Strafgesetznovelle  

erstellt am
07. 12. 11

 Karl: Keine Toleranzgrenze bei Gewalt gegen Kinder
Justizministerin zur Strafgesetznovelle 2011 im Nationalrat - entscheidender Beitrag zum Schutz der Kinder vor Gewalt und Missbrauch
Wien (övp-pk) - Kinder sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft - sie sind daher besonders schutzbedürftig, sagte Justizministerin Beatrix Karl am 06.12. bei der Debatte über die Strafgesetznovelle 2011 im Nationalrat. "Gerade den Schwächsten der Gesellschaft muss ein besonderer Schutz zuteil werden. Es bedarf eines nachdrücklichen Signals, dass unsere Gesellschaft Gewalt und Missbrauch als Verletzung an Kindern nicht akzeptiert, und dieses Signal müssen wir deutlich senden. Auch wenn wir wissen, dass körperliche Bestrafung als Erziehungsmittel von den meisten Bürgerinnen und Bürgern abgelehnt wird, sind viele Kinder trotzdem mit Gewalt konfrontiert. Neben der Aufklärung, dass physische Gewalt weder legal noch ein sinnvolles Erziehungsmittel ist, muss auch das Strafrecht angemessene, verhältnismäßige und vor allem auch abschreckende Strafen vorsehen", so Karl weiter.

Trotz der unumstrittenen Anerkennung von Kinderrechten und vielen guten Regelungen im Kinderschutz komme es leider immer wieder zu Fällen von Gewalt an Kindern: Allein im Jahr 2010 gelangten insgesamt 522 Fälle einer Körperverletzung gegen ein unmündiges Opfer zur Anzeige. In knapp der Hälfte der Fälle waren die Kinder sogar jünger als zehn Jahre. Dazu kommen 153 Verurteilungen wegen schwerem bzw. sexuellem Missbrauch von Unmündigen, wobei die Dunkelziffer in diesem Bereich hoch sei, betonte die Ministerin.

Karl: "Mit der Einführung bzw. Erhöhung der Mindeststrafen bei Gewaltdelikten soll sichergestellt werden, dass es bei Gewalt gegen Kinder keine Toleranzgrenze gibt. Bei Gewaltdelikten gegen Kinder, bei denen derzeit noch keine Mindeststrafen vorgesehen sind, werden solche daher eingeführt und bereits vorhandene Mindeststrafandrohungen angehoben. Darüber hinaus soll die Anwendung von Gewalt gegen Kinder fortan als besonderer Erschwerungsgrund gewertet werden."

Das Medium Internet bringe gerade für Kinder und Jugendliche nicht nur Vorteile, sondern auch Gefahren. In den letzten Jahren sei es immer häufiger geworden, dass volljährige Personen versuchen, über das Internet sexuelle Kontakte zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen. "Dieser Gefahr müssen wir entgegenwirken und bereits die Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen - also das sogenannte "grooming" - unter Strafe stellen. Darüber hinaus wird auch die wissentliche Betrachtung einer Live-Übertragung von pornographischen Darbietungen Minderjähriger beispielsweise mittels Web-Cam im Internet durch einen neuen Tatbestand erfasst und geächtet."

Schließlich wird die Liste von Delikten, die, obwohl im Ausland begangen, in Österreich strafbar sind, erweitert. In Zukunft sollen die österreichischen Strafgesetze ohne Rücksicht auf die Gesetze des Tatorts bei Genitalverstümmelung und schwerer Nötigung gelten. Dazu zählen auch Zwangsverheiratungen. "Die Gesetzesänderung schützt somit alle Österreicher und Österreicherinnen und Menschen mit Wohnsitz in Österreich vor einer Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung", erläuterte die Justizministerin. Nach geltendem Recht sind Zwangsverheiratungen sowie Genitalverstümmelungen im Ausland nur dann strafbar, wenn sowohl Täter als auch Opfer Österreicher sind oder wenn das Delikt in beiden Staaten strafbar ist. "Mit dem vorliegenden Gesetzespaket leisten wir einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der Kinder vor Gewalt und Missbrauch", zeigt sich Karl abschließend überzeugt.

 

Jarolim: Kinderschutz ist ein gesamtgesellschaftliches Thema
Erhöhung des Strafrahmens alleine ist zu wenig
Wien (sk) - "Die Erhöhung des Strafrahmens alleine garantiert keinen effizienteren Schutz unserer Kinder gegenüber Misshandlungen", sagte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am 06.12. im Rahmen seiner Rede zur Strafgesetznovelle 2011 im Nationalrat. Das Thema Gewalt an Kindern kann nicht alleine durch das Parlament gelöst werden, sondern es handelt sich um ein gesamtgesellschaftliches Thema, für das alle sensibilisiert werden müssen. "Es bedarf daher eines Zusammenspiels mehrerer Faktoren wie Kinderschutzzentren, besserer Präventivmaßnahmen und mehr Zivilcourage", erklärte Jarolim.

"Das Wohl des Kindes ist zu wichtig um daraus populistischen Profit zu schlagen", so Jarolim, denn die vorliegende Strafgesetznovelle, trage zum besseren Schutz unsere Kinder bei. Ein weiteres Ziel ist die strafrechtliche Verfolgung österreichischer Staatsbürger, die im Ausland Straftaten an Minderjährigen begehen. "Wir müssen die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisieren und eine Botschaft vermitteln. Damit da, wo Einzelfälle auftreten, die dafür zuständigen Behörden informiert werden", sagte der SPÖ-Justizsprecher.

 

Gartelgruber: Keine Vergünstigungen für Kinderschänder!
Kampf gegen sexuelle Gewalt muss verschärft werden
Wien (fpd) - "Es ist richtig, bereits die Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen und die wissentliche Betrachtung von pornographischen Darbietungen Minderjähriger unter Strafe zu stellen. Uns reichen diese Regelungen jedoch nicht aus", kommentiert die freiheitliche Frauensprecherin NAbg. Carmen Gartelgruber die Strafgesetznovelle 2011, die im Nationalrat beschlossen wurde.

Die Dringlichkeit dieses Gesetzes werde durch die Tatsache unterstrichen, dass der Online Pädophilen Markt in Europa boome. Das Geschäft mit dem Tausch und Handel von pädophilem Material sei in den vergangenen fünf Jahren um 150 Prozent gewachsen. Die Zahl der pädophilen Bilder im Internet sei stark gestiegen. 3.000 Kinder seien allein im vergangenen Jahr Opfer dieses Geschäfts geworden. Laut Schätzungen der UNO werde durch Handel und Herstellung von Kinderpornografie weltweit so viel umgesetzt wie durch den illegalen Waffenhandel.

"Es handelt sich dabei aber nur um kleine Schritte, die nicht weit genug gehen. Wir haben deswegen unsere Vorschläge betreffend härterer Strafen zum Schutz Minderjähriger in mehreren Anträgen eingebracht. Es geht uns dabei auch um Verschärfungen im Strafvollzug, um die Bevölkerung mit spezialpräventiven Maßnahmen vor den Tätern zu schützen", erklärt Gartelgruber. Inhaftierten Sexualtätern seien sämtliche Hafterleichterungen wie etwa Freigänge aber auch bedingte vorzeitige Entlassung zu streichen sowie weitergehenden Maßnahmen nach der Haftentlassung vorzuschreiben.

"Ich darf in diesem Zusammenhang auf einen Fall verweisen, den mein Kollege NAbg. Christian Lausch aufgedeckt hat", bringt Gartelgruber als Beispiel: Ein Kinderschänder, welcher sich über Jahre hinweg an seiner eigenen Tochter vergangen hat, sollte nach nicht einmal einem Jahr Haft per Fußfessel frei gelassen werden. Statt diesem Wahnsinn nach Bekanntwerden des Falles einen Riegel vorzuschieben, hat das Justizministerium in der Öffentlichkeit etwa durch die Behauptung "es bestehe nur eine geringe Rückfallgefahr" die Sachlage heruntergespielt. Tatsächlich war der Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter und der Vollzugsdirektion und somit wohl auch der Ministerin bekannt, dass die Rückfallwahrscheinlichkeit des Kinderschänders sogar als hoch einzustufen war. Das abschließende, trockene Statement des Ministeriums war: "Die Ministerin sieht keinen Grund zu intervenieren." Schlussendlich wurde der Kinderschänder per Fußfessel freigelassen und BM Karl sah keinen Anlass zu handeln. Für das Opfer ein Schlag ins Gesicht, denn Täter haben unter dieser Ministerin anscheinend mehr Rechte als Opfer. Genau solche Fälle gelte es in Zukunft verhindern.

Um Kinder besser vor den Tätern zu schützen, werde außerdem die Einführung der Ausweitung des Strafrahmens für Personen, welche mit Unmündigen den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung unternehmen, auf lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Personen, die berufsbedingt mit Minderjährigen zu tun haben, sollten - ähnlich wie dies bereits für Ärzte vorgesehen ist - einer unbedingten Anzeigepflicht unterliegen; die Unterlassung einer solchen Anzeige soll unter Strafe gestellt werden.

"Zum Abschluss möchte ich noch auf eine Maßnahme hinweisen, die bereits mehrmals von uns Freiheitlichen gefordert wurde: Es handelt sich dabei um die chemische Kastration für Personen, die wegen schweren sexuellen Missbrauches von Unmündigen verurteilt wurden, sowie für Rückfallstäter, die bereits einmal wegen Vergewaltigung verurteilt wurden. Ich habe Bilder von missbrauchten Kindern und Kleinstkindern gesehen, die mir nicht mehr aus dem Kopf gehen. Ich bin selbst Mutter und kann Ihnen versichern, dass ich die chemische Kastration für Menschen, die Kinder so etwas antun, für eine sehr milde Strafe halte", schließt Gartelgruber.

 

Westenthaler verlangt Kinderschutzgipfel
Auch Opfer haben keine zweite Chance
Wien (bzö) - "Ich bin erstaunt und erschüttert, dass die Grünen Kinder nicht als besonders schützenswert erachten", so BZÖ-Sicherheitssprecher Peter Westenthaler am Beginn seiner Rede zur Strafgesetznovelle im Parlament. Rot und Grün seien der Ansicht, dass strengere Strafen für Kinderschänder nichts bringen. "Wir als BZÖ sagen: Jeder Tag, den ein Sexualverbrecher länger im Gefängnis verbringt, ist ein gewonnener Tag. Der einzige wirksame Schutz für Kinder ist, wenn diese Verbrecher hinter Schloss und Riegel sind". Westenthaler verwies in diesem Zusammenhang in Richtung SPÖ, ÖVP und Grüne auf die Rückfallquote bei Sexualverbrechern.

Generell habe Justizministerin Karl mit der neuen Strafgesetznovelle "einen ersten richtigen Schritt gesetzt". Endlich packe einmal eine Justizministerin das Thema Kinderschutz wenigstens an und deshalb werde das BZÖ heute auch zustimmen. Es sei aber sehr bedauerlich, "dass nicht ein einziger Antrag der Opposition angenommen wird". Bei Kindern dürfe es nicht um Parteigrenzen gehen, sondern darum, dass Kinder noch schützenswerter seien.

Der BZÖ-Sicherheitssprecher verlangte weitere Verschärfungen für mehr Kinderschutz. "Warum wird immer noch zwischen normalem und schwerem Kindesmissbrauch unterschieden? Das BZÖ verlangt, dass jeder Kindesmissbrauch automatisch schwer ist". Auch Paragraf 92 Strafgesetzbuch, der das Quälen von Unmündigen und Behinderten mit Todesfolge regle und eine Höchststrafe von nur zehn Jahren vorsehe, müsse geändert werden. "Das Quälen eines Kindes bis zum Tod muss lebenslang bedeuten, Frau Justizministerin". Das BZÖ fordere auch die generelle Abschaffung der Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch, um Täter auch Jahrzehnte danach bestrafen zu können. Auch eine generelle Anzeigenpflicht müsse kommen, kritisierte Westenthaler hier insbesondere die ÖVP. Ebenfalls verlangte der BZÖ-Sicherheitssprecher einen Kinderschutzgipfel mit Experten: "Ein Kinderschutzgipfel ist wichtig und notwendig. Kinder als Opfer von sexueller Gewalt sind ein Leben lang betroffen; also müssen wir auch die Täter lebenslang kontrollieren. Auch Opfer haben keine zweite Chance, warum sollen sie Kinderschänder haben?"
     

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