für kohärentere Aussagen zu sorgen. Der Präsident des Euro-Gipfels und der Präsident der Euro-Gruppe tragen diesbezüglich eine besondere Verantwortung. Der Präsident des Euro-Gipfels wird zusammen mit dem Präsidenten der Kommission für die Information über die Beschlüsse des Euro-Gipfels verantwortlich sein und der Präsident der Euro-Gruppe wird zusammen mit dem für Wirtschaft und Finanzen zuständigen Kommissionsmitglied für die Information über die Beschlüsse der Euro-Gruppe verantwortlich sein.
   

Anlage 2
Konsens über das Bankenpaket

1. Maßnahmen für die Wiederherstellung des Vertrauens in den Bankensektor (Bankenpaket) werden dringend benötigt und sind im Zusammenhang mit der Verschärfung der Beaufsichtigung des Bankensektors der EU unerlässlich. Diese Maßnahmen sollten Folgendem Rechnung tragen:

a. der Notwendigkeit, die mittelfristige Finanzierung der Banken sicherzustellen, damit eine Kreditklemme vermieden wird und der Kreditfluss in die Realwirtschaft gewährleistet wird, und die Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels zu koordinieren.

b. der Notwendigkeit, die Qualität und die Quantität des Kapitals der Banken zu verbessern, damit diese Schocks standhalten können, und diese Verbesserung in zuverlässiger und harmonisierter Weise zu belegen.


Längerfristige Finanzierung
2. Garantien für Bankverbindlichkeiten wären erforderlich, damit Banken gegebenenfalls direktere Unterstützung für den Zugang zu längerfristiger Finanzierung erhalten (kurzfristige Finanzierung steht bei der EZB und einschlägigen nationalen Zentralbanken zur Verfügung). Dies ist außerdem ein wichtiger Bestandteil der Strategie zur Begrenzung von Maßnahmen zur Verringerung des Fremdkapitalanteils.

3. Eine bloße Wiederholung des Vorgehens von 2008, bei dem die Einrichtung von Liquiditätsmechanismen voll und ganz in nationalem Ermessen läge, wäre in Anbetracht der gegenwärtigen Marktbedingungen unter Umständen keine befriedigende Lösung. Es bedarf daher eines wirklich koordinierten Vorgehens auf EU-Ebene, was die Zugangskriterien, die Zinsfestsetzung und die Konditionen anbelangt. Die Kommission sollte dringend zusammen mit der EBA, der EIB und der EZB prüfen, wie dieses Ziel erreicht werden kann, und dem WFA darüber Bericht erstatten.

Kapitalausstattung der Banken
4. Angestrebte Eigenkapitalquote: Es besteht weitgehendes Einvernehmen darüber, dass eine wesentliche höhere Eigenkapitalquote von 9 % Kapital höchster Güte und nach Berücksichtigung des Marktwerts von Staatsanleihen, beides zum 30. September 2011, gefordert werden muss, damit ein vorübergehender Puffer geschaffen wird, der durch die außergewöhnlichen Umstände gerechtfertigt ist. Diese Eigenkapitalquote muss bis zum 30. Juni 2012 erreicht sein, und zwar auf der Grundlage von Plänen, die mit den einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden vereinbart und durch die EBA koordiniert werden. Diese vorsichtige Bewertung würde keinen Einfluss auf die einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften haben. Die nationalen Aufsichtsbehörden müssen unter der Schirmherrschaft der EBA dafür Sorge tragen, dass die Pläne der Banken zur Steigerung ihrer Kapitalausstattung nicht zu einer übermäßigen Verringerung des Fremdkapitalanteils führen; dazu gehört, dass der Kreditfluss in die Realwirtschaft aufrechterhalten wird und der derzeitige Umfang des Engagements der Konzerne einschließlich ihrer Tochtergesellschaften in sämtlichen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden; es muss in der Tat vermieden werden, dass ein übermäßiger Druck auf die Kreditvergabe in den Aufnahmeländern oder an den Märkten für Staatsanleihen verursacht wird.

5. Finanzierung der Kapitalerhöhung: Die Banken sollten zuerst auf private Kapitalquellen zurückgreifen, unter anderem durch Umstrukturierungen und durch die Umwandlung von Schuldtiteln in Eigenkapitalinstrumente. Für die Banken sollten Einschränkungen hinsichtlich der Ausschüttung von Dividenden und der Gewährung von Bonuszahlungen gelten, bis die angestrebte Eigenkapitalquote erreicht ist. Erforderlichenfalls sollten die nationalen Regierungen Unterstützung leisten; ist diese Art der Unterstützung nicht möglich, sollte die Rekapitalisierung - im Falle der Länder des Euro-Währungsgebiets - über ein Darlehen der EFSF finanziert werden.

Staatliche Beihilfen
6. Jede Form der staatlichen Unterstützung, ob auf einzelstaatlicher oder auf EU-Ebene, wird den Auflagen des derzeitigen besonderen Beihilferahmens zur Bewältigung der Krise unterliegen, der nach Angaben der Kommission angesichts des systemischen Charakters der Krise mit der gebührenden Verhältnismäßigkeit angewandt werden wird.

Quelle: Europäischer Rat


 

 Fekter: Europa hat Entscheidungsstärke bewiesen
Kernfragen zu Privatsektorbeteiligung und Schutzschirm EFSF gelöst
Wien (bmf) - "Europa hat vergangene Nacht Entscheidungsstärke bewiesen", kommentiert Finanzministerin Dr. Maria Fekter in einer ersten Stellungnahme die Beschlüsse des vergangenen Gipfels positiv. Mit den Beschlüssen der Staats- und Regierungschefs in Anlehnung an die Vorarbeiten der Finanzminister wurden insbesondere die beiden Kernfragen einer privaten Gläubigerbeteiligung bei Griechenland und einer effizienteren Mittelverwendung des EFSF gelöst.

"Mit einem Schulderlass von 50% der griechischen Staatsschulden ist jetzt der Weg frei, die Finanzierung Griechenlands dauerhaft auf stabile Säulen zu stellen", ist Fekter überzeugt. "Griechenland muss jetzt weiter an den Reformen samt Privatisierungsprogramm konsequent und intensiv arbeiten, um langfristig wieder das Vertrauen der Märkte zurückzugewinnen. Dafür haben die europäischen Partner ihre weitere Unterstützung zugesichert", so die Finanzministerin weiter.

"Die Schlagkraft der Europäischen Stabilisierungsfazilität (EFSF) wird mittels Hebelwirkung wesentlich verbessert, ohne dass die Garantieleistung der Mitgliedsstaaten erhöht wird", begrüßt Fekter auch die Beschlüsse zur EFSF. Durch zwei Hebelungsvarianten können Länder, die die Hilfe des EFSF in Anspruch nehmen, abhängig von ihrer Ausgangslage, Größe und ihrem Finanzbedarf dies marktgerechter tun. Dies wird durch die Beteiligung zusätzlicher Kapitalgeber oder der Absicherung von Risiken möglich. Dadurch wird eine potentielle Erhöhung des Schutzschirms bis zu rund einer Billion Euro machbar.

Als Begleitmaßnahme soll auch die Kapitalausstattung systemrelevanter Banken vorübergehend auf 9% Kernkapitalquote erhöht werden. Dies bedeutet für die Österreichischen Kreditinstitute einen vorläufigen Kapitalbedarf von rund 2,9 Mrd. Euro, wobei ein signifikanter Teil aufgrund bereits eingeleiteter Restrukturierungsmaßnahmen nur pro forma gilt. Wesentlich ist das geringe Volumen öffentlicher Schuldtitel (sovereign risk) sowie die Berücksichtigung von Kreditversorgung von Unternehmen und Privaten. "In Gesprächen mit FMA und OENB ist der endgültige Kapitalbedarf festzulegen und sind von den Instituten und ihren Eigentümern die erforderlichen Schritte zu setzen", so die Finanzministerin. "Ich bin überzeugt, dass die Österreichischen Banken diese neuen Anforderungen ohne Probleme bewältigen werden", erklärt Fekter.

"Die vorliegenden Ergebnisse zeigen dass sich Europa für Stabilität und Wachstum entschieden hat, dies aber von allen Mitgliedsstaaten nun konsequent verfolgt werden muss", so die Finanzministerin. Dazu zählt auch die Umsetzung einer verfassungsmäßigen Schuldenbremse, wie von den EURO-Staats- und Regierungschefs beschlossen. "In Österreich habe ich dazu bereits einen Vorschlag dem Koalitionspartner übermittelt", so Fekter abschließend.

 

Leichtfried: Gipfelbeschlüsse positives Signal - Weitere Maßnahmen nötig
EU-Abgeordneter fordert Zurückdrängung des Intergouvernementalismus - EU-Parlament muss stärker eingebunden werden
Wien (sk) - Als "positives Signal" wertet der Delegationsleiter der SPÖ-EU-Abgeordneten die Beschlüsse, die im Rahmen des Euro-Gipfels gefasst wurden. Mit Schuldenschnitt, Banken-Rekapitalisierung und der Hebelung des Euro-Rettungsschirmes sei die Grundlage dafür gelegt worden, die drängendsten Probleme zu lösen. "Auch die österreichische Bundesregierung hat seriös an der Bewältigung der Griechenlandkrise mitgearbeitet und sich nicht durch Zurufe von Populisten irritieren lassen", betont Leichtfried am 27.10. gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. Dennoch müsse nun weiter daran gearbeitet werden, dass künftig in ähnlichen Situationen rascher, effektiver und vor allem demokratischer gehandelt werden kann. "Die gefassten Beschlüsse dürfen nicht das Ende der Fahnenstange sein", so der Europaparlamentarier.

"Die Krise hat gezeigt: Wir brauchen mehr Europa und nicht weniger. Um dies zu erreichen, muss endlich ein Umdenken stattfinden und der Intergouvernementalismus zurückgedrängt werden", betont Leichtfried. Dass man mit einer Lösung des Griechenland-Problems so lange zugewartet habe, sei darauf zurückzuführen, dass einige Mitgliedstaaten der Eurozone aus innenpolitischen Gründen nicht bereit waren, rechtzeitig zu reagieren. "Es muss gelingen, geordnete institutionalisierte und demokratisch legitimierte Abläufe zu etablieren. Nur so kann ein ähnliches Herumlavieren wie in der Griechenlandkrise in Zukunft vermieden werden", sagt der EU-Parlamentarier. Er fordert vor allem eine stärkere Einbindung des EU-Parlaments. "Wenn die Kommission die Reformanstrengungen der einzelnen Mitgliedstaaten überwacht und Bewertungen abgibt, dann muss auch das Parlament involviert werden und ebenso die Möglichkeit erhalten, seinen Standpunkt darzulegen", so Leichtfried in Bezug auf Äußerungen von Ratspräsident Van Rompuy, die dieser heute vor dem Plenum in Straßburg getätigt hat.

Bedauerlich sei auch, dass die Staats- und Regierungschefs noch immer kein klares Bekenntnis zu einer Finanztransaktionssteuer abgelegt hätten. Ebenso mangle es an Initiativen von Seiten des Rates, was die Eurobonds betrifft. "Die Europäische Kommission ist in diesen Fragen fortschrittlicher als der Rat, wo noch immer von einigen Mitgliedstaaten - allen voran Großbritannien und Schweden - gebremst wird. Barroso hat heute in Straßburg sein Bekenntnis zur Finanztransaktionssteuer erneuert, des Weiteren ein Green Paper zu Eurobonds angekündigt und Gesetzesvorschläge zur Vertiefung der Eurozone versprochen", erläutert der Delegationsleiter. "Ohne diese wichtigen Maßnahmen wird Europa langfristig die Schwierigkeiten nicht bewältigen können. Es braucht daher Mut und Gestaltungswillen, um ein Fundament zu schaffen, dass die Risiken einer erneuten Krise minimiert", bemerkt Leichtfried abschließend.

 

Mölzer: EFSF-"Hebelung" ist finanztechnischer Trick der übelsten Sorte
Bei EU-Gipfel hätten Weichen für Austritt Griechenlands aus Euro-Zone gestellt werden müssen - Nettozahlern drohen weitere gewaltige Belastungen
Wien (fpd) - Die Europäische Union sei wieder einmal auf halbem Weg stehengeblieben, sagte der freiheitliche Delegationsleiter im Europäischen Parlament, Andreas Mölzer, zu den Ergebnissen des Gipfels der EU-Staats- und Regierungschefs. "Für Griechenland soll es nun einen Schuldenschnitt in Höhe von 50 Prozent geben - eine Maßnahme, die die Freiheitlichen bereits vor eineinhalb Jahren verlangt haben, weil schon damals klar gewesen ist, dass Athen alleine aus dem selbstverschuldeten Schlamassel nicht herauskommen kann", erklärte Mölzer.

Dabei kritisierte der freiheitliche EU-Mandatar, dass beim EU-Gipfel der notwendige Austritt Griechenlands aus der Euro-Zone nicht einmal angedacht wurde. "Mit diesem Denkverbot tut Brüssel den Griechen nichts Gutes. Denn nur mit einer eigenen nationalen Währung haben sie Möglichkeit, durch Abwertungen ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern", betonte Mölzer.

Weites wies der freiheitliche Europaabgeordnete auf die gewaltigen Zahlungen hin, welche den Nettozahlern wie Deutschland, Österreich oder den Niederlanden durch die sogenannte Hebelung des Euro-Schutzschirms EFSF drohten. "Die Hebelung der EFSF auf eine Billion Euro ist ein finanztechnischer Trick der übelsten Sorte. Damit werden nicht nur die wirtschaftlich erfolgreichen Euro-Staaten zusätzlich belastet, sondern auch die wirtschaftlichen und finanziellen Schieflagen innerhalb der Währungsunion weiter verschleiert. Und wie wir wissen, führten gerade Finanztricks und Verschleierungen 2008 zum Ausbruch der Wirtschaftskrise", schloss Mölzer.

 

 Bucher: Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Faymann
Faymann weiß offenbar nicht einmal, worum es geht und verspricht 28 Milliarden Steuergeld - BZÖ beantragt Volksabstimmung bei EU-Vertragsänderungen
Wien (bzö) - Das BZÖ wird bei der Sondersitzung des Nationalrates am 28.10. einen Misstrauensantrag gegen SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann einbringen. Dies kündigte BZÖ-Chef Klubobmann Josef Bucher am 27.10. im Rahmen einer Pressekonferenz an. "Faymanns Auftreten beim gestrigen EU-Gipfel hat gezeigt, dass er keinerlei österreichische Position hat und eine solche daher auch nicht vertreten kann. Man hat den Eindruck, dass der Bundeskanzler nicht einmal weiß, worum es eigentlich geht und trotzdem 28 Milliarden österreichisches Steuergeld für EU-Pleitestaaten und marode Banken verspricht. Fakt ist, dass Faymann nur auf die Vorgaben von Merkel und Sarkozy hört. Das Motto des Kanzlers beim Gipfel lautete offenbar: "Dabei sein reicht schon". Daher wird das BZÖ Faymann das Misstrauen aussprechen", begründete Bucher.

Der BZÖ-Chef kritisierte, dass Faymann nach dem gestrigen EU-Krisengipfel nicht einmal willens sei, eine Erklärung vor dem österreichischen Parlament abzugeben und über die Beschlüsse zu informieren. Auch der Troika-Bericht, wonach Griechenland statt der 109 Milliarden in Wahrheit 440 Milliarden benötigen werde, sei nur im Besitz der Medien und nicht des nationalen Parlaments. "Das BZÖ setzt dieser Vogel-Strauß-Politik Faymanns ein Ende und sorgt mit der Einberufung der Nationalrats-Sondersitzung dafür, dass sich Faymann nicht mehr verstecken kann", so Bucher, der befürchtet, dass die Ergebnisse des Gipfels zu keiner dauerhaften Beruhigung der Krise führen werden.

Bucher kündigte einen BZÖ-Antrag auf verpflichtende Volksabstimmung im Fall einer EU-Vertragsänderung, wie sie Merkel und Sarkozy angekündigt haben, an. "Faymann hat eine solche Volksabstimmung vor der Wahl via Kronenzeitung versprochen, jetzt wird das BZÖ den Bundeskanzler an sein Versprechen erinnern. Denn es ist unabdingbar, dass die Österreicherinnen und Österreicher in für sie so weitreichende Entscheidungen eingebunden werden."

Der BZÖ-Chef bekräftigte weiters seine Forderungen nach einer in der Verfassung verankerten Schuldenbremse sowie einer Trennung des Bankensystems in Investmentbanken und Kommerzbanken.

 

 Lunacek: Europäischen Konvent und Finanztransaktionssteuer jetzt
EU-Gipfel darf nicht letzte Nachtschicht bleiben! – Offene Fragen nach dem EU-Gipfel gehören im Sinne von mehr Demokratie und mehr sozialem Ausgleich gelöst
Wien (grüne) - "Nach langem verantwortungslosem Zögern und Zaudern, Bremsen und Blockieren haben die EU-Staats- und RegierungschefInnen in der Nachtschicht von gestern auf heute endlich einige von uns Grünen im Europaparlament und in Österreich schon lange geforderte Entscheidungen für mehr Europa zur Lösung der Schulden-Krise getroffen - zahlreiche Unklarheiten und der konkrete Startschuss für einen neuen Europäischen Konvent sowie die Finanztransaktionssteuer sind aber nach wie vor ausständig. Um es in einem Bild auszudrücken: Der Europäische Rat hat im letzten Moment noch den Zug in eine stabile wie nachhaltige EU-Zukunft erwischt, jetzt muss aber garantiert werden, dass dieser Zug keine Verspätung einfährt und es müssen an künftigen Haltestellen noch zusätzliche Waggons (Konventsbeschluss jetzt, Finanztransaktionssteuer jetzt, sozialer Ausgleich jetzt) angehängt werden", kommentiert Ulrike Lunacek, Europasprecherin der Grünen, die Beschlüsse des EU-Gipfels.

Positiv beurteilt Lunacek, dass für die Bankenrekapitalisierung europaweit einheitliche Standards der Eigenkapitalausstattung vorgeben werden. Hier sieht man: "Mehr Europa ist Teil der Lösung, nicht das Problem." Insgesamt bleiben dabei aber viele Fragen offen. Die Grüne Position ist eindeutig: "Wenn staatliches Geld eingesetzt wird, müssen Eigentumsrechte und Kontrolle an die SteuerzahlerInnen übergehen", stellt Lunacek klar: "Durch eine zeitweilige Verstaatlichung der geretteten Banken müssen Gewinne an die Staatskasse zurückfließen. Die Kontrollrechte sind zu nutzen, um die Geschäftsmodelle zu verändern, eine Bilanzverkürzung über die Verminderung der Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu verhindern. Und natürlich gehört auch dazu, die Selbstbedienung von ManagerInnen bei Pensionen, Boni oder Gehältern sowie Rechtsbruch durch staatlich gestützte Banken, z.B. in Form der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, zu verhindern."

Weitere zentrale Aufgaben werden aber für Lunacek mit diesem Gipfel nicht gelöst: "Die Finanztransaktionssteuer für die Europäische Union muss nach den Ankündigen endlich ein klares politische "Go!" bekommen." Und entscheidend für einen nachhaltigen wie zukunftsfesten wie demokratischen Umbau der Union ist für die Europasprecherin: "Die europäischen Staats- und RegierungschefInnen haben Ratspäsident Van Rompuy und Kommissionspräsident Barroso beauftragt, konkrete Schritte für eine Vertragsänderung zu erarbeiten. Dieser Aufforderung muss unverzüglich nachgekommen werden, denn es bedarf einer Vertragsänderung, um europäische Anleihen (Eurobonds) zu ermöglichen, um die Idee der europäischen Wirtschaftsregierung in den Verträgen zu verankern, um die parlamentarische Kontrolle europäischen Regierens zu stärken und um die Steuerpolitik in Europa anzugleichen. Das geht nur über einen neuen Europäischen Konvent."

Dass Griechenlands Schulden nach dem Prinzip der Schuldentragfähigkeit des Landes und orientiert an den gegenwärtigen Marktpreisen umgeschuldet werden, begrüßt Lunacek. Für die Hebelung des EFSF fordert die EU-Abgeordnete jedoch, dass "diese Hebelung höchstens eine Übergangslösung für eine stabile Lösung über europäische Anleihen (Eurobonds) sein darf".

Lunacek: "Die Umschuldung und die Sparanstrengungen in Südeuropa müssen zudem begleitet werden von einem europäisch koordinierten, kräftigen Grünen Investitionsprogramm in Erneuerbare Energien, Energie- und Rohstoffeffizienz sowie Bildung, um die Abwärtsspirale zu beenden. In dieser Krise darf die soziale Schieflage nicht weiter vergrößert werden. Im Gegenteil wird eine Stabilisierung der Finanzmärkte ohne einen neuen sozialen Ausgleich nicht gelingen. Die EU-Politik muss ein klares Signal, gerade auch an die Menschen in den Krisenstaaten senden, die einen teuren Preis für politische Fehler der letzten Jahre zahlen."

 

 Leitl: Europa hat Handlungsfähigkeit bewiesen
Die WKÖ begrüßt die Pläne für eine vertiefte Integration der Eurozone
Wien (pwk) - "Europa hat heute Nacht Handlungsfähigkeit bewiesen und den Märkten wieder Vertrauen gegeben", begrüßte Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, die Ergebnisse der Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU bzw. der Eurozone. "Besonders die erhebliche Verstärkung der wirtschafts- und steuerpolitischen Koordinierung und Überwachung wird Europas Zusammenwachsen einen großen Schub nach vorne geben und beweist, dass die Staats- und Regierungschefs eines aus der Krise gelernt haben: Es geht nur, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Nur dann werden sich Krisen wie diese nicht wiederholen." Es wäre äußerst sinnvoll, die nationalen Wirtschafts- und Arbeitnehmervertretungen in diese Koordinierung einzubinden, da sie wesentliche Gestalter dieser Politikbereiche auf nationaler Ebene sind.

Leitl begrüßt die Pläne für eine vertiefte Integration der Eurozone, um die wirtschaftliche Konvergenz innerhalb des Eurogebietes weiter voranzubringen, die finanzpolitische Disziplin zu verbessern und die Wirtschaftsunion zu verstärken: "Gerade wegen der großen Unterschiede kann nur ein Mehr an Europa die Lösung sein. Nur so können wir zu einer richtigen Gemeinschaft werden."

Die Rekapitalisierung der europäischen Banken darf nicht auf Kosten der Unternehmen gehen, die ihren Weg aus der Krise oft nur mit Hilfe neuer Kredite schaffen. "Die Finanzierung der Realwirtschaft muss sichergestellt sein", betont der WKÖ-Präsident und schlägt vor, im Bereich der Investitions- und Spekulationsgeschäfte höhere Eigenkapitalanforderungen zu stellen als für reguläre Kreditgeschäfte: "Dies würde unseren Unternehmen auf ihrem Weg aus der Krise helfen und gleichzeitig die hochriskanten Spekulationen eindämmen, die hauptverantwortlich für die Krise gemacht werden."

 

Koren: Einführung von EU-Schuldenbremse bis Ende 2012 Gebot wirtschaftlicher Vernunft
Zu Banken-Rekapitalisierung: alle den Eigenkapitalaufbau belastende Steuern müssen jetzt zur Disposition stehen – (Teil)-Verstaatlichung keine Antwort
Wien (pdi) - Als „Gebot wirtschaftlicher Vernunft“ bezeichnete der Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Mag. Peter Koren am 27.10. die auf dem EU-Rat beschlossene Einführung einer EU-Schuldenbremse bis Ende 2012. „Die Schuldenbremse ist die Antwort auf die Staatsschuldenkrise. Jetzt brauchen wir auch dringend einen Paradigmenwechsel in den nationalen Haushalts- und Wirtschaftspolitiken“, betonte Koren. Für Österreich sei daran zu erinnern, dass Österreich 2010 ein strukturelles Defizit von vier Prozent des BIP aufweise und für 2011 von der EU-Kommission auf 3,2 Prozent geschätzt werde. „Es gilt daher, auf nationaler Ebene möglichst rasch tiefgehende strukturelle Reformen zu erarbeiten und umzusetzen. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren“, so der IV-Vize-Generalsekretär.

Zum „Haircut“ für Griechenland betonte Koren, „die Industrie hat hier stets eine klare Position bezogen, unsere Vorbehalte sind weiterhin aufrecht: ein ‚Haircut‘ ist verfrüht und zum jetzigen Zeitpunkt eine falsche Maßnahme, auch in Hinblick auf die Stabilität des europäischen Bankensektors. Wie auch der neueste Stresstest der European Banking Authority zeigt, ist eine Ansteckungsgefahr aufgrund des hohen Rekapitalisierungsbedarfs der Banken in machen EU-Ländern weiterhin gegeben. Griechenland hat bereits weitreichende Reformmaßnahmen umgesetzt, vieles ist noch in die Wege zu leiten. Es sollten jetzt alle Anstrengungen unternommen werden, Griechenland unter strenger Kontrolle wieder auf den Wachstumspfad zurückzubringen.“ Die Signalwirkung auf andere potenzielle Kandidaten für Hilfskredite sei „verheerend“. Es sei zu hoffen, dass in diesen Ländern der Anreiz durch Sparen und Reformen die Kreditwürdigkeit wieder zu erlangen nicht verloren gehe. Zur Banken-Rekapitalisierung sagte der IV-Vize-Generalsekretär, eine (Teil)-Verstaatlichung auf Basis dieser Beschlüsse könne keine Antwort sein. Zur Kapitalsteigerung der Banken müssten jetzt jedenfalls auch alle den Eigenkapitalaufbau belastenden Steuern – wie etwa nationale Bankensteuern – zur Disposition stehen.

Positiv seien die verstärkten Kompetenzen der EU-Kommission, in nationale Haushaltspolitiken und in laufende Defizitverfahren einzugreifen. Ebenso seien stärkere Kompetenzen für den Wirtschafts- und Währungskommissar erforderlich, betonte Koren. „Angesichts der begrüßenswerten Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Euroraum brauchen wir mehr Europa und müssen alles vermeiden, um ein Auseinanderdriften von Euro-Ländern und anderen EU-Staaten zu vermeiden. Europa als einheitlicher und handlungsfähiger Player muss erhalten bleiben.“

 

Bankenmaßnahmenpaket der EU soll Vertrauen in Kapitalmärkte stärken.
Eigenmittelstärkung stellt für Österreichs Banken eine bewältigbare Herausforderung dar.
Wien (fma/oenb) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) begrüßen die Beschlussfassung des Europäischen Rats sowie des Euro-Gipfels der Staats- und Regierungschefs über ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Wiederherstellung des Vertrauens auf den Finanzmärkten. "Dieses Paket setzt an den richtigen Punkten an, um das Vertrauen in die Finanzmärkte zu verbessern. Bereinigung von Risiken und Stärkung der Kapitalausstattung der Banken sowie Sicherung ihrer Refinanzierungsfähigkeit werden die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors erhöhen", so FMA-Vorstand Mag. Helmut Ettl. Sein Vorstandskollege Dr. Kurt Pribil ergänzt: "Die gleichzeitig von der europäischen Bankenaufsicht EBA vorgelegten Zahlen zum Kapitalbedarf der europäischen Banken, bei gleichzeitiger Zusage von staatlicher und europäischer Unterstützung sollten auch die privaten Kapitalmärkte zur Stärkung der Eigenkapitalbasis wieder öffnen. Wir sind überzeugt, dass die österreichischen Institute diese Herausforderungen meistern werden." "Österreichs Banken sind unmittelbar von den Problemen öffentlicher Schuldtitel nur im geringen Maße betroffen, werden aber an den allgemeinen Maßnahmen zur Kapitalstärkung teilnehmen. Dabei wird es unter gesamtwirtschaftlichen Aspekten wichtig sein, die Stabilität der Kreditversorgung zu sichern", so OeNB-Gouverneur Dr. Ewald Nowotny.

Die europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA ("European Banking Authority") hat dazu gemeinsamen mit den nationalen Aufsichten die Auswirkungen der Staatsschuldenkrise auf die Eigenkapitalausstattung sowie die langfristigen Finanzierungsnotwendigkeiten der 70 größten grenzüberschreitenden Banken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erhoben. Aus Österreich wurden die "Erste Group Bank", die "Raiffeisen Zentralbank, RZB" sowie die "Österreichische Volksbanken AG, ÖVAG" einbezogen. Als Benchmark hat der Europäische Rat eine Quote von 9 Prozent hartem Kernkapital, gemessen an den risikogewichteten Aktiva, beschlossen. Auf dieser Basis müssen diese Institute laut EBA-Analyse zusätzliches hartes Kernkapital von in Summe Euro 106 Mrd. aufbringen. Auf österreichische Institute entfallen davon zusammen rund Euro 2,9 Mrd.

EBA hält zum Kapitalbedarfsbetrag österreichischer Banken ausdrücklich fest, dass ein erheblicher Anteil davon auf die ÖVAG entfällt, der als "pro Forma"-Berechnung zu verstehen ist, da sich dieses Institut mitten in einem Restrukturierungsprogramm befindet, an dessen Ende die ÖVAG nur mehr ein regional tätiges Institut sein wird.

Die EBA-Erhebung umfasst 70 jener 90 Banken, die am EBA-Stresstest im Juni 2011 teilgenommen haben und jeweils zumindest 50 Prozent des nationalen Bankenmarktes auf sich vereinen (nur kleinere, lediglich regional tätige Institute wurden diesmal nicht berücksichtigt). Die Definition des "harten Kernkapitals" entspricht ebenfalls der Definition bei diesem EBA-Stresstest (im Wesentlichen eingezahltes Kapital, einbehaltene Gewinne und vom Staat gehaltenes Partizipationskapital). Die Erhebung des Eigenkapitals und der Forderungen gegenüber EWR-Staaten erfolgte zum Stichtag 30. Juni 2011, die Marktwerte der Forderungen gegenüber EWR-Staaten wurden zum Stichtag 30. September angesetzt.

Es handelt sich hier jedoch nur um erste indikative Zahlen, da der endgültige Bedarf erst auf Basis von September-Daten berechnet wird. Auf Grundlage der endgültigen Zahlen, die im Laufe des Novembers vorliegen sollten, werden die Banken Pläne vorzulegen haben, wie sie bis Mitte 2012 den erforderlichen Kapitalbedarf erfüllen werden. Die Institute haben dann bis 30. Juni 2012 Zeit, das vorgegebene Ziel zu erreichen.

Zusätzlich zu den Kapitalmaßnahmen wurde beschlossen, im Bedarfsfall durch die Gewährung staatlicher Garantien für Emissionen sicherzustellen, dass die Banken auch mittelfristig über ausreichend Liquidität verfügen, um ihre Kreditvergabe aufrecht zu erhalten. Die Zugangskriterien und die sonstigen Konditionen werden diesbezüglich noch auf EU-Ebene koordiniert. 
     

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